Tharin
15 Jahre Mitglied
Hi!
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Margrit:
vom Maulkorb kann der Hund wenn er aus Tierschutz kommt in Ns befreit werden, wenn eine eine Mk-Befreiung aus dem Bundesland aus dem er kommt und einen Wesenstest hat, mitbringt....das ist dann eine Frage des Engements des Halters und des Tierschutzvereines der diesen Hund vermittelt....[/quote]
Und des zuständigen Amtes und des Bundeslandes, aus dem er kommt, vllt. auch?
In RLP gibt es weder "Wesenstest" (erst recht nicht für Hunde, die nicht auf der Liste stehen) noch Maulkorbbefreiung nach Verwaltungsvorschrift, wenn der Hund nicht grade scheintod ist (Bullis brauchen eh keinen Maulkorb).
Tharin
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Margrit:
vom Maulkorb kann der Hund wenn er aus Tierschutz kommt in Ns befreit werden, wenn eine eine Mk-Befreiung aus dem Bundesland aus dem er kommt und einen Wesenstest hat, mitbringt....das ist dann eine Frage des Engements des Halters und des Tierschutzvereines der diesen Hund vermittelt....[/quote]
Und des zuständigen Amtes und des Bundeslandes, aus dem er kommt, vllt. auch?
In RLP gibt es weder "Wesenstest" (erst recht nicht für Hunde, die nicht auf der Liste stehen) noch Maulkorbbefreiung nach Verwaltungsvorschrift, wenn der Hund nicht grade scheintod ist (Bullis brauchen eh keinen Maulkorb).
Tharin