Hallo
Vielleicht kennt sich hier jemand aus, auf dem Amt konnte man mir keine wirkliche Antwort geben.
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt weil der AG keinen Lohn zahlen kann (Vorraussetzung für fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist gegeben) hat dieser dann Anspruch ALG II zu bekommen (für ALG I reicht die Beschäftigungszeit nicht) damit wenigstens Miete gezahlt werden kann? Eigentlich wollte ich warten bis ich etwas neues habe, aber erstens sind bundesweite Vorstellungsgespräche schwierig wenn man in den regulären Arbeitszeiten nicht verfügbar ist und 2. ist da die Sache mit den laufenden Kosten, irgendwo ist das kein Zustand wenn ich absehen kann das die ausstehenden Gehälter nicht zeitnah kommen werden praktisch für lau zu arbeiten und dann bald im Schuldenturm zu sitzen.
Schon mal Danke fürs lesen.
LG Angy
Vielleicht kennt sich hier jemand aus, auf dem Amt konnte man mir keine wirkliche Antwort geben.
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt weil der AG keinen Lohn zahlen kann (Vorraussetzung für fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer ist gegeben) hat dieser dann Anspruch ALG II zu bekommen (für ALG I reicht die Beschäftigungszeit nicht) damit wenigstens Miete gezahlt werden kann? Eigentlich wollte ich warten bis ich etwas neues habe, aber erstens sind bundesweite Vorstellungsgespräche schwierig wenn man in den regulären Arbeitszeiten nicht verfügbar ist und 2. ist da die Sache mit den laufenden Kosten, irgendwo ist das kein Zustand wenn ich absehen kann das die ausstehenden Gehälter nicht zeitnah kommen werden praktisch für lau zu arbeiten und dann bald im Schuldenturm zu sitzen.
Schon mal Danke fürs lesen.
LG Angy