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Emma

15 Jahre Mitglied
Gericht: Gefährlichkeit eines Hundes nicht an Rasse geknüpft

Berlin (ddp-bln). Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag mit einem Beschluss im Fall eines so genannten Kampfhunds die Wirksamkeit der hauptstädtischen Hundeverordnung teilweise in Frage gestellt. Die 14. Kammer des Gerichts gab dem Antrag eines Hundehalters aus Tempelhof gegen die Sicherstellung seines American-Staffordshire-Terrier-Mischlings statt. (VG 14 A 57.02)

In der Begründung hieß es, bei der Frage der Gefährlichkeit eines Hundes durfte nicht allein an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen angeknüpft werden. Derzeit bestehe für bestimmte Rassen lediglich der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgingen. Der bloße Verdacht rechtfertige jedoch kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden allein zur Gefahrenvorsorge. Dafür fehle der Berliner Hundeverordnung die gesetzliche Ermächtigung. Die Kammer schloss sich in ihrer Entscheidung Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 an. (BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01 und 8.01)

Das Bezirksamt Tempelhof hatte in dem Kampfhund, dessen Rasse sich auf der Liste der Berliner Hundeverordnung befindet, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit gesehen, weil der Hundehalter die an ihn gestellten Anforderungen nicht erfüllte, und das Tier sichergestellt.


Donnerstag, 21. November 2002 (18:38 Uhr)
 
  • 19. Mai 2024
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Hi Emma ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zitat:
„In der Begründung hieß es, bei der Frage der Gefährlichkeit eines Hundes durfte nicht allein an die Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen angeknüpft werden.“

Soweit super !!

Zitat:
„...weil der Hundehalter die an ihn gestellten Anforderungen nicht erfüllte,...“

Was sind das für Anforderungen ? Ist der Halter bereits durch Gewalttätigkeit/ Beißvorfälle seiner Hunde/ Vorstrafen aufgefallen ?? Ist der Halter körperlich oder geistig nicht in der Lage einen Hund dieser Größe zu führen ?? Wird der Hund nicht artgerecht gehalten ??

Es gibt ja leide durchaus Leute denen man keinen Hund (egal welcher Rasse )lassen sollte. Da bleibt für mich ein großes Fragezeichen.
 
Wolf, möglich wäre auch (Spekulation), daß der HH die MK- oder Leinenpflicht ignoriert hat.

Auf jeden Fall freue ich mich über das Urteil. Zeigt es doch, daß es Gerichte gibt die denken


watson
 
Ja Wats,

natürlich ist das zu begrüßen.

Nur die Formulierung "die an ihn gestellten Anforderungen" lässt bei mir ein Fragezeichen stehen.
 
Ich bin auch begeistert, endlich mal jemand, der sich Gedanken macht....

Weiter so...

Grüsse

Anja + Teddy
 

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