Dafür ist es in NRW so, wie airBecks schreibt...
Das irre ist ja: Nach bestandenem Wesenstest ist der Hunde Maulkorbbefreit, nach Gehorsamsprüfung (2. Teil des Tests) auch Leinenbefreit. Ich habe 2 Hunde, die BEIDE beide Testteile bestanden haben, also beide maulkorb- und leinenbefreit sind. Und egal, ob mit Leine oder ohn - ich darf sie trotzdem nicht zusammen führen. In den Durchführungsbestimmungen zum Gesetz steht ausdrücklich drin, dass dieser Paragraph bzw. diese Ziffer nicht vom Bestehen eines Verhaltenstests berührt wird. DAS finde ich das schlimmste!
Ich verstoße jetzt seit über 3 Jahren mit absoluter Überzeugung und nahezu täglich gegen diese Vorschrift. Bisher wurde ich noch nie erwischt (ok, ich leg es auch nicht drauf an), sollte dies einmal so sein, werde ich sofort dagegen klagen...
Aber das OT.