Bullterrier und Rottweiler stürzten sich auf Arzt - Schwer verletzt

Bullshit habe ich zu dem Thema eher mal nur von Dir gelesen. Die Kindernummer ist zum Beispiel der totale Bullshit.
 
  • 2. Mai 2024
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Hi procten ... hast du hier schon mal geguckt?
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Keine Frage...der Rotti wars. :D :baetsch: :D
Ich würde der Skulptur eine PS anbieten und sie resozialisieren. Aufopferungsvoll wie ich bin. :)
 
Hunde haben ohne Beaufsichtigung nix draußen verloren. Hier kommen beide Hunde rein wenn ich nicht da bin.

Eben weil selbst wenn jemand mit böser Absicht in den Garten kommt (und das würden wirklich nur die, die auch was schlechtes vorhaben, die anderen kennen die Hunde und gehen da nicht ohne mich rein), selbst dann hab ich die Haftung für ggf. geschredderten Einbrecher. Und der wäre ziemlich geschreddert wenn der auf Bakkies trifft.

Idioten gibt es doch überall, ist echt blöd für Hundehalter, aber das weiß ich doch auch schon bevor ich mir einen Hund anschaffe. Auf Gerechtigkeit hoffen sollte man da nicht.
 
Hunde haben ohne Beaufsichtigung nix draußen verloren. Hier kommen beide Hunde rein wenn ich nicht da bin.

Eben weil selbst wenn jemand mit böser Absicht in den Garten kommt (und das würden wirklich nur die, die auch was schlechtes vorhaben, die anderen kennen die Hunde und gehen da nicht ohne mich rein), selbst dann hab ich die Haftung für ggf. geschredderten Einbrecher. Und der wäre ziemlich geschreddert wenn der auf Bakkies trifft................

Bitte Urteil oder wenigstens Aktenkennzeichen für so einen Fall.

Wenn mein Gartentor so verschlossen ist, dass niemand versehentlich meinen Garten betreten kann lasse ich meine Hunde draußen laufen, auch wenn ich im Haus bin.
Es hat dort dann niemand was zu suchen und er wird auch rechtzeitig fest stellen, dass dort Hunde sind.
Kommt er dennoch rein geschieht es auf seine Verantwortung und Gefahr hin!
 
Hunde haben ohne Beaufsichtigung nix draußen verloren. Hier kommen beide Hunde rein wenn ich nicht da bin.

sehe ich auch so. Ohne "klingeln" bzw. ohne Schlüssel kommt zudem bei uns niemand auf's Grundstück.


wäre ja auch sonst irgendwie blöd,auf der einen seite sichert man sein grundstück so ab das die hunde nicht rauskönnen und auf der anderen seite kann jeder trottel das grundstück betreten.:hallo:
 
Wenn mein Gartentor so verschlossen ist, dass niemand versehentlich meinen Garten betreten kann lasse ich meine Hunde draußen laufen, auch wenn ich im Haus bin.

Ich denke, das kommt auch immer auf die Hunde(rasse) an. Ich würde mich bei einem Pit/Staff z.B. nicht auf unseren 1,8 mtr. Zaun verlassen. Wenn sie wollte, könnte sie den aus dem Stand überwinden. Zum Glück wollte sie das noch nie. :)
Ich gehe da deshalb lieber immer auf Nummer Sicher...
 
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)

Außerdem spreche ich nicht von einem Podi der vielleicht bellt oder mal im Ernstfall zwickt, sondern von einem Schutzhund mit 55 kg der den Einbrecher wirklich ernsthaft verletzen will.
 
Wenn mein Gartentor so verschlossen ist, dass niemand versehentlich meinen Garten betreten kann lasse ich meine Hunde draußen laufen, auch wenn ich im Haus bin.

Ich denke, das kommt auch immer auf die Hunde(rasse) an. Ich würde mich bei einem Pit/Staff z.B. nicht auf unseren 1,8 mtr. Zaun verlassen. Wenn sie wollte, könnte sie den aus dem Stand überwinden. Zum Glück wollte sie das noch nie. :)
Ich gehe da deshalb lieber immer auf Nummer Sicher...

Es geht aber hier eher darum, dass niemand auf das Grundstück kommt.
Wie hoch Podencos springen können, wenn sie wollen weißt du?;)
 
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)

Es gibt viele Aussagen, die von einem zum anderen weiter gesagt werden, aber das macht sie nicht richtiger.
Und auch Polizisten sind keine Juristen!;)
 
Diese Menschen sind aufgrund ihres Berufes sehr wohl mit den Gesetzen und Haftungen vertraut ;)
 
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)


hab mal ne weile mit meinen hunden privat objektschutz gemacht ,ist glücklicherweise nichts passiert,aber da hatten wir auch die belehrung das wenn es mal dazu kommen sollte die haftung bei uns liegen würde.
 
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)


hab mal ne weile mit meinen hunden privat objektschutz gemacht ,ist glücklicherweise nichts passiert,aber da hatten wir auch die belehrung das wenn es mal dazu kommen sollte die haftung bei uns liegen würde.

Ob das vergleichbar damit ist, wenn ich meinen Hund, auf meinem, auch gegen unbeabsichtigtes Betreten, gesicherten Grundstück unbeaufsichtigt laufen lasse und es dringt jemand unberechtigt da ein!
 
Ein Polizist handelt auf einer Gesetzesgrundlage in der sie geschult sind, da gibt es wohl kaum etwas zu diskutieren.

Und das ein Jurist und ein Polizist 2 Paar Berufe sind, doch auch nicht. Das ist für mich Haarspalterei.

Exekutive und Legislative und so... Es gibt Gründe wann die Haftung da ist. Bei Notwehr zum Beispiel. Oder wenn die Leine reisst... Ansonsten war´s das
 
Podi, die Aussage habe ich von mehreren Polizisten, darunter Diensthundeführer.
Mit einem AZ kann ich nicht dienen, mir pers. reicht da auch diese Nachfrage (die sich explizit auf einen Fall bezog in dem ein Einbrecher mein Grundstück betritt und der Hund ihn beisst)


hab mal ne weile mit meinen hunden privat objektschutz gemacht ,ist glücklicherweise nichts passiert,aber da hatten wir auch die belehrung das wenn es mal dazu kommen sollte die haftung bei uns liegen würde.

Ob das vergleichbar damit ist, wenn ich meinen Hund, auf meinem, auch gegen unbeabsichtigtes Betreten, gesicherten Grundstück unbeaufsichtigt laufen lasse und es dringt jemand unberechtigt da ein!


warum nicht?

einbrecher bleibt einbrecher.
und in dem moment wo ich ein fremdes grundstück bewache hab ich dort das hausrecht im namen des auftragsgebers.
die meisten waren baustellen,die extra abgesichert waren und wenn ich dort mein hund frei rum laufen lasse und jemand übern zaunsteigt und der greift sich den typen,zahl ich.
anders wäre es wenn der typ mich persönlich angreift.
 
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