Angeleinter Staff biss Kind:Hundebesitzer gab seinen Namen nicht an

Meiner

Angeleinter Staff biss Kind:Hundebesitzer gab seinen Namen nicht an


Schwelm/NRW, 14.6.03

Am 11.06.2003, gegen 12.20 Uhr hielt sich eine
Mutter mit ihrem dreijährigen Sohn aus Schwelm an der Friedrich-Ebert-Str. auf dem Parkplatz des Drogeriemarktes auf. Dort war ein Hund angeleint. Der Junge ging auf den Hund zu und wollte ihn
streicheln. Trotz eines Riemens im Maul biss der Hund das Kind in den Oberarm. Der Besitzer des Hundes kam kurz darauf aus dem Geschäft, weigerte sich aber, der Mutter seine Personalien bekanntzugeben. Er ging dann mit dem Hund weg. Die Frau suchte anschließend mit ihrem Kind ein Krankenhaus zur ambulanten Behandlung auf. Bei dem Hund soll es sich um einen schwarz-roten Staffordshire Terrier gehandelt haben.
Der Hundebesitzer wird wie folgt beschrieben: Ca. 27-30 Jahre alt, südländisches Aussehen, schwarze, kurze Haare, ca. 1,70m groß.
Hinweise erbittet die Polizei unter 02336/9166-4000.
 
  • 1. Juni 2024
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Das Verhalten von Herrchen und Hund waren nicht gerade toll, das ist klar!

Aber davon mal abgesehen trifft in meinen Augen die Mutter eine Mitschuld, ich lass mein Kind doch nicht an nen angebundenen Hund der auch noch ne Maulschlaufe um hat!
Ich kann mich doch nicht stumpf drauf verlassen, dass der Hund nur weil er da lieb und ruhig sitzt auch wirklich lieb ist!

Ich geh an fremde Hunde nicht ran ohne vorheriges Fragen und genau das werd ich auch irgendwann mal meinen Kindern beibringen!
 
Das muss eine ausgesprochen dumme Mutter sein. Kleine Kinder haltet man eben von angebundenen Hunden, egal ob groß oder klein, fern.
Der Hundehalter hat völlig richtig gehandelt. Was geht diesem blöden Weib sein Name und seine Anschrift an. Durch ihre Verletzung der Aufsichtspflicht wurde ihr Kind gebissen und jetzt will sie den Halter des Tieres wohl abzocken, denn es war ja ein "Kampfhund".
Ein Rätsel ist mir nur, weshalb die Polizei um Hinweise bittet, die sollte lieber dafür sorgen, dass dieser nachlässigen Muter beigebracht wird wie sie ihrer Aufsichtsplicht nachzukommen hat.
Ich erleb es selbst auch immer wieder, wenn ich meinen Victor vor dem Einkaufcenter ankette, wird er sehr oft von kleinen Kindern gestreichelt. Glücklicher Weise ist er nicht bissig sondern freut sich über jeden Menschen. Sollte er aber doch mal dabei ein Kind verletzen, würde ich meinen Anwalt anweisen, die aufsichtsführende Person gnadenlos rechtlich zu verfolgen.
Wir Hundehalten dürfen nicht immer die Schuldigen sein und dürfen auch nicht aus Angst unsere Rechte mit Füssen treten lassen.
Ciao Erwin
 
Hi Erwin!
Mag sein, dass die Mutter ihre aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt hat, da aber von einem Tier IMMER die abstrakte Tiergefahr ausgeht, trifft den Hundehalter auf jeden Fall eine Mitschuld- bzw. hat er für die Folgen des Bisses (Behandlung des Kindes) aufzukommen. Deswegen war genau das Verhalten des Hundehalters keinesfalls korrekt, wenn auch aus menschlicher Sicht sehr gut verständlich (Angst um seinen Hund).
 
Hi Puppyclip,
das versteh ich nicht!
Wie soll der Hundehalter irgendeine Schuld haben?
Er hatte seinen Hund angebunden, ging einkaufen. Das Kind lief zum angebundenen Hund.
Wo ist also die SCHULD des Hundehalters?
Ciao Erwin
 
Original geschrieben von erwin
Hi Puppyclip,
das versteh ich nicht!
Wie soll der Hundehalter irgendeine Schuld haben?
Er hatte seinen Hund angebunden, ging einkaufen. Das Kind lief zum angebundenen Hund.
Wo ist also die SCHULD des Hundehalters?
Ciao Erwin

