Wolf2012
Argumente für Klagen!!!
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - I 97 c) "Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.", beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?
Das hat der Gesetzgeber nicht beachtet.
Mit welcher Begründung steht der Bullterrier weiterhin auf der Rasseliste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde, obwohl alle in Hamburg registrierten Bullterrier vom Maulkorbzwang befreit sind und nach den Hamburger Beißstatistiken, in dem Berichtszeitraum in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind?
Das sind einige Argumente für Klagen. Eine mögliche Form einer Klage, für eine Haltegenehmigung eines Bullterriers ohne Auflagen in Hamburg zu klagen .Diese Form
der Klage kann das Gericht nicht auf die lange Bank schieben.
Eine Verwaltungsrechtschutzversicherung (3 Monate nach Abschluss gültig) macht das Ganze dann noch Kostengünstig. Einen guten Rechtsanwalt nicht vergessen.
Die Schutzhundsache lasse ich mal bewusst außen vor .
Die Sache mit den 52 Bullterriern unter Kat 1 - welche nicht mit Maulkorb laufen und keine Beißvorfälle verursacht haben , finde ich nicht uninteressant .
Ich hab jetzt keine Lust nochmal im Thread zu suchen ....
Waren die Bullterrier in der Statistik aufgeführt ?
Nein, in der Beißstatistik waren die Bullterrier nicht aufgeführt, weil die Hunde
in keinen Beißvorfall verwickelt waren.
Andere Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren sind in der Beißstatistik aufgeführt.
Dazu auch eine Anfrage an Anja Domres (SPD) bei abgeordneten watch,
die von der Dame bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet wurde.
1. "Außerdem zeige sie, dass es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum und damit keinen Anlass gebe, aufgrund der Beißstatistik Hunderassen in eine andere Kategorie nach dem Gesetz aufzunehmen."
Ist es keine signifikante Entwicklung, dass die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren? Anm.:Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.
Zitat SPD:
2. "Es sei auch nicht ersichtlich, warum man sich in Hamburg von einer bundesgesetzlichen Regelung unterscheiden sollte, die die Hunde der Kategorie 1 im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz als unwiderlegbar gefährlich eingruppiere und weder die Zucht, den Handel ...... gestatte..... gerade diese in Deutschland verbotenen Rassen zu halten, falle die Entscheidung eindeutig"
Weder die Zucht noch die Haltung der Kat 1 Hunde sind in Deutschland generell verboten..
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97c) beachtet?
Zitat SPD:
3."..was man bei Kategorie-1-Hunden betrachten müsse, sei, dass deren Haltung so weit eingeschränkt sei, dass sie mit kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssten. Insofern könne dieser Hund nicht beißen.."
Die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier sind alle von Maulkorbzwang befreit
Ist dem SPD Senat diese Sachlage nicht bekannt gewesen?