Die Ausdauerprüfung
Der HF fährt auf Fahrrad mit angeleintem Hund an der rechten Seite des Fahrrades. Die Leine ist so zu halten oder z.B. am 'Springer' zu befestigen, dass der Hund genügend Freiheit hat, mit durchhängender Leine neben dem Fahrrad herzulaufen und allfälligen kleinen Hindernissen auszuweichen, ohne gleich ins Fahrrad zu laufen oder dieses aus dem Gleichgewicht zu reissen. Der Hund soll freudig mitlaufen ohne zurückzuhängen.
Leichtes ziehen an der Leine (Vorprellen) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Nachdem 8 km zurückgelegt sind, ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während dieser Zeit hat der Richter die Hunde auf etwaige Ermüdungserscheinungen zu beobachten. Stark übermüdete Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Nach der Pause sind weitere 7 km zurückzulegen und eine Pause von 20 Minuten einzulegen. Während dieser Pause ist dem Hunde Gelegenheit zu geben, sich frei und zwanglos zu bewegen. Vor der weiteren Laufübung hat der Richter die Hunde auf Ermüdungserscheinungen bzw. auf wund gelaufene Pfoten zu überprüfen. Stark übermüdete Hunde, und Hunde deren Pfoten wund gelaufen sind, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Nach Beendigung der Laufübungen ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während der Pause ist dem Hund Gelegenheit zu geben, sich frei und zwanglos zu bewegen. Der Richter hat nun festzustellen, ob der Hund Ermüdungserscheinungen zeigt bzw. sich die Pfoten wund gelaufen hat. Richter und Prüfungsleiter sollen die Hunde möglichst auf dem Fahrrad begleiten oder mit dem Kraftwagen folgen. Die entsprechenden Feststellungen bei den Hunden sind zu notieren.
Es ist erforderlich, dass die Prüflinge von einem Kraftwagen begleitet werden, damit Hunde, die erkennen lassen, dass sie den Anstrengungen nicht gewachsen sind, in das Kraftfahrzeug verladen und weiter transportiert werden können. Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die Hunde jegliches Temperament und die Härte vermissen lassen, außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen zeigen und das Tempo von 12 km pro Stunde nicht durchhalten, sondern erheblich mehr Zeit brauchen
2.2 Unterordnung
Nach Beendigung der Laufübung haben auf Anweisung des Richters die Führer mit ihren Hunden bei Fuß Aufstellung zu nehmen. Jeder Teilnehmer hat nach Aufruf mit seinem Hund die Übung Frei folgen (VPG 1, ohne Gruppe) zu zeigen. Die Übungen können an lockerer Leine gezeigt werden. Die Abgabe von Schüssen hat zu unterbleiben.