Hamburger Hundegesetz Hunde in Hamburg

Argumente für Klagen!!!


Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - I 97 c) "Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.", beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?

Das hat der Gesetzgeber nicht beachtet.

Mit welcher Begründung steht der Bullterrier weiterhin auf der Rasseliste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde, obwohl alle in Hamburg registrierten Bullterrier vom Maulkorbzwang befreit sind und nach den Hamburger Beißstatistiken, in dem Berichtszeitraum in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind?

Das sind einige Argumente für Klagen. Eine mögliche Form einer Klage, für eine Haltegenehmigung eines Bullterriers ohne Auflagen in Hamburg zu klagen .Diese Form
der Klage kann das Gericht nicht auf die lange Bank schieben.
Eine Verwaltungsrechtschutzversicherung (3 Monate nach Abschluss gültig) macht das Ganze dann noch Kostengünstig. Einen guten Rechtsanwalt nicht vergessen.

Die Schutzhundsache lasse ich mal bewusst außen vor .

Die Sache mit den 52 Bullterriern unter Kat 1 - welche nicht mit Maulkorb laufen und keine Beißvorfälle verursacht haben , finde ich nicht uninteressant .

Ich hab jetzt keine Lust nochmal im Thread zu suchen ....

Waren die Bullterrier in der Statistik aufgeführt ?

Nein, in der Beißstatistik waren die Bullterrier nicht aufgeführt, weil die Hunde
in keinen Beißvorfall verwickelt waren.
Andere Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren sind in der Beißstatistik aufgeführt.
Dazu auch eine Anfrage an Anja Domres (SPD) bei abgeordneten watch,
die von der Dame bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet wurde.

1. "Außerdem zeige sie, dass es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum und damit keinen Anlass gebe, aufgrund der Beißstatistik Hunderassen in eine andere Kategorie nach dem Gesetz aufzunehmen."
Ist es keine signifikante Entwicklung, dass die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren? Anm.:Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.
Zitat SPD:
2. "Es sei auch nicht ersichtlich, warum man sich in Hamburg von einer bundesgesetzlichen Regelung unterscheiden sollte, die die Hunde der Kategorie 1 im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz als unwiderlegbar gefährlich eingruppiere und weder die Zucht, den Handel ...... gestatte..... gerade diese in Deutschland verbotenen Rassen zu halten, falle die Entscheidung eindeutig"
Weder die Zucht noch die Haltung der Kat 1 Hunde sind in Deutschland generell verboten..
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97c) beachtet?
Zitat SPD:
3."..was man bei Kategorie-1-Hunden betrachten müsse, sei, dass deren Haltung so weit eingeschränkt sei, dass sie mit kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssten. Insofern könne dieser Hund nicht beißen.."
Die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier sind alle von Maulkorbzwang befreit
Ist dem SPD Senat diese Sachlage nicht bekannt gewesen?

 
@Procten
Der SV schafft es jährlich ca. 14 000 Welpen an den Mann zu bringen - selbst wenn es 1998 noch doppelt soviele waren, eigentlich stimmt es mit dem Ruf des DSH in der Bevölkerung noch. (Wenn man überlegt, dass mindestens ein Drittel dieser Zahl "schwarz" gezogen auf den Markt schwemmt - gigantisch!).

Den DSH bringen doch die Hundehalter immer wieder selber ins Gespräch, weil sie vom eigenen Dreck am eigenem Stecken ablenken wollen. Der DSH ist der Hund der Nation, er frisst die Hausaufgaben der Faulen und beißt für die gute Sache der Listenhundhalter.
Gleichzeitig erzieht er sich selbst zur Killermaschine im Schutzdienst, weil der typische DSH-Halter bzw. Schutzdienstler ja eh ein grenzdebiler Alkoholiker mit Minderwertigkeitskomplexen ist - da muss der Hund sich schon selbst zum Killer machen, solche Typen sind ja eigentlich zu blöd dafür.:kp:

Ich verstehe es echt nicht, warum sich die Sokahalter so dermaßen am SV hochziehen und ihn in die Pflicht nehmen wollen - wie peinlich ist das eigentlich?
Warum versucht ihr es nicht bei den Retrieverfreunden? Mit ca. 5000 Welpen jährlich sind die Retriever doch fast ebenso eine Bank? Oder sind die Retrieverfreunde noch immer leicht erbost über die Tatsache, dass bei dem Begriff "Labbimischling" jeder an einen SoKa denkt?
Blieben ja noch die Dackelfreunde 6000 Welpen pro Jahr, da könnte man ja auch um Solidarität werben...

