Hamburger Hundegesetz Hunde in Hamburg

Hoffen wir mal das uns Wolf keinem CDU Politiker auf die Füße tritt. Die wollen doch Problemwölfe zum Abschuß freigeben. Link :lol:
 
Ich hoffe sehr, dass man sich bei den Klagen mehr auf das vom Bundesverfassungsgericht gestellte Gebot zur Überprüfung der Rasselisten bezieht, als auf rechtswidrige Verträge.


Die Aussicht auf Erfolg einer Klage dürfte bei der gezeigten Vorgehensweise groß sein.
 
Wolf2012 schrieb:
Es wäre sehr nett von dir auf meine Frage konkret zu antworten.

Wie steht der HTV da, bzw.wie will der Verein das Rechtfertigen,
wenn Klagen gegen das Hamburger Hundegesetz erfolgreich sind?

Was genau soll der HTV denn rechtfertigen? Dass er beschlagnahmte Hunde aufnimmt, so wie X andere Tierheime und Orgas auch?


Der HTV hat den rechtswidrigen Vertrag mit der Stadt Hamburg immerhin
freiwillig unterschrieben.Und sich rechtlich rausreden, dass wird dem HTV wohl
schwerlich gelingen bei den vielen Juristen im Vorstand.

Mir ist nicht ganz klar, was genau an dem Vertrag rechtswidrig ist. Inwiefern unterscheidet der Vertrag sich denn z.B. von Verträgen, die andere Tierheime mit anderen Kommunen hinsichtlich der Aufnahme von beschlagnahmten Tieren und Fundtieren abschließen? Willst du dann alle Tierheime Deutschlands vor den Kadi bringen, die beschlagnahmte Tiere aufnehmen?

Ich verstehe ja, dass man was ändern will und das finde ich ja auch richtig. Aber mir ist, um ehrlich zu sein, immer noch nicht so recht klar, wo da euer konkreter Ansatz ist.
 
]n Niedersachsen waren sich alle Parteien einig, dass die Rasselisten nicht zur Sicherheit von Menschen beitragen.

und genau das ist in Hamburg eben leider nicht der Fall .

Das muss es aber auch nicht. Es ist zwar so, dass das Parlament ein Machtmonopol hat, aber trotzdem verpflichtet ist, die vom Bundesverfassungsgericht bejahten Rasselisten zu überprüfen.

Stimmt procten .

ich wollte auch nur darauf hinaus das Niedersachen zwar ein schönes Beispiel ist wie es sein könnte . Aber kein Beispiel dafür wie man die Liste auf dem Rechtsweg aushebelt .
 
und genau das ist in Hamburg eben leider nicht der Fall .

Das muss es aber auch nicht. Es ist zwar so, dass das Parlament ein Machtmonopol hat, aber trotzdem verpflichtet ist, die vom Bundesverfassungsgericht bejahten Rasselisten zu überprüfen.

Stimmt procten .

ich wollte auch nur darauf hinaus das Niedersachen zwar ein schönes Beispiel ist wie es sein könnte . Aber kein Beispiel dafür wie man die Liste auf dem Rechtsweg aushebelt .

Ja, Überzeugungsarbeit und Aufklärung ist weiterhin sehr wichtig, weil sie Argumente liefert, um zu beweisen, dass die Länder bei ihrer Überprüfung der Verordnungen ihrer Pflicht nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, nachgekommen sind.

In Niedersachsen war man so schlau zu erkennen, dass die Argumente für eine Rasseliste dünn werden und die Kritiker ordentlich aufgerüstet haben.

Frau Domres wird bei einer Klage kaum damit Punkten können, dass sie Rasselisten aufrecht erhalten hat, weil besorgte Bürger sie darum gebeten haben.
 
Ich hoffe sehr, dass man sich bei den Klagen mehr auf das vom Bundesverfassungsgericht gestellte Gebot zur Überprüfung der Rasselisten bezieht, als auf rechtswidrige Verträge.


Die Aussicht auf Erfolg einer Klage dürfte bei der gezeigten Vorgehensweise groß sein.

Nach dem Gesetzesentwurf der SPD bezüglich der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes sollen die Rasselisten in der jetzigen Form bestehen bleiben. Die SPD ignoriert den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrenerforschungspflicht der Gesetzgeber.

Nur ein Beispiel, der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz in Hamburg in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Dies trifft auf alle in Hamburg registrierten Bullterrier zu.

Was bedeutet, dass alle zurzeit in Hamburg angemeldeten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.Bullterrier sind nach den Hamburger Beißstatistiken in den Jahren von 2008-2011 in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen. Die Bullterrier sind mutmaßlich in Bezug auf das Urteil vom 16.03.2004 bei der nächsten Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes 2012 von der Rasseliste zu streichen.

Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."
 
