Stand auf der Seite des Th München:
Hunde gem. o.a. § 1 Abs. 1 (Klasse 1) sind:
- American Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
Erlaubnis:
Für die Haltung der oben unter dem Begriff "Kampfhunde" aufgelisteten Hunderassen des Abs. 1 ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese Kampfhunde muss ein schriftlicher Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des Kampfhundes bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
Der Halter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Der Halter muss zuverlässig sein (Vorlage eines Führungszeugnisses).
Der Hund darf keine Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz darstellen (Vorlage eines Sachverständigengutachtens).
Negativzeugnis:
Für die unter Abs. 2 aufgeführten "Kampfhunde" besteht die Möglichkeit, ein Negativzeugnis zu beantragen. Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln (wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer).
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
Der Halter muss bei der zuständigen Behörde ein Negativzeugnis schriftlich beantragen. In München können Sie sich vom Kreisverwaltungsreferat HA I/112 (Tel.: 098/233-21877) Antragsformulare zusenden lassen.
Ist der Kampfhund älter als 18 Monate, so muss zusätzlich zum Antrag ein Sachverständigengutachten über den Hund vorgelegt werden.
Zuständige Behörde:
Für in München gehaltene Kampfhunde ist das Kreisverwaltungsreferat, HA I/112, Telefon 233-27149 und 233-21877 zuständig (Dienstgebäude: Herzog-Heinrich-Str. 22, 80336 München, Zimmer 21 oder Zimmer 29), ansonsten die jeweilige Gemeindeverwaltung der Gemeinde, in der der Kampfhund vorwiegend gehalten wird.
Anleinpflicht:
Kampfhunde sind gemäß der Verordnung der Landeshauptstadt München über das freie Umherlaufen von Kampfhunden in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen , Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet von München zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.
Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung:
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von DEM 20.000.- verhängt werden.
Dies gilt auch für die unter Abs. 2 aufgeführten Hunde, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.
Bei einer Gefahr für die Allgemeinheit, insbesondere bei der Gefährdung von Personen, kann auch eine Wegnahme des Tieres erfolgen.
Hundesteuer:
Zur Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer wenden Sie sich in München bitte an das Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Str. 11, 80331 München, (Tel.: 089/233-26297 bzw. 089/233-20542).
Diese Seite wurde von der Homepage des Kreisverwaltungsreferats München am 24.03.2001 entnommen.
Gruß Puppy
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Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.
Albert Schweitzer[/quote]