Irgendwie will sich wohl keiner mit den armen SoKas solidarisieren - tja da sollte man sich entweder fragen, wieso dem so ist, oder den Finger aus dem Po nehmen und selber produktiv werden.

Schimpfen auf andere Hunderassen, deren Halter und deren Sport hat sich bisher noch nicht als Mittel der Wahl erwiesen.
Denn komischerweise solidarisieren sich die anderen (die auch auf den DSH, aber ohne SV und auf VPG schimpfen) trotzdem nicht mit den SoKa-Haltern.

Wann hat sich denn der DSH-Verein jemals mit den Listenhundhaltern solidarisiert?
Ganz im Gegenteil, der ehemalige 1 Vorsitzende (Herr Lux) von dem Verein,
brüstete sich damit, dass der DSH- Verein maßgeblich bei dem Aufbau der Rasselisten mitgewirkt hat.
Auch die Kommentare von einigen hier bestätigen, dass auf der einen Seite die
Verordnungen und der Wesenstest bei Listenhunden schon als sinnvoll und legitim
angesehen wird, nicht aber ein Wesenstest und Auflagen bei den im Schutzhundesport
geführten Hunden.Viele Listenhundhalter sind es leid, ewig als Bauernopfer
herhalten zu müssen.Was hat die DSH, Gebrauchshunde und die Schutzhundsport
Gemeinde jemals für Listenhundhalter getan?Wo war bisher die Solidarität mit den Listenhundhaltern?
Jetzt fordert gerade die DSH, Gebrauchshunde und die Schutzhundsport
Gemeinde, solidarität von den Listenhundhaltern , ist dass nicht auch wieder nur
einseitig gedacht?

Es heißt immer noch SV mit ohne D - wenigstens so respektvoll sein und den "Feind" korrekt benennen.:unsicher: ;)

Andere Frage - warum sollten denn andere Hundehalter bzw. Hundefraktionen auf euch zukommen? Wäre es nicht Sache der SoKa-Fraktion sich bei anderen anzubiedern, schließlich möchte man ja von den anderen etwas und nicht umgekehrt!
 
Ich finde es generell bedenklich, Lebewesen pauschal, nur aufgrund der Rasse,
anders zun behandeln.
Bestimmte Hunde werden ja "pofilaktisch" gelistet und ausgerottet,
obwohl sie gewiss nie auffällig werden.
Daher meine Frage an Wolf und die anderen Experten in Rechtsfragen:

Ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar?

Muss nicht im Einzelfall eine nachweisliche Gefährlichkeit vorliegen,
um mit Sanktionen einzugreifen?

Wie gesagt: es ist für mich unhaltbar, pauschal zu verurteilen-
Nicht Bullrassen
Nicht Schäferhunde
Nicht Hundesportler
Es muss um den einzelnen Fall gehen, nicht um Gruppen.

Ich bin grundsätzlich gegen Rassenlisten, weil ich gegen pauschale Verurteilung
Unschuldiger bin.

Das beste Beispiel für diesen Wahn ist der Rauswurf eines "arabisch aussehenden"
Geschäftsmann aus einem deutschen Flieger auf Malle.
Deutsche Passagiere gerieten in laute Massenhysterie, der Mann wurde darauf
aus dem Flieger geworfen . Mit Recht gab es enorme Schadensersatzklagen.
 
Argumente für Klagen!!!


Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - I 97 c) "Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.", beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?

Das hat der Gesetzgeber nicht beachtet.

Mit welcher Begründung steht der Bullterrier weiterhin auf der Rasseliste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde, obwohl alle in Hamburg registrierten Bullterrier vom Maulkorbzwang befreit sind und nach den Hamburger Beißstatistiken, in dem Berichtszeitraum in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind?

Das sind einige Argumente für Klagen. Eine mögliche Form einer Klage, für eine Haltegenehmigung eines Bullterriers ohne Auflagen in Hamburg zu klagen .Diese Form
der Klage kann das Gericht nicht auf die lange Bank schieben.
Eine Verwaltungsrechtschutzversicherung (3 Monate nach Abschluss gültig) macht das Ganze dann noch Kostengünstig. Einen guten Rechtsanwalt nicht vergessen.