[/QUOTE]

Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."
[/QUOTE]

Das genügt bereits!
Kein einziger der ohne MK geführten Bullterrier ist auffällig geworden.
Damit zieht das schwachsinnige Argument nicht, die "Kampfhunde"
hätten nur keinen Beitrag zur Beißstatistik geleistet,
weil sie einen MK tragen.
Ausserdem beißen viele andere Rassen in der Hansestadt gerne mal zu.
Ohne gelistet zu sein.
Fazit: Listen sind nicht haltbar bzw. gehören die Mitglieder dieses
exklusiven Kreises von vier Rassen ausgetauscht.
Dann rücken andere auf, man beobachtet und korrigiert erneut.
Bis jeder mal dran war.....:):):)
 
Ich hoffe sehr, dass man sich bei den Klagen mehr auf das vom Bundesverfassungsgericht gestellte Gebot zur Überprüfung der Rasselisten bezieht, als auf rechtswidrige Verträge.


Die Aussicht auf Erfolg einer Klage dürfte bei der gezeigten Vorgehensweise groß sein.

Nach dem Gesetzesentwurf der SPD bezüglich der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes sollen die Rasselisten in der jetzigen Form bestehen bleiben. Die SPD ignoriert den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrenerforschungspflicht der Gesetzgeber.

Nur ein Beispiel, der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz in Hamburg in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Dies trifft auf alle in Hamburg registrierten Bullterrier zu.

Was bedeutet, dass alle zurzeit in Hamburg angemeldeten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.Bullterrier sind nach den Hamburger Beißstatistiken in den Jahren von 2008-2011 in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen. Die Bullterrier sind mutmaßlich in Bezug auf das Urteil vom 16.03.2004 bei der nächsten Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes 2012 von der Rasseliste zu streichen.

Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."

Das sind dann die Punkte, die bei einer Klage Erfolg versprechen und nicht angeblich rechtswidrige Verträge.
 
Des Weiteren heißt es im Urteil:

„Allerdings muss der Bundesgesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ursachen aggressiven Verhaltens von Hunden der verschiedenen Rassen und über das Zusammenwirken unterschiedlicher Ursachen sowie die tatsächlichen Annahmen des Gesetzgebers belassen noch erhebliche Unsicherheit. Es ist deshalb notwendig, die Gefährdungslage, die durch das Halten von Hunden entstehen kann, und die Ursachen dafür weiter im Blick zu behalten und insbesondere das Beißverhalten der von § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG erfassten Hunde künftig mehr noch als bisher zu überprüfen und zu bewerten. Wird dabei die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen.“[8]

In dem Zusammenhang ist es ein Versäumnis der regierenden Partei, die Meinung fachlich kompetenter Institutionen wie die der Bundestierärztekammer, des Deutschen Tierschutzbundes, des VDH und dem Bundesverband praktischer Tierärzte zu ignorieren. Genauso wie es ein Versäumnis ist, den Rat anerkannter Experten wie dem des Prof. dr. Hackbarth der Tierärztlichen Hochschule Hannover zu ignorieren, die ihre Meinung unter wissenschaftlichen Aspekten erläutert haben.

Was hält die Regierung in Hamburg an Bemühungen dagegen?

Das Thema ist zudem nicht von geringer Bedeutung, denn es geht hierbei nicht um die besagten Hunde, sondern darum, ob die Vorgehensweise verfassungskonform ist.
 


§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern
andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn
dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist.
Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit
Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.

in Verbindung mit

§ 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften des § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2
für das vorübergehende Halten von Hunden in Einrichtungen, die Fundhunde oder durch Behörden eingezogene
Hunde aufnehmen, befristete Ausnahmen zulassen, wenn sonst die weitere Aufnahme solcher Hunde gefährdet
ist.

Zitat:
Manfred Graff
(1. Vorsitzender des HTV)
Uns ist die Tierschutz-Hundeverordnung selbstverständlich auch bekannt. Wir bemühen uns, für alle Tierheimhunde eine dieser VO entsprechende Unterbringung zu gewährleisten, was aufgrund unserer baulichen Gegebenheiten und unserer finanziellen Mittel schwierig ist

damit hat Herr Graff noch garnichts rechtsrelevantes eingestanden - dann müsste dort stehen - unmöglich - statt schwierig .


ist auch kein urteil. sondern nur wieder rgendwelche zitate die rechtwidirigkeit des handels des htv in keinster weise belegen.
wie alles von wolf.


