Hunde haben ohne Beaufsichtigung nix draußen verloren. Hier kommen beide Hunde rein wenn ich nicht da bin.
Hunde haben ohne Beaufsichtigung nix draußen verloren. Hier kommen beide Hunde rein wenn ich nicht da bin.
Eben weil selbst wenn jemand mit böser Absicht in den Garten kommt (und das würden wirklich nur die, die auch was schlechtes vorhaben, die anderen kennen die Hunde und gehen da nicht ohne mich rein), selbst dann hab ich die Haftung für ggf. geschredderten Einbrecher. Und der wäre ziemlich geschreddert wenn der auf Bakkies trifft................
Hunde haben ohne Beaufsichtigung nix draußen verloren. Hier kommen beide Hunde rein wenn ich nicht da bin.
sehe ich auch so. Ohne "klingeln" bzw. ohne Schlüssel kommt zudem bei uns niemand auf's Grundstück.
Wenn mein Gartentor so verschlossen ist, dass niemand versehentlich meinen Garten betreten kann lasse ich meine Hunde draußen laufen, auch wenn ich im Haus bin.
wäre ja auch sonst irgendwie blöd,auf der einen seite sichert man sein grundstück so ab das die hunde nicht rauskönnen und auf der anderen seite kann jeder trottel das grundstück betreten.
Wenn mein Gartentor so verschlossen ist, dass niemand versehentlich meinen Garten betreten kann lasse ich meine Hunde draußen laufen, auch wenn ich im Haus bin.
Ich denke, das kommt auch immer auf die Hunde(rasse) an. Ich würde mich bei einem Pit/Staff z.B. nicht auf unseren 1,8 mtr. Zaun verlassen. Wenn sie wollte, könnte sie den aus dem Stand überwinden. Zum Glück wollte sie das noch nie.
Ich gehe da deshalb lieber immer auf Nummer Sicher...
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)
Sollten...sollten...nicht "sind"
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)
hab mal ne weile mit meinen hunden privat objektschutz gemacht ,ist glücklicherweise nichts passiert,aber da hatten wir auch die belehrung das wenn es mal dazu kommen sollte die haftung bei uns liegen würde.
Ein Polizist handelt auf einer Gesetzesgrundlage in der sie geschult sind, da gibt es wohl kaum etwas zu diskutieren.
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)
hab mal ne weile mit meinen hunden privat objektschutz gemacht ,ist glücklicherweise nichts passiert,aber da hatten wir auch die belehrung das wenn es mal dazu kommen sollte die haftung bei uns liegen würde.
Ob das vergleichbar damit ist, wenn ich meinen Hund, auf meinem, auch gegen unbeabsichtigtes Betreten, gesicherten Grundstück unbeaufsichtigt laufen lasse und es dringt jemand unberechtigt da ein!