Zum einen war der Hund dort angebunden ohne einen "Beißsicheren" Maulkorb, würde ich selbst mit unseren beiden schaafslieben Hunden nicht tun, mir ist da das Risiko zu groß...zwar eher das einer der Beiden geklaut wird, aber was solls! ;)

Zum anderen ist es Fakt das sein Hund gebissen hat, er muß dafür gerade stehen und es seiner Versicherung melden!
Ich würde so etwas bei der Versicherung einreichen mit einem Dokument das meine Sicht der Dinge schildert!
Was dann die Versicherung tut ist ihre Sache, ob die nun zahlen oder das Ganze überprüfen und was gegen die Verletzung der Aufsichtspflicht unternehmen ist dann deren Sache! Meine bescheidene Meinung! ;)
 
Original geschrieben von erwin

Wie soll der Hundehalter irgendeine Schuld haben?
Er hatte seinen Hund angebunden, ging einkaufen. Das Kind lief zum angebundenen Hund.
Wo ist also die SCHULD des Hundehalters?
Ciao Erwin

Ich denke, dass man seinen Hund a) nicht unbeaufsichtigt lässt, wenn er nicht ganz ohne ist und/oder b) einen beissicheren Maukorb in dieser Situation tragen sollte.
Denn es ist nie auszuschliessen, dass ein Kind an den Hund rangeht. Auch Eltern können ihre Kinder nie 100% im Auge haben, davon abgesehen, dass das Kind die wenigste Schuld hat. Es wusste es wahrscheinlich nicht besser.
 
Hi,
meine Meinung zu diesem Vorfall sieht folgendermaßen aus.
Beide, Hundehalter und Mutter, trifft die Schuld an diesem Vorfall. Das Verhalten des Halters ist auf gar keinen Fall in Ordnung, im Gegenteil, so ein Verhalten schädigt den Ruf von allen Anlagehunden und deren Halter. Alle Gegner von sogenannten Kampfhunden bekommen durch solche Halter immer wieder Argumente für ihre Meinung geliefert.

Gruß
Nasenbär
 
Irgendwie glaub ich, ich steh im Wald. Wenn ich die Kommentare hier lese, kann ich mich des Gefühles nicht erwehren, die dauernden Anschuldigungen der Medien haben Wirkung gezeigt. Die Halter der Hunde haben ein allgemeines Schuldgefühl verinnerlicht. Sie liesen sich genau dahin drängen, wo bestimmte Journalisten und Politiker sie haben wollen.
Leute, wenn ich meinen Hund vor einem Laden anbinde und er beißt jemanden, der zu ihm hingeht, dann kann das doch nicht meine Schuld sein. So etwas kann mir niemand einreden. Ich würde in so einem Fall alle möglichen Rechtsmittel ergreifen, würde vor keinem Prozess zurück schrecken. Meine Versicherung würde wahrscheinlich in so einem Fall auch nicht zahlen. Wenn doch, würde ich die Versicherung wechseln, denn wenn die Versicherung in solch einem Fall bezahlt, dann sagt sie damit, ich wäre schuld an dem Vorfall und mit Leuten die mich unberechtigter Weise beschuldigen, kann ich kene Geschäftsbeziehungen haben.
Ciao Erwin
 
Die Mutter sollte eine Anzeige bekommen wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht !!!
Alles Andere wäre schizophren !


Vera
 
Original geschrieben von erwin
Die Halter der Hunde haben ein allgemeines Schuldgefühl verinnerlicht.

Verantwortungsgefühl wäre die richtige Bezeichnung.

Original geschrieben von erwin

Sie liesen sich genau dahin drängen, wo bestimmte Journalisten und Politiker sie haben wollen.

Schwachsinn.
Was soll das für eine Haltung sein, die du hier aufdrängen möchtest ? "Rambo gegen den Rest der Welt" ?

Original geschrieben von erwin

Leute, wenn ich meinen Hund vor einem Laden anbinde und er beißt jemanden, der zu ihm hingeht, dann kann das doch nicht meine Schuld sein.

Der Gesetzgeber nimmt den Hundehalter (übrigens jeden Halter einer jeden Hunderasse und das auch nicht erst seit der LVO) zu Recht in die Pflicht, indem er ihn für seinen Hund verantwortlich macht.
Jeder Halter hat seinen Hund so zu halten und zu führen, daß von ihm keine Gefahr für die Umwelt ausgeht.
Binde ich einen Hund ohne Aufsicht und sicherem Maulkorb außerhalb meiner Sichtweite und / oder meines Einwirkungsbereiches irgendwo an, wo er dann jemanden beißt, bin ich dieser Verpflichtung nicht im erforderlichen Maße nachgekommen und habe meine Verantwortung vernachlässigt.
Ein Hund, der zum Schnappen oder gar Beißen neigt, gehört niemals unbeaufsichtigt irgendwo angebunden !!!
Und da man selbst für den liebsten Hund die Hand nicht ins Feuer legen kann, würde ich persönlich meine unter anderem aus diesem Grund nie vor einem Geschäft oder sonstwo anbinden.