Da es hier um Belege geht und die meisten hier wohl Mitglieder vom Hamburger Tierheim sind, mal Fakten auf den Tisch. Wie lange wird mit jedem Listenhund Gassi-gegangen?
Die Vorzeigehunde von denen so immer die Rede ist, meine ich nicht. Ich meine jeden Listenhund, besonders die Beschlagnahmten. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten, denn damit ist auch die Frage beantwortet, ob seit Jahren gegen die Hundehalterverordnung verstoßen wird oder nicht. Wenn die Hunde genug rauskommen ist ja alles in Butter. Wenn man aber weiß, man kann gar nicht sich um ca. 80 Listis ausreichend kümmern, warum unterschreibt man dann diesen Vertrag?:unsicher:
 
Wolf2012,

wenn ich den unten zitierten Text lese, kommen mir tatsächlich die Zeilen vom Autor Burkhard Bernheim in den Sinn. Genau diesen Text finde ich immer wieder, wenn ich mich mit dem Hamburger Hundegesetz beschäftige (allerdings ist das hier die verkürzte Form;)). Dieser Mann scheint sich sehr für eine Abschaffung der Listen einzusetzen. Ist er aber auch darüber informiert und bereit dazu, daß Du seine Texte verbreitest?

Nach dem Gesetzesentwurf der SPD bezüglich der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes sollen die Rasselisten in der jetzigen Form bestehen bleiben. Die SPD ignoriert den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrenerforschungspflicht der Gesetzgeber.

Nur ein Beispiel, der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz in Hamburg in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Dies trifft auf alle in Hamburg registrierten Bullterrier zu.

Was bedeutet, dass alle zurzeit in Hamburg angemeldeten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.Bullterrier sind nach den Hamburger Beißstatistiken in den Jahren von 2008-2011 in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen. Die Bullterrier sind mutmaßlich in Bezug auf das Urteil vom 16.03.2004 bei der nächsten Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes 2012 von der Rasseliste zu streichen.

Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."
 
Woher sollen wir denn wissen, wie wer wo wielange mit Listenhunden Gassi geht.

Was hast du denn für paranoide Gedankengänge das du denkst hier sitzt die geballte Kraft TH-Mitglieder. Ich bitte dich. Alle die sich jetzt am Thema "beteiligt" haben, sind keine Mitglieder oder sonstwie Zugehörige.

Und stelle deine Frage doch einfach direkt an die Zuständigen. Nur da bekommste ja deine "Fakten" her oder sollen wir uns diesbez. jetzt hier auch noch in Eventualitäten verkaspern?
 
sämtliche quellen die wolf hier zu tage bringt stammen von diesen burkhard bernheim


und wenn hier noch eine verbindung von der linken geleugnet wird sind doch diemachenschaften sonnen klar.

also informier dich erstmal.
Also wellblechdach
Du lebst jetzt in Chemnitz und nicht in Karl-Marx-Stadt.
Gesinnungsschnüffeleien sind hier nicht erforderlich,es sei denn Du bist ehemaliger IM und kannst davon nicht lassen.

siehe Seite 21 posting 313

Hier die Zitate der Politiker, die sich geschlossen gegen Rasselisten ausgesprochen haben:

"]n Niedersachsen waren sich alle Parteien einig, dass die Rasselisten nicht zur Sicherheit von Menschen beitragen. Das wurde wie folgt begründet, Ausschnitte aus der Debatte. Zitate :

Andrea Schröder-Ehlers (SPD:(

Nach vielen intensiven Beratungen, nach umfas-senden Anhörungen und nach Gesprächen mit Verbänden, Vereinen und Fachleuten sowie mit Vertretern aus dem gesamten Bereich, der sich bei diesem Thema auskennt, liegt uns nun eine Be-schlussempfehlung vor.......

Jetzt ist aus unserer Sicht ein Gesetzentwurf ent-standen, dem wir zustimmen können........

Christian Meyer (GRÜNE:(

Vorschläge für eine Größenbegrenzung oder für Rasselisten, wie es einige Parteien wollten, sind vom Tisch. Alle Hunde und auch alle Halter wer-den gleich behandelt.....

Eine Unterscheidung nach Körpergröße, wie sie als sogenannte 20/40-Regelung lange diskutiert wurde, ist vom Tisch. Das ist nicht zielführend; in manchen Beißstatistiken liegen sowohl Schäfer-hunde als auch Dackel im oberen Drittel, und für Kinder können auch kleine Hunde gefährlich sein, wie Vorfälle immer wieder zeigen.

Jan-Christoph Oetjen (FDP:(

Ich möchte auch noch einmal sagen, dass wir in diesem Gesetz ganz bewusst keine Rasseliste und - das ergänze ich sehr deutlich - auch keine Größenklassen und keine 20/40-Regelung haben. Denn es liegt nicht an der einzelnen Rasse, ob ein Hund gefährlich ist.

