Pressemitteilung von Donnerstag, 7. Dezember 2000
Stadt Aachen
Finanzausschuss empfiehlt höhere Steuer für Kampfhunde
Aachen. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen hat dem Rat der Stadt empfohlen, die Steuer für sogenannte Kampfhunde zu erhöhen. Wie bereits berichtet, soll nach den Plänen des städtischen Fachbereiches für Steuern und Kasse der Steuersatz für diese Hunde ein achtfaches des üblichen Hundesteuersatzes betragen. Ist für einen Hund normalerweise eine jährliche Steuer in Höhe von 174 Mark vorgesehen, so muss für einen als gefährlich eingestuften Hund zukünftig 1392 Mark gezahlt werden. Wenn der Rat der Stadt in der kommenden Woche der Empfehlung des Finanzausschusses folgt, kann die geplante Änderung zum 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten.
Neben dem ursprünglichen Zweck der Hundesteuer - sie ist eine Aufwands- und
Luxussteuer - verfolgt die geplante Steuererhöhung auch einen ordnungspolitischen
Zweck und zwar die Steuerung des Haltens von gefährlichen Hunden. Daher hat der
Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, nach einem Jahr einen Bericht vorzulegen, aus dem hervor geht, wie sich die Einnahmen aus dieser Steuer entwickelt haben, wie hoch der Verwaltungsaufwand hierbei ist und wie sich der Bestand an sogenannten Kampfhunden im Stadtgebiet entwickelt hat.
Kontaktdaten:
Herausgeberin:
Stadt Aachen
Presse- und Informationsbüro
Markt 39, 52058 Aachen
Telefon: 0241 / 432 1309
Hans Poth
E-mail: mailto:[email protected]
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Stadt Aachen
Finanzausschuss empfiehlt höhere Steuer für Kampfhunde
Aachen. Der Finanzausschuss der Stadt Aachen hat dem Rat der Stadt empfohlen, die Steuer für sogenannte Kampfhunde zu erhöhen. Wie bereits berichtet, soll nach den Plänen des städtischen Fachbereiches für Steuern und Kasse der Steuersatz für diese Hunde ein achtfaches des üblichen Hundesteuersatzes betragen. Ist für einen Hund normalerweise eine jährliche Steuer in Höhe von 174 Mark vorgesehen, so muss für einen als gefährlich eingestuften Hund zukünftig 1392 Mark gezahlt werden. Wenn der Rat der Stadt in der kommenden Woche der Empfehlung des Finanzausschusses folgt, kann die geplante Änderung zum 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten.
Neben dem ursprünglichen Zweck der Hundesteuer - sie ist eine Aufwands- und
Luxussteuer - verfolgt die geplante Steuererhöhung auch einen ordnungspolitischen
Zweck und zwar die Steuerung des Haltens von gefährlichen Hunden. Daher hat der
Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, nach einem Jahr einen Bericht vorzulegen, aus dem hervor geht, wie sich die Einnahmen aus dieser Steuer entwickelt haben, wie hoch der Verwaltungsaufwand hierbei ist und wie sich der Bestand an sogenannten Kampfhunden im Stadtgebiet entwickelt hat.
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Hans Poth
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