Original geschrieben von erwin

Ich würde in so einem Fall alle möglichen Rechtsmittel ergreifen, würde vor keinem Prozess zurück schrecken.

Da würden sich aber einige vor Lachen auf die Schenkel klopfen, angefangen bei deinem eigenen Anwalt.
Die Rechtslage ist eindeutig.
Ich halte sie zwar in Fällen übertrieben, wo beispielsweise der Halter selbst dann haftbar gemacht werden kann, wenn der Hund einen Einbrecher gebissen hat, jedoch in Fällen wie diesen für gerechtfertigt.


Original geschrieben von erwin

Meine Versicherung würde wahrscheinlich in so einem Fall auch nicht zahlen.

Das siehst du ein wenig falsch. Sie würde.
Sie muß nämlich, und jede andere übrigens auch.

Ruf doch einfach mal an und frag nach.


Schuld haben in meinen Augen beide : Mutter und Hundehalter.
Nur mit dem Unterschied, daß die Mutter, bzw. deren Kind, den Schaden hat.

Davon abgesehen ist das Verhalten des Hundebesitzers unter aller Kanone und wirft wieder das "richtige" Bild auf Listenhundehalter.
Was du geäußert hast Erwin, spricht auch nicht grad für dich.
 
Original geschrieben von Kirsten
Das siehst du ein wenig falsch. Sie würde.
Sie muß nämlich, und jede andere übrigens auch.


Muß sie? Ich wäre mir in dem Fall nichtmal sicher, ob sich die Versicherung nicht darauf berufen kann, daß der Hundehalter seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist und somit für den Schaden selbst aufkommen muß (?).


wauzi
 
@Erwin

Angenommen, Du besitzt einen Hund, der auf Deinem Grundstück herumläuft und hast ein fettes Schild an Deinem Tor: "Vorsicht bissiger Hund!"

Irgendjemand kommt auf die Idee, trotzdem Dein Grundstück zu betreten, sei es, dass er das Schild nicht ernst nimmt oder halt nicht beachtet. Dabei darf er auch über den Zaun klettern.

Dein Hund verletzt diesen- muss ja nichtmal ein Biss sein, anspringen und umwerfen reicht mitunter- DU (btw. Deine Versicherung) zahlst (zahlt) für die Folgen der Verletzungen, selbst wenn der Besucher ein Einbrecher war.

Dasselbe passiert Dir allerding auch als Pferde-, Gänse- oder Katzenhalter. Von einem Tier geht immer eine potentielle Gefahr aus, da Tiere unberechenbar sind und der Tierhalter dafür haftbar gemacht wird.


Das ist deutsches Recht, auch wenns uns manchmal noch so ungerecht und widersinnig vorkommt.
 
Nun wurde der Besitzer des Hundes gefunden. Hat das deutsche Denunziantentum mal wieder fröhliche Urstände gefeiert.
Interessant am Bericht ist aber der letzte Teil, der Leserbrief. Liegt ganz auf der Linie meiner Meinung.
Ciao Erwin

Besitzer des Hunds wurde gefunden ( Bericht )

Schwelm. Die Polizei hat den Besitzer des Hunds gefunden, der in der vergangenen Woche einen dreijährigen Jungen gebissen hat. Wie die WP berichtete, hatte sich eine Mutter mit ihrem Sohn auf dem Parkplatz eines Drogriemarkts an der Friedrich-Ebert-Straße aufgehalten. Dort war ein Hund angeleint, der zudem einen Riemen im Maul hatte. Der Junge wollte ihn streicheln - der Hund biss zu. Der Besitzer des Tiers hatte sich anschließend geweigert, der Frau seine Personalien zu geben. Der Mann wurde ausfindig gemacht. Es handelt sich um einen 29-jährigen Schwelmer. Er gab den Sachverhalt zu. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

In der Zwischenzeit hat sich eine Leserin per Brief bei der WP zu Wort gemeldet, die meint, die Muter hätte grob fahrlässig gehandelt, da der Hund angeleint gewesen sei und einen Maulkorb getragen habe. "Was hätte der Halter denn noch mehr machen können?" fragt sie. Und: Die Mutter müsse ihrem Kind beibringen, keine fremden Tiere anzufassen.