Die Schutzhundsache lasse ich mal bewusst außen vor .

Die Sache mit den 52 Bullterriern unter Kat 1 - welche nicht mit Maulkorb laufen und keine Beißvorfälle verursacht haben , finde ich nicht uninteressant .

Ich hab jetzt keine Lust nochmal im Thread zu suchen ....

Waren die Bullterrier in der Statistik aufgeführt ?

Nein, in der Beißstatistik waren die Bullterrier nicht aufgeführt, weil die Hunde
in keinen Beißvorfall verwickelt waren.
Andere Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren sind in der Beißstatistik aufgeführt.

Danke das wollte ich wissen .
 
@Procten
Der SV schafft es jährlich ca. 14 000 Welpen an den Mann zu bringen - selbst wenn es 1998 noch doppelt soviele waren, eigentlich stimmt es mit dem Ruf des DSH in der Bevölkerung noch. (Wenn man überlegt, dass mindestens ein Drittel dieser Zahl "schwarz" gezogen auf den Markt schwemmt - gigantisch!).

Den DSH bringen doch die Hundehalter immer wieder selber ins Gespräch, weil sie vom eigenen Dreck am eigenem Stecken ablenken wollen. Der DSH ist der Hund der Nation, er frisst die Hausaufgaben der Faulen und beißt für die gute Sache der Listenhundhalter.
Gleichzeitig erzieht er sich selbst zur Killermaschine im Schutzdienst, weil der typische DSH-Halter bzw. Schutzdienstler ja eh ein grenzdebiler Alkoholiker mit Minderwertigkeitskomplexen ist - da muss der Hund sich schon selbst zum Killer machen, solche Typen sind ja eigentlich zu blöd dafür.:kp:

Ich verstehe es echt nicht, warum sich die Sokahalter so dermaßen am SV hochziehen und ihn in die Pflicht nehmen wollen - wie peinlich ist das eigentlich?
Warum versucht ihr es nicht bei den Retrieverfreunden? Mit ca. 5000 Welpen jährlich sind die Retriever doch fast ebenso eine Bank? Oder sind die Retrieverfreunde noch immer leicht erbost über die Tatsache, dass bei dem Begriff "Labbimischling" jeder an einen SoKa denkt?
Blieben ja noch die Dackelfreunde 6000 Welpen pro Jahr, da könnte man ja auch um Solidarität werben...

Irgendwie will sich wohl keiner mit den armen SoKas solidarisieren - tja da sollte man sich entweder fragen, wieso dem so ist, oder den Finger aus dem Po nehmen und selber produktiv werden.

Schimpfen auf andere Hunderassen, deren Halter und deren Sport hat sich bisher noch nicht als Mittel der Wahl erwiesen.
Denn komischerweise solidarisieren sich die anderen (die auch auf den DSH, aber ohne SV und auf VPG schimpfen) trotzdem nicht mit den SoKa-Haltern.

Wann hat sich denn der DSH-Verein jemals mit den Listenhundhaltern solidarisiert?
Ganz im Gegenteil, der ehemalige 1 Vorsitzende (Herr Lux) von dem Verein,
brüstete sich damit, dass der DSH- Verein maßgeblich bei dem Aufbau der Rasselisten mitgewirkt hat.
Auch die Kommentare von einigen hier bestätigen, dass auf der einen Seite die
Verordnungen und der Wesenstest bei Listenhunden schon als sinnvoll und legitim
angesehen wird, nicht aber ein Wesenstest und Auflagen bei den im Schutzhundesport
geführten Hunden.Viele Listenhundhalter sind es leid, ewig als Bauernopfer
herhalten zu müssen.Was hat die DSH, Gebrauchshunde und die Schutzhundsport
Gemeinde jemals für Listenhundhalter getan?Wo war bisher die Solidarität mit den Listenhundhaltern?
Jetzt fordert gerade die DSH, Gebrauchshunde und die Schutzhundsport
Gemeinde, solidarität von den Listenhundhaltern , ist dass nicht auch wieder nur
einseitig gedacht?

