Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Donnerstag - 24. Juli 2003 (18:1
Aggressiven Hund erschossen: Jäger Hoffmann verteidigt sich
Polizei ermittelt: Vergehen nach dem Tierschutzgesetz?
--------------------------------------------------------------------------------
Hinterschmiding. Weil er in der Ortschaft Sonndorf auf einem Privat-Anwesen einen aggressiven Schäferhund erschossen hat, ermittelt die Polizei gegen Jäger-Kreisvorsitzenden Richard Hoffmann (die PaWo berichtete).
„Was würdest du tun?“, fragt er. „Was würdest du tun, wenn ein Mann neben dir steht, der wie die Sau blutet und dringend ärztliche Hilfe benötigt − gebissen von einem Hund, der schon mehrere Menschen angefallen hat?“ Richard Hoffmann reagiert erregt. Es sei doch seine Pflicht und Aufgabe gewesen − auch als Jäger − den Hund zu erschießen, um weiteres Unheil zu verhindern.
Der Vorfall ereignete sich bereits am Dienstag letzter Woche um 17.30 Uhr in Sonndorf: Aggressiver Schäferhund beißt Mann und Kind, Familie ruft Jäger um Hilfe, der schießt − allerdings braucht er vier Ladungen Schrot. Drei Schüsse fügen dem Hund schmerzhafte Verletzungen zu, erst der vierte tötet das Tier. Ein Nachbar, mit dem Richard Hoffmann ohnehin in Streit ist, zeigt den Jäger wegen unberechtigten Schießens bei der Polizei an.
„Wildwest in Hinterschmiding“, titelt die PaWo, während die Polizei noch mitten in ihren Ermittlungen steckt. Denn, mal abgesehen von der offenbar mangelnden Treffsicherheit des Schützen: „Die Frage ist: Lag hier eine Notstandssituation vor?“, wie Polizeichef Günther Obermüller es formuliert. Einen ganzen Tag lang wurden Zeugen befragt, um diese entscheidende Frage klären zu können.
Die Fakten nach den Erkenntnissen der Polizei, die ihren Jagd- und Waffensachbearbeiter auf den Fall des „ballernden Jägerfunktionärs“ angesetzt hat: Der 14 Monate alte Schäferhund hat früher schon mehrfach zugebissen, Nachbarn hätten aus Angst vor dem Tier seit längerem einen Bogen um das Anwesen gemacht. „Wir wissen nicht, warum er an diesem Tag schon wieder so aggressiv war“, sagt Polizeichef Obermüller, „aber es liegen erkennbar Mängel in der Hundehaltung vor − unerlaubte Kettenhaltung.“
An diesem Nachmittag sei der Hund nach Zeugenaussagen „aggressiv und furchtbar angriffslustig“ gewesen. Erst biss er den Hundehalter, dann dessen Sohn, der nach Angaben der Polizei „erhebliche Verletzungen“ davontrug. Die Familie konnte den Hund nicht bändigen und rief Hoffmann um Hilfe. Und der kam sofort.
Die Polizeiinspektion Freyung ermittelt jetzt gegen ihn wegen des Verdachts auf ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz: Es ist verboten, ein Wirbeltier „ohne vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm erhebliche Leiden zuzufügen. Für Hoffmann war das heftig blutende Kind ein hinreichend vernünftiger Grund.
Was eventuelle Verstöße gegen das Jagd- oder Waffenrecht angeht, darüber muss die Staatsanwaltschaft entscheiden. „Es war eindeutig keine Jagdausübung“, sagt Polizeichef Obermüller, „aber es ist eben fraglich, ob es eine Notstandssituation gegeben hat.“ Und da gilt es zu beurteilen: Durfte, ja musste Hoffmann sofort handeln? Oder hätte er erst warten müssen, bis die Polizei da ist und ihm den Auftrag dazu erteilt, das Tier zu erschießen? Oder hätte er vor den Schüssen einen Veterinär zu Rate ziehen sollen?
Richard Hoffmann erhält Schützenhilfe. Nach seiner eigenen Aussage habe sich bereits Bayerns Jägerpräsident Dr. Jürgen Vocke eingeschaltet, der gerichtliche Schritte gegen die Darstellung einleiten will, Hoffmann habe nach Wildwest-Manier wie wild in Sonndorf herumgeballert.
Übrigens: Am Donnerstag hat Richard Hoffmann seinen 60. Geburtstag gefeiert. Die Jägerkameraden, die ihm gratulieren, stünden voll auf seiner Seite, sagt er.
