Na ja, es gibt aber auch eine andere Logik!
Hätte der Mann kein Messer dabei gehabt und ein wenig Hundeverstand würde der Hund auch noch leben!
ne, dann hätter er ne andere möglichkeit gefunden den hund zu töten...
btw: das mitführen von messern, die
- einhändig zu öffnen sind
- deren klingenlänge größer als 12cm ist
- deren klinge durch feder od schwerkraft öffnet
- die als kampfmesser als hieb od stichwaffen eingestuft sind
- deren griff in der faust liegt, die klinge aber zwischen den fingern hervorsteht (sogenante faustdolche)
ist in D an sich schon verboten.
teilweise ist auch schon der besitz verboten, mutmaßlich hat der mann also schon gegen das affengesetz verstoßen bevor er überhaupt dem hund begegnet ist...