Nürnberg- Angeleinter Polizeihund beisst Jungen

Crabat

10 Jahre Mitglied


In der Regenbogenstrasse? Sorry :lol::lol::lol: Hoffentlich war das kein Omen.
 
  • 25. April 2024
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Hi Crabat ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gegen den Polizeibeamten wird ermittelt ... hat der auch gebissen :uhh:???

Ich sachet doch , Schäferhunde sind Drecksäcke :D , meine auf jeden Fall:p!!


Und für das Kind tut es mir natürlich leid , aber das ist auch selbstverständlich , denke ich.


LG Barbara
 
Dass ein Diensthund so garnichts mit einem IPO-Hund zu tun hat, könnte man bei etwas mehr Recherche zwar rausbringen, aber was kümmern Journalisten schon Tatsachen. Allerdings darf auch ein Diensthund nicht einfach in der Gegend rumbeissen und dafür ist nun mal der Hundeführer verantwortlich.
 
Ich glaube bei dem Bild gings wirklich hauptsächlich um die Rasse. Und wenn man die googled sind das die Bilder die man bekommt...

Die Nürnberger habens scheinbar einfach nicht drauf mit ihren Polizeihunden. ;)
 
Vielleicht hatte das Kind ja eine Hose an die die gleiche Farbe hatte wie so ein Beißarm...

Übrigens ist natürlich klar dass die Ermittlungen nur "pro forma" sind und ohnehin eingestellt werden.
 
"Ermitteln wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung" , sind das nicht ein bischen viel Kanonen ?:rolleyes:

Der Vorfall war vermutlich nicht vorauszusehen , und daher trifft m.E. niemanden die Schuld , sondern die Aufgabe ist es zukünftig darauf zu achten , dass der Hund nicht mehr in die Situation kommen kann , und wahrscheinlich geht das bei einem so jungen Hund noch mit Training , wenn nicht , halt Maulkorb drauf.- das ist dann m.E. ausreichend "ermittelt"


LG Barbara
 
Vermutlich war kein Vorfall vorher zu sehen, gell-:rolleyes:
Das macht die Sache nicht besser und das ermittelt wird, ist ganz normal.

Kinder in der Fussgängerzone, wie ungewöhnlich....
 
irre originell und geistreich , Nicole , Chapeau !
 
Ein Hundeführer haftet da disziplinarisch für seinen Hund :unsicher:

Und natürlich ist das fahrlässige Körperverletzung wenn der unnötig beisst. Die Hunde sind Dienstmittel und dürfen ebenso wie die Waffe nicht missbraucht werden und man muss besonders darauf achten das nix passiert
 
Aha , jetzt haste aber lange überlegt ....
 
Ein Hundeführer haftet da disziplinarisch für seinen Hund :unsicher:

Und natürlich ist das fahrlässige Körperverletzung wenn der unnötig beisst. Die Hunde sind Dienstmittel und dürfen ebenso wie die Waffe nicht missbraucht werden und man muss besonders darauf achten das nix passiert

Danke Meike, so sieht das aus und das ist auch gut so.
 
Die Zusammenhänge sind mir , mag man es auch kaum glauben , durchaus klar.

Was mich immer wieder erstaunt und bisweilen erschreckt ist die hier vozufindende Liebe zum Gesetz , und den Glauben an dessen unabdingbare Richtigkeit.

"Der Hund ist ein Dienstmittel" , das mag ja irgendwo stehen , und die Gleichsetzung mit der Dienstwaffe auch .. aber wenn man den Schrott dann auch noch eins zu eins übernimmt , das finde ich , tritt es in der Masse auf , absolut bedenklich.


LG Barbara
 
Gegen den Polizeibeamten wird ermittelt ... hat der auch gebissen :uhh:???

Eben - sollen sie doch gegen das Kind ermitteln, das hat den Hund ganz sicher provoziert! :hallo:

Dass er einfach nur aus Jux und Dollerei in die Hose und somit in das Bein gebissen hat denke ich auch nicht, aber auch nicht, dass das Kind den Hund provoziert hat.
Wie genau die Situation war und wie der Hund sonst gerade "drauf" war ist auch unbekannt.
Vielleicht hat er sind erschreckt oder sonst was.

Zumindest ist es nicht Sinn der Sache, dass er ein Kind beißt.
 
"Ermitteln wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung" , sind das nicht ein bischen viel Kanonen ?:rolleyes:

Der Vorfall war vermutlich nicht vorauszusehen , und daher trifft m.E. niemanden die Schuld , sondern die Aufgabe ist es zukünftig darauf zu achten , dass der Hund nicht mehr in die Situation kommen kann , und wahrscheinlich geht das bei einem so jungen Hund noch mit Training , wenn nicht , halt Maulkorb drauf.- das ist dann m.E. ausreichend "ermittelt"


LG Barbara

Ich denke bei einem Diensthund ist das etwas anders. Der ist doch im Grunde ein "Dienstwerkzeug" und wenn er beißt loest das eine andere Ermittlung aus, als wenn ein privat gehaltener Hund beißt. Darum steht auch vermutlich nicht mehr (nur) der Hund im Fokus, sondern inwiefern der Polizist seine Pflicht vernachlaessigt hat, sein "Dienstwerkzeug" ordnungsgemaeß zu fuehren.
 
Thomas , ich habe es schon verstanden , dennoch es ist in meinen Augen mit Kanonen nach spatzen geschossen , rein juristisch .

Außerdem , der HH war ja wohl privat mit dem Hund unterwegs , also warum dann eine andere "Behandlung"

... und ich kann nur wissen , ob mein Hund (der hier ist acht Monate alt ) beißt , wenn er es das erste Mal getan hat.

Mir ist das zuviel Zinober , nothing more , nothing less.


LG Barbara
 
Thomas , ich habe es schon verstanden , dennoch es ist in meinen Augen mit Kanonen nach spatzen geschossen , rein juristisch .

Außerdem , der HH war ja wohl privat mit dem Hund unterwegs , also warum dann eine andere "Behandlung"

... und ich kann nur wissen , ob mein Hund (der hier ist acht Monate alt ) beißt , wenn er es das erste Mal getan hat.

Mir ist das zuviel Zinober , nothing more , nothing less.


LG Barbara

Darueber gibt es sicher Bestimmungen, ob der Diensthund auch außerhalb der Dienstzeit seines Hundesfuehrers noch als Dienstwerkzeug gilt und Zwischenfaelle entsprechend zu behandeln sind.

Vielleicht wollten sie einfach sehr korrekt sein, damit es nicht heißt "Weil der bei der Polizei ist.... usw".
 
"Fertiger Diensthund " kann er eh wohl kaum sein in dem zarten Alter , eher ein AZUBI:D


LG Barbara
 
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