Am 26. Juni wurde ohne Gegenstimme im katalanischen Parlament ein neues Tierschutzgesetz angenommen.
Das neue Gesetz besagt, dass Tiere ueber psychische und physische Sensibilitaet verfuegen und ihnen deshalb eine Reihe von Rechten eingeraeumt werden muessen.
Ausgesetzte Tiere duerfen ab dem 1.1.2007 NICHT mehr getoetet werden, weder in privaten noch in staatlichen Auffangstationen.
Strafen fuer das Aussetzen von Tieren koennen bis zu 200.000 Euro betragen.
Die Gemeinden haben also eine Frist von 3 Jahren um Massnahmen zu Ergreifen die dies ermoeglichen koennen.
Wir wissen, dass viele Gemeindevorstaende seitdem schwer am Routieren sind und nach Loesungen suchen.
Vorbildliche Projekte einiger kleiner Gemeinden, die schon in den letzten Jahren ermoeglicht und durchgefuehrt wurden:
-Registrierung (fast) ALLER Hunde durch Chip
-Kampagnen zum Chip setzen vor Ort zu guenstigem Tarif
-Nach einiger Zeit der "Gewoehnung" harte Strafen fuer Hundehalter die nicht gechipt haben/Hunde registriert haben
-Strafe wenn der Hund ausgesetzt aufgegriffen wird (ausser, es wurde Bescheid gegeben dass der Hund entlaufen ist)
-Kampagnen zur Sterilisation vor Ort fuer 30 Euro (subventioniert durch Verwaltung)
-Erfassen aller Zuechter im Ort und Massnahmen ihnen das Leben durch Ausschoepfung aller moeglichen gesetzlichen Massnahmen sehr unerfreulich zu machen (Abgabe der Welpen nur mit Chip, Nachweis der Kastration vermittelter Welpen mit 6 Monaten etc)
-Kampagnen in den Schulen zur Erziehung/Sensibilisierung
-die Subventionen koennen z.T. durch die Strafen gedeckt werden
In einem uns bekannten Beispiel konnte die "Rueckfuehrungsrate" von Fundhunden von 10% auf 60% gesteigert werden. Allerdings war dafuer unabdingbar, dass sich in dem Ort Polizei, Verwaltung und Auffangstation einig waren und Hand in Hand arbeiteten.
Antje Perlwitz
Das neue Gesetz besagt, dass Tiere ueber psychische und physische Sensibilitaet verfuegen und ihnen deshalb eine Reihe von Rechten eingeraeumt werden muessen.
Ausgesetzte Tiere duerfen ab dem 1.1.2007 NICHT mehr getoetet werden, weder in privaten noch in staatlichen Auffangstationen.
Strafen fuer das Aussetzen von Tieren koennen bis zu 200.000 Euro betragen.
Die Gemeinden haben also eine Frist von 3 Jahren um Massnahmen zu Ergreifen die dies ermoeglichen koennen.
Wir wissen, dass viele Gemeindevorstaende seitdem schwer am Routieren sind und nach Loesungen suchen.
Vorbildliche Projekte einiger kleiner Gemeinden, die schon in den letzten Jahren ermoeglicht und durchgefuehrt wurden:
-Registrierung (fast) ALLER Hunde durch Chip
-Kampagnen zum Chip setzen vor Ort zu guenstigem Tarif
-Nach einiger Zeit der "Gewoehnung" harte Strafen fuer Hundehalter die nicht gechipt haben/Hunde registriert haben
-Strafe wenn der Hund ausgesetzt aufgegriffen wird (ausser, es wurde Bescheid gegeben dass der Hund entlaufen ist)
-Kampagnen zur Sterilisation vor Ort fuer 30 Euro (subventioniert durch Verwaltung)
-Erfassen aller Zuechter im Ort und Massnahmen ihnen das Leben durch Ausschoepfung aller moeglichen gesetzlichen Massnahmen sehr unerfreulich zu machen (Abgabe der Welpen nur mit Chip, Nachweis der Kastration vermittelter Welpen mit 6 Monaten etc)
-Kampagnen in den Schulen zur Erziehung/Sensibilisierung
-die Subventionen koennen z.T. durch die Strafen gedeckt werden
In einem uns bekannten Beispiel konnte die "Rueckfuehrungsrate" von Fundhunden von 10% auf 60% gesteigert werden. Allerdings war dafuer unabdingbar, dass sich in dem Ort Polizei, Verwaltung und Auffangstation einig waren und Hand in Hand arbeiteten.
Antje Perlwitz