Der O-Beamte auf dem letzten rheinland-pfälzischen Kuhdorf weiß, dass es jeden Hund bei Bestehen eines berechtigten Interesses aus jedem Winkel Deutschlands nach RLP herein lassen muß. Berechtigtes Interesse Nummer 1. und nicht anfechtbar ist die Übernahme eines TS-Hundes. Ich kann mir somit überhaupt nur denken, dass es sich bei Dir um die Ausstellung der Halteerlaubnis handelt, die noch nicht vorliegt, weil der Sachbearbeiter nicht da ist.
Selbst ich habe die Verbringung eines AmStaff nach RLP genehmigt bekommen, wobei mein OA deutlich sagt, dass es das nicht erlauben würde, wenn nicht übergeordnete Gesetzgebung bestünde (und auch wörtlich, dass diese Hunde alle beseitigt gehörten. Damals war ich noch verunsichert, beim nächsten mal werde ich mir das alles protokollieren).
Sie haben mir dann noch so einen Schmarrn zur Auflage machen wollen, dass der Hund nicht ohne bestandene RLP-Sachkunde hierher dürfe. Was ja unmöglich ist, da nun mal in einem anderen BL keine RLP-Sachkundeprüfung stattfindet, und der Hund sich zur Ablegung schon hier aufhalten muß.
Ich solle mir den Hund für einen Nachmittag aus dem Tierheim ausleihen, mit ihm nach RLP reisen und hier die Sachkunde mit ihm ablegen, um ihn wieder zurück zu bringen, bevor die Erlaubnis erteilt werden könne. Ich darf bemerken, dass es sich hier bei mir wirklich um ein RLP-Kuhdorf handelt, in dem ich wohne.
Das wurde selbst dem Herrn Kuhn zuviel und er gab Weisung, dass der Hund sich sehr wohl hier aufhalten und 3 Monate lang auf die Sachkundeprüfung vorbereitet werden dürfe. nch bestandener Sachkundeprüfung hat er dann das "Aufenthaltsrecht".
P.S. Solltest Du spezielle Fragen haben, so stehe ich gerne zur Verfügung.