Stephan Breiting und sein Blindenführhund Denny: Das Hundeverbot am Schultheisweiher schloss den seit sieben Jahren Behinderten vom Badevergnügen aus. „Müssen Blinde überhaupt schwimmen?“, fragten ihn ältere Damen und beschwerten sich bei der Bademeisterin über ihn - und die Aufsicht am Badesee wurde umgehend tätig. Foto: Georg
Von Alexander K o f f k a
Offenbach - Nachdem sich zunächst andere Badegäste über die Anwesenheit Stephan Breitings und seines für ihn unverzichtbaren Blindenhunds mokiert hatten, verwies am Mittwochnachmittag eine städtische Bademeisterin den 40-jährigen Offenbacher vom Badestrand. Er dürfe sich stattdessen an der Bootsanlegestelle aufhalten.
Dieses Angebot lehnte Breiting dankend ab und wandte sich stattdessen an unsere Zeitung. Es sei ein Fall für die Öffentlichkeit, dass Blinde am Badesee nicht zwischen "normalen Leuten" liegen dürften, meint der frühere Manager, der vor sieben Jahren sein Augenlicht verlor. Seitdem werde er von seiner Umwelt anders behandelt und oft nicht für voll genommen. "Aber ich lasse mir nicht alles gefallen und kenne meine Rechte."
Gegenüber unserer Zeitung warf Sport- und Badeamtsleiter Reinhard Knecht dem Blinden "schlechten Stil" vor, weil er sich an die Presse gewandt habe, statt das Problem mit ihm zu besprechen. Zugleich erreichte Knecht in Absprache mit Umwelt- und Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für Breiting. Der Blinde soll sich künftig bei der Badeaufsicht melden und darf dann seinen Hund mit an den Weiher nehmen.
"Die Bademeisterin hat sich korrekt verhalten", sagte Knecht. Die gültige Satzung enthalte ein generelles Hundeverbot für Liegewiese und Sandstrand. Und die Mitarbeiter seien angewiesen, die Satzung strikt umzusetzen. Andernfalls sei es nicht möglich, bei bis zu 3 000 Badegästen den Betrieb in geordneten Bahnen zu halten. "Es ist ohnehin schwer, dort die Oberhand zu behalten."
Bisher sei es noch nicht vorgekommen, dass ein Behinderter mit Blindenführhund an den See wollte. Daher habe man nicht über eine Ausnahmeregelung nachgedacht. Knecht machte hygienische Bedenken auch gegen einen einzelnen Hund geltend. "Man muss darüber nachdenken, was mit dem Kot und Urin passiert." "Der Hund ersetzt meine Augen", sagt Breiting. Mit dem gekennzeichneten Tier darf er sogar in Lebensmittelgeschäfte, die für andere Hunde tabu sind. Solche Ausnahmen regelt das Gesetz.
Quelle:
xana
Von Alexander K o f f k a
Offenbach - Nachdem sich zunächst andere Badegäste über die Anwesenheit Stephan Breitings und seines für ihn unverzichtbaren Blindenhunds mokiert hatten, verwies am Mittwochnachmittag eine städtische Bademeisterin den 40-jährigen Offenbacher vom Badestrand. Er dürfe sich stattdessen an der Bootsanlegestelle aufhalten.
Dieses Angebot lehnte Breiting dankend ab und wandte sich stattdessen an unsere Zeitung. Es sei ein Fall für die Öffentlichkeit, dass Blinde am Badesee nicht zwischen "normalen Leuten" liegen dürften, meint der frühere Manager, der vor sieben Jahren sein Augenlicht verlor. Seitdem werde er von seiner Umwelt anders behandelt und oft nicht für voll genommen. "Aber ich lasse mir nicht alles gefallen und kenne meine Rechte."
Gegenüber unserer Zeitung warf Sport- und Badeamtsleiter Reinhard Knecht dem Blinden "schlechten Stil" vor, weil er sich an die Presse gewandt habe, statt das Problem mit ihm zu besprechen. Zugleich erreichte Knecht in Absprache mit Umwelt- und Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für Breiting. Der Blinde soll sich künftig bei der Badeaufsicht melden und darf dann seinen Hund mit an den Weiher nehmen.
"Die Bademeisterin hat sich korrekt verhalten", sagte Knecht. Die gültige Satzung enthalte ein generelles Hundeverbot für Liegewiese und Sandstrand. Und die Mitarbeiter seien angewiesen, die Satzung strikt umzusetzen. Andernfalls sei es nicht möglich, bei bis zu 3 000 Badegästen den Betrieb in geordneten Bahnen zu halten. "Es ist ohnehin schwer, dort die Oberhand zu behalten."
Bisher sei es noch nicht vorgekommen, dass ein Behinderter mit Blindenführhund an den See wollte. Daher habe man nicht über eine Ausnahmeregelung nachgedacht. Knecht machte hygienische Bedenken auch gegen einen einzelnen Hund geltend. "Man muss darüber nachdenken, was mit dem Kot und Urin passiert." "Der Hund ersetzt meine Augen", sagt Breiting. Mit dem gekennzeichneten Tier darf er sogar in Lebensmittelgeschäfte, die für andere Hunde tabu sind. Solche Ausnahmen regelt das Gesetz.
Quelle:
xana