Es heißt immer noch SV mit ohne D - wenigstens so respektvoll sein und den "Feind" korrekt benennen.:unsicher: ;)

Andere Frage - warum sollten denn andere Hundehalter bzw. Hundefraktionen auf euch zukommen? Wäre es nicht Sache der SoKa-Fraktion sich bei anderen anzubiedern, schließlich möchte man ja von den anderen etwas und nicht umgekehrt!

Klar doch, wo doch Herr Lux ehemaliger 1 Vorsitzender des SV zum Ausdruck
gebracht hat, das der SV erfolgreich an den Rasselisten mit gearbeitet hat.
 
So nun mal die blanke dürftige Aussage des Gesetzgebers

" Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen. "

hält ein Zeitraum von 4 Jahren der rechtlichen Auffassung von Entwicklung stand ?
 
Wann hat sich denn der DSH-Verein jemals mit den Listenhundhaltern solidarisiert?
Ganz im Gegenteil, der ehemalige 1 Vorsitzende (Herr Lux) von dem Verein,
brüstete sich damit, dass der DSH- Verein maßgeblich bei dem Aufbau der Rasselisten mitgewirkt hat.
Mal von der Peinlichkeit abgesehen das du offensichtlich das von dir selbst eingestellte Zitat dazu nicht begreifst oder schlimmer, bewusst verdrehst (nicht Lux würdigt darin die Mitarbeit des SV an den Rasselisten, sondern der SV die Beratertätigkeit von Lux :eg: :hallo:), wie sah denn die Mitwirkung aus? Welche Forderungen wurden seitens Lux/SV bezüglich der Rasselisten konkret gestellt?
 
Ich finde es generell bedenklich, Lebewesen pauschal, nur aufgrund der Rasse,
anders zun behandeln.
Bestimmte Hunde werden ja "pofilaktisch" gelistet und ausgerottet,
obwohl sie gewiss nie auffällig werden.
Daher meine Frage an Wolf und die anderen Experten in Rechtsfragen:

Ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar?

Muss nicht im Einzelfall eine nachweisliche Gefährlichkeit vorliegen,
um mit Sanktionen einzugreifen?

Wie gesagt: es ist für mich unhaltbar, pauschal zu verurteilen-
Nicht Bullrassen
Nicht Schäferhunde
Nicht Hundesportler
Es muss um den einzelnen Fall gehen, nicht um Gruppen.

Ich bin grundsätzlich gegen Rassenlisten, weil ich gegen pauschale Verurteilung
Unschuldiger bin.

Das beste Beispiel für diesen Wahn ist der Rauswurf eines "arabisch aussehenden"
Geschäftsmann aus einem deutschen Flieger auf Malle.
Deutsche Passagiere gerieten in laute Massenhysterie, der Mann wurde darauf
aus dem Flieger geworfen . Mit Recht gab es enorme Schadensersatzklagen.


Erfolglose Klagen die auf dem Gleichheitsgrundsatz beruhten gab es schon

 
So nun mal die blanke dürftige Aussage des Gesetzgebers

" Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen. "

hält ein Zeitraum von 4 Jahren der rechtlichen Auffassung von Entwicklung stand ?

Schon 2008 hat z.B, der Weimaraner in gleicher Population zu dem Bullterrier
fast doppel so häufig zu gebissen.Und der Weimaaner hat am häufigsten Menschen verletzt.

Siehe auch hier:


Dazu auch:
Mecklenburg-Vorpommern [Bearbeiten]
Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt. Die gestrichenen Rassen sind Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano und Tosa Inu.
Das Land begründet die Änderung mit dem Gebot zur Überprüfung der Rasseliste, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004[9] enthalten ist. Das Urteil sagt aus, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten hat und prüfen muss, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Annahmen (über rassebedingte Gefährlichkeit) sich tatsächlich bestätigen
 
Ich finde es generell bedenklich, Lebewesen pauschal, nur aufgrund der Rasse,
anders zun behandeln.
Bestimmte Hunde werden ja "pofilaktisch" gelistet und ausgerottet,
obwohl sie gewiss nie auffällig werden.
Daher meine Frage an Wolf und die anderen Experten in Rechtsfragen:

Ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar?

Muss nicht im Einzelfall eine nachweisliche Gefährlichkeit vorliegen,
um mit Sanktionen einzugreifen?