Aggressiven Hund erschossen: Jäger Hoffmann verteidigt sich
Polizei ermittelt: Vergehen nach dem Tierschutzgesetz?
--------------------------------------------------------------------------------
Hinterschmiding. Weil er in der Ortschaft Sonndorf auf einem Privat-Anwesen einen aggressiven Schäferhund erschossen hat, ermittelt die Polizei gegen Jäger-Kreisvorsitzenden Richard Hoffmann (die PaWo berichtete).
„Was würdest du tun?“, fragt er. „Was würdest du tun, wenn ein Mann neben dir steht, der wie die Sau blutet und dringend ärztliche Hilfe benötigt − gebissen von einem Hund, der schon mehrere Menschen angefallen hat?“ Richard Hoffmann reagiert erregt. Es sei doch seine Pflicht und Aufgabe gewesen − auch als Jäger − den Hund zu erschießen, um weiteres Unheil zu verhindern.
Der Vorfall ereignete sich bereits am Dienstag letzter Woche um 17.30 Uhr in Sonndorf: Aggressiver Schäferhund beißt Mann und Kind, Familie ruft Jäger um Hilfe, der schießt − allerdings braucht er vier Ladungen Schrot. Drei Schüsse fügen dem Hund schmerzhafte Verletzungen zu, erst der vierte tötet das Tier. Ein Nachbar, mit dem Richard Hoffmann ohnehin in Streit ist, zeigt den Jäger wegen unberechtigten Schießens bei der Polizei an.
„Wildwest in Hinterschmiding“, titelt die PaWo, während die Polizei noch mitten in ihren Ermittlungen steckt. Denn, mal abgesehen von der offenbar mangelnden Treffsicherheit des Schützen: „Die Frage ist: Lag hier eine Notstandssituation vor?“, wie Polizeichef Günther Obermüller es formuliert. Einen ganzen Tag lang wurden Zeugen befragt, um diese entscheidende Frage klären zu können.
Die Fakten nach den Erkenntnissen der Polizei, die ihren Jagd- und Waffensachbearbeiter auf den Fall des „ballernden Jägerfunktionärs“ angesetzt hat: Der 14 Monate alte Schäferhund hat früher schon mehrfach zugebissen, Nachbarn hätten aus Angst vor dem Tier seit längerem einen Bogen um das Anwesen gemacht. „Wir wissen nicht, warum er an diesem Tag schon wieder so aggressiv war“, sagt Polizeichef Obermüller, „aber es liegen erkennbar Mängel in der Hundehaltung vor − unerlaubte Kettenhaltung.“
An diesem Nachmittag sei der Hund nach Zeugenaussagen „aggressiv und furchtbar angriffslustig“ gewesen. Erst biss er den Hundehalter, dann dessen Sohn, der nach Angaben der Polizei „erhebliche Verletzungen“ davontrug. Die Familie konnte den Hund nicht bändigen und rief Hoffmann um Hilfe. Und der kam sofort.
Die Polizeiinspektion Freyung ermittelt jetzt gegen ihn wegen des Verdachts auf ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz: Es ist verboten, ein Wirbeltier „ohne vernünftigen Grund“ zu töten oder ihm erhebliche Leiden zuzufügen. Für Hoffmann war das heftig blutende Kind ein hinreichend vernünftiger Grund.
Was eventuelle Verstöße gegen das Jagd- oder Waffenrecht angeht, darüber muss die Staatsanwaltschaft entscheiden. „Es war eindeutig keine Jagdausübung“, sagt Polizeichef Obermüller, „aber es ist eben fraglich, ob es eine Notstandssituation gegeben hat.“ Und da gilt es zu beurteilen: Durfte, ja musste Hoffmann sofort handeln? Oder hätte er erst warten müssen, bis die Polizei da ist und ihm den Auftrag dazu erteilt, das Tier zu erschießen? Oder hätte er vor den Schüssen einen Veterinär zu Rate ziehen sollen?
Richard Hoffmann erhält Schützenhilfe. Nach seiner eigenen Aussage habe sich bereits Bayerns Jägerpräsident Dr. Jürgen Vocke eingeschaltet, der gerichtliche Schritte gegen die Darstellung einleiten will, Hoffmann habe nach Wildwest-Manier wie wild in Sonndorf herumgeballert.
Übrigens: Am Donnerstag hat Richard Hoffmann seinen 60. Geburtstag gefeiert. Die Jägerkameraden, die ihm gratulieren, stünden voll auf seiner Seite, sagt er.