16.06.2003
 
Hallo,
nun ich persönlich leine meine Hundis nirgendwo an, weil ich viel zu große Angst hätte,dass ihnen etwas angetan würde...
Aber es gab doch schon einmal etwas ähliches,wie in diesem Bericht, nur mit dem Unterschied,dass der beißende Hund ein Labrador war.
Da gab es zumindesten Teilschuld vor Gericht für den der den Hund angefasst hatte.
Nicht,dass ich das Verhalten des Hundehalters toleriere aber ,wie kann eine Mutter auch nur so verantwortungslos sein ?Jeder Hund kann beißen.
Was mich andem allerdings erfreut ist: Die Presse veröffentlicht doch tatsächlich einmal einen objektiven Leserbrief !
Das muß doch jeden Anlagehundhalter freuen!
Gruß Puppie
P.S.: Puppyclip Du hast Recht damit, dass der Halter bezahlen muß, allerdings bei Deinen Beispielen kann der Halter dann auf Hausfriedensbruch klagen etc.!
:)
 
Als Hundebesitzer ist man fast immer der gelackmeierte.
Selbst wenn ich in einer eingezäunten Hundezone bin und ein Nichthundebesitzer latscht durch,wird von meinen Hund umgeschmissen und verletzt habe ich Teilschuld.
Wird er gebissen muss ich dafür geradestehen,den ich als Halter muss wissen,wie mein Hund reagiert wenn Fremde ihn anfassen wollen.So ist es ihn Österreich.Kommt auch auf den Richter an.

Zu dem Artikel ist meine Meinung,daß beide schuld haben Mutter und Halter.Die Mutter weil sie anscheinend zu dumm ist ihren Kind den richtigen Umgang mit Hunden zu erklären und der Hundehalter, den er muss wissen wie sein Hund auf Fremde reagiert.
Selbst wenn der Hund noch so gutmütig ist,es kann immer etwas passieren.
Erst unlängst habe ich Kinder von einem angeleinten Bullterrier verscheucht da sie den armen Hund provoziert haben.Stinksauer war ich.Der Bullie hatte Schwanz am Bauch und wollte sich hinter den Mistkübel verstecken.Ich habe mich dann hingehockt und ruhig mit ihm gesprochen.Mehr nicht.
Als der Besitzer kam, habe ich es ihm erzählt und ihn gebeten seinen Hund nicht mehr vor Geschäften anzubinden.
 
Ups...Sorry..Doppelt..Eigenartig..War doch auf der Vorschau da ich mich verschrieben hab.Bitte erstes Posting löschen. Dankeschön.
 
Original geschrieben von Irish
Als der Besitzer kam, habe ich es ihm erzählt und ihn gebeten seinen Hund nicht mehr vor Geschäften anzubinden.

Das Anbinden eines Hundes vor einem Gschäft, während der Hundehalter dort einkauft, finde ich als das Normalste was es gibt.
Ich habe zum Beispiel kein Auto, also gehe ich zu Fuß zum Einkaufen und meinen Hund nehme ich mit. Er wird dann vor dem Laden mit einer Kette angehängt. Kette deshalb, weil mir einmal unterlief dass eine Durchsage kam, es hat sich ein Dobermann losgerissen.
Zuhause will ich ihn nicht lassen, denn der Weg zum Einkaufszentrum und zurück (einfach ungefähr 3 km) ist eine willkommene Glegenheit den Hund gassi zu führen. Er muss täglich ungefähr 4 bis 5 Stunden in Bewegung sein und da ich zuhause auch noch meine Arbeit zu erledigen habe, nutze ich eben auch diesen Weg.
Manche lassen während des Einkaufs ihre Hunde im Auto und was dabei bei sommerlichen Temperaturen geschieht, wurde ja hier genug beschrieben.
Ich meine einfach, trotz aller Hetze gegen Hunde sollten wir uns nicht zu sehr einschränken lassen. Das Risiko, dass jemand zu meinem Hund während er angekettet ist hingeht und dann gebissen wird, gehe ich dabei natürlich ein. Wer zu einem angebundenen Hund geht und dabei zu Schaden kommt ist selbst schuld.
Sicher gibt es Urteile, welchen den Hundehaltern die Schuld geben, selbst wenn er einen Einbrecher beisst, doch dies sind alles erstinstanzliche Urteile und die Hundehalter scheuten davor zurüvk, im die nächste Instanz zu gehen.
Ciao Erwin
 
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