Wie gesagt: es ist für mich unhaltbar, pauschal zu verurteilen-
Nicht Bullrassen
Nicht Schäferhunde
Nicht Hundesportler
Es muss um den einzelnen Fall gehen, nicht um Gruppen.

Ich bin grundsätzlich gegen Rassenlisten, weil ich gegen pauschale Verurteilung
Unschuldiger bin.

Das beste Beispiel für diesen Wahn ist der Rauswurf eines "arabisch aussehenden"
Geschäftsmann aus einem deutschen Flieger auf Malle.
Deutsche Passagiere gerieten in laute Massenhysterie, der Mann wurde darauf
aus dem Flieger geworfen . Mit Recht gab es enorme Schadensersatzklagen.


Erfolglose Klagen die auf dem Gleichheitsgrundsatz beruhten gab es schon


Was soll der Unsinn, zu dem Zeitpunkt 12.07.2001, gab es das Bundesverfassungsgerichts Urteil von 2004 noch gar nicht, was da besagt:

Urteil vom 16.03.2004: der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "97 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."
 
Stimmt das Urteil ist zu alt

- aber es gibt auch Urteile die auf dem Gleichheitsgrundsatz als solchem beruhen aus 2005



ich habe marismenas Posting nicht auf Hamburg im speziellen bezogen aufgefasst ?

es drehte sich doch mehr um die Ungerechtigkeit als solche ...
 
Stimmt das Urteil ist zu alt

- aber es gibt auch Urteile die auf dem Gleichheitsgrundsatz als solchem beruhen aus 2005



ich habe marismenas Posting nicht auf Hamburg im speziellen bezogen aufgefasst ?

es drehte sich doch mehr um die Ungerechtigkeit als solche ...

Außer dem, kann ein VG viel entscheiden, was in der nächsten Instanz schon wieder
gekippt wird.Das hat sich in letzter Zeit gerade bei den Hartz 4 Urteilen zu Gunsten
der Kläger, gezeigt.
 
So nun mal die blanke dürftige Aussage des Gesetzgebers

" Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen. "

hält ein Zeitraum von 4 Jahren der rechtlichen Auffassung von Entwicklung stand ?

und weiter:
..................

Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."
 
Dazu auch:
Mecklenburg-Vorpommern

Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt. Die gestrichenen Rassen sind Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano und Tosa Inu.
Das Land begründet die Änderung mit dem Gebot zur Überprüfung der Rasseliste, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004[9] enthalten ist. Das Urteil sagt aus, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten hat und prüfen muss, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Annahmen (über rassebedingte Gefährlichkeit) sich tatsächlich bestätigen

gibts da irgendwo einen direkten link zu dem Urteil ?
 
So nun mal die blanke dürftige Aussage des Gesetzgebers

" Der Gesetzgeber hat allerdings die weitere Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob die der Norm zugrunde liegenden Annahmen sich tatsächlich bestätigen. "

hält ein Zeitraum von 4 Jahren der rechtlichen Auffassung von Entwicklung stand ?

Dazu :

In Niedersachsen waren sich alle Parteien einig, dass die Rasselisten nicht zur Sicherheit von Menschen beitragen. Das wurde wie folgt begründet, Ausschnitte aus der Debatte. Zitate :

Andrea Schröder-Ehlers (SPD:(

Nach vielen intensiven Beratungen, nach umfas-senden Anhörungen und nach Gesprächen mit Verbänden, Vereinen und Fachleuten sowie mit Vertretern aus dem gesamten Bereich, der sich bei diesem Thema auskennt, liegt uns nun eine Be-schlussempfehlung vor.......

Jetzt ist aus unserer Sicht ein Gesetzentwurf ent-standen, dem wir zustimmen können........

Christian Meyer (GRÜNE:(

Vorschläge für eine Größenbegrenzung oder für Rasselisten, wie es einige Parteien wollten, sind vom Tisch. Alle Hunde und auch alle Halter wer-den gleich behandelt.....

Eine Unterscheidung nach Körpergröße, wie sie als sogenannte 20/40-Regelung lange diskutiert wurde, ist vom Tisch. Das ist nicht zielführend; in manchen Beißstatistiken liegen sowohl Schäfer-hunde als auch Dackel im oberen Drittel, und für Kinder können auch kleine Hunde gefährlich sein, wie Vorfälle immer wieder zeigen.

