Original geschrieben von Private Joker
[B
Das verletzen von Einbrecher, die "nur" stehlen, wird allgemein nicht als verhältnismäßig angesehen,
anders sieht es aus wenn Du den Einbrecher überrascht und er Dich angreift. [/B]
Ja aber wie soll man das denn später noch beweisen, von wem der Angriff ausging ?
Heißt also, daß man als Geschädigter sowieso und egal wie im Unrecht ist, oder ?