Jan-Christoph Oetjen (FDP:(

Ich möchte auch noch einmal sagen, dass wir in diesem Gesetz ganz bewusst keine Rasseliste und - das ergänze ich sehr deutlich - auch keine Größenklassen und keine 20/40-Regelung haben. Denn es liegt nicht an der einzelnen Rasse, ob ein Hund gefährlich ist.

Frank Oesterhelweg (CDU:(

Hier wurde mit den Rasselisten auch ein Thema angesprochen, das ich zumindest kurz streifen möchte. Wir haben uns von Anfang an gegen Ras-selisten ausgesprochen, weil wir sie nicht für sinn-voll und nicht für zweckmäßig halten. Professor Dr. Hackbarth hat in der Anhörung am 25. Februar ganz klar gesagt - Zitat -: „Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab. … Wer heutzutage eine Rasseliste fordert, handelt wider wissenschaftliche Erkenntnis.“ So ist es, und dabei bleibt es.

Jan-Christoph Oetjen (FDP:(

Ich habe noch etwas Redezeit. Deshalb will ich an dieser Stelle deutlich machen, dass sehr viele Bundesländer heute noch Regelungen mit Rasse-listen haben. Diese Rasselisten sind nach dem Urteil auf Bundesebene nicht mehr zulässig. Sie wissen genau, dass sehr viele Klagen gegen diese Rasselisten anhängig sind und überall von Hunde-halterinnen und Hundehaltern dafür gekämpft wird, damit diese Rasselisten aus den Gesetzen gestri-chen werden. Ich hoffe, dass dieses Gesetz aus Niedersachsen als modernstes Hundegesetz Deutschlands auch ein Signal an andere Bundes-länder ist, sich an unserem Beispiel zu orientieren.

Hans-Henning Adler ( DIE LINKE:(

....denn Fachleute sagen uns, es gibt keine gefährlichen Hunderassen an sich.....

Auch in Berlin gibt es positive Zeichen zukünftig auf Rasselisten verzichten zu wollen.

In Hessen hat die SPD einen Gesetzesentwurf ohne Rasselisten vorgelegt.
 
Wolf, vielleicht hast du´s ja überlesen?

Wann hat sich denn der DSH-Verein jemals mit den Listenhundhaltern solidarisiert?
Ganz im Gegenteil, der ehemalige 1 Vorsitzende (Herr Lux) von dem Verein,
brüstete sich damit, dass der DSH- Verein maßgeblich bei dem Aufbau der Rasselisten mitgewirkt hat.
Mal von der Peinlichkeit abgesehen das du offensichtlich das von dir selbst eingestellte Zitat dazu nicht begreifst oder schlimmer, bewusst verdrehst (nicht Lux würdigt darin die Mitarbeit des SV an den Rasselisten, sondern der SV die Beratertätigkeit von Lux :eg: :hallo:), wie sah denn die Mitwirkung aus? Welche Forderungen wurden seitens Lux/SV bezüglich der Rasselisten konkret gestellt?
 
Wolf, vielleicht hast du´s ja überlesen?

Wann hat sich denn der DSH-Verein jemals mit den Listenhundhaltern solidarisiert?
Ganz im Gegenteil, der ehemalige 1 Vorsitzende (Herr Lux) von dem Verein,
brüstete sich damit, dass der DSH- Verein maßgeblich bei dem Aufbau der Rasselisten mitgewirkt hat.
Mal von der Peinlichkeit abgesehen das du offensichtlich das von dir selbst eingestellte Zitat dazu nicht begreifst oder schlimmer, bewusst verdrehst (nicht Lux würdigt darin die Mitarbeit des SV an den Rasselisten, sondern der SV die Beratertätigkeit von Lux :eg: :hallo:), wie sah denn die Mitwirkung aus? Welche Forderungen wurden seitens Lux/SV bezüglich der Rasselisten konkret gestellt?


könnte man diese ganze Schäferhund - Listenhund Kacke nicht mal endlich ruhen lassen .....
 
Wenn Wolf hier ständig solche Behauptungen aufstellt sollte er die auch belegen. Schließlich ist ER es, der hier andauernd/ausdauernd den DSH, SV, VPG, ect. ins Spiel bringt. Von daher: NEIN!
 
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