Frank Oesterhelweg (CDU:(

Hier wurde mit den Rasselisten auch ein Thema angesprochen, das ich zumindest kurz streifen möchte. Wir haben uns von Anfang an gegen Ras-selisten ausgesprochen, weil wir sie nicht für sinn-voll und nicht für zweckmäßig halten. Professor Dr. Hackbarth hat in der Anhörung am 25. Februar ganz klar gesagt - Zitat -: „Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab. … Wer heutzutage eine Rasseliste fordert, handelt wider wissenschaftliche Erkenntnis.“ So ist es, und dabei bleibt es.

Jan-Christoph Oetjen (FDP:(

Ich habe noch etwas Redezeit. Deshalb will ich an dieser Stelle deutlich machen, dass sehr viele Bundesländer heute noch Regelungen mit Rasse-listen haben. Diese Rasselisten sind nach dem Urteil auf Bundesebene nicht mehr zulässig. Sie wissen genau, dass sehr viele Klagen gegen diese Rasselisten anhängig sind und überall von Hunde-halterinnen und Hundehaltern dafür gekämpft wird, damit diese Rasselisten aus den Gesetzen gestri-chen werden. Ich hoffe, dass dieses Gesetz aus Niedersachsen als modernstes Hundegesetz Deutschlands auch ein Signal an andere Bundes-länder ist, sich an unserem Beispiel zu orientieren.

Hans-Henning Adler ( DIE LINKE:(

....denn Fachleute sagen uns, es gibt keine gefährlichen Hunderassen an sich....



also informier dich erstmal.

Danke Amstaff.

Es insgesamt ein sehr schwieriges Thema. Setzt auch etwas rechtlichen Sachverstand voraus. Doch generell kann man erwarten, wenn man auf eine Demo geht und für ein gerechtes Hundegesetz Werbung macht, vorher einfach mal nachließt, wer hier von wem was fordert und warum. Das Positionspapier ist eine Willenserklärung von Hundelobby und Hamburger Tierheim gewesen an die Hamburger Politiker. Wenn man das nicht gelesen hat, es einem egal ist oder die Forderungen nicht unterstützt, was wollte man dann auf der DEMO??

Um das Positionspapier zu lesen und zu verstehen braucht man kein Abi. So schwer geschrieben ist es nun auch wieder nicht. Aber mit der Überschrift "Gerechtes Hundegesetz" hat man es geschafft, Tierschützer aus ganz Deutschland auf s Glatteis zu führen. Gerechtes Hundegesetz wäre zum Beispiel gewesen, wenn der Veranstalter der Demo seit Jahren gefordert hätte, das der Bullterrier und andere Rassen von der Liste runtergenommen werden. Hat er aber nicht. Stattdessen wurden Bullis im Tierheim aufbewahrt und verwahrt für die Hamburger Behörden.:sauer:
 
@tarzan07

Die werden das Argument des rechtswidrigen Vertrages damit abschmettern, dass besondere Situationen besondere Maßnahmen erfordern und man dann eben nachbessern muss.

Wichtiger wird das Argument sein, dass man die Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden schützen musste, als das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz interessieren wird.

Wie auch immer, wird das nicht dazu führen, dass die Rasselisten in Frage gestellt werden.

Ich gebe Dir Recht, dass es eine Sauerei ist, wenn das TH mitspielt und das Druck von Seiten des Tierheims eventuell weitergeholfen hätte, aber im Nachhinein wird das nichts bringen. Bis eine Klage wegen dieser Sache anläuft, haben beide Parteien sich 5 Mal getroffen und sich überlegt, welche Erklärung für die Missstände herhalten kann.

Wenn ich der Klage zu begegnen hätte, würde ich einfach guten Willen zeigen, auf die hohen Kosten verweisen und erklären, wie schwer die Situation zu bewältigen ist und fragen, welche die Alternative ist.
 
@tarzan07

Welche Rechtsfolge hat die "Willenserklärung" des Tierheims für die SPD?

Natürlich könnte man unterstellen, dass die SPD bei Vertragsvereinbarung mit dem Tierheim bewusst tierschutzrelevante Verstöße bei der Unterbringung der Hunde in Kauf genommen hat.

Was ist aber die Folge, wenn dies festgestellt wird? Sicher nicht die automatische Abschaffung der Rasselisten bzw. die Freilassung der Hunde aus dem Tierheim. Man würde lediglich feststellen, dass Mängel bestehen, die zu korrigieren sind.

Auch wenn der Vertrag als rechtswidrig erkannt würde, hätte dies nicht automatisch Folgen für das Gesetz.
 
Aus dem UR
7/2009, Verabschiedung des Hauptgeschäftsführers des Schäferhundevereins Herrn Clemens Lux:
„Das war mit Sicherheit einer der Gründe, die zu seinem Mitwirken bei der Erarbeitung einer Gefahrhundeverordnung des Landes Bayern führte, die als beispielgebend für nachfolgende Verordnungen (und Gesetze) anderer Bundesländer angesehen werden kann und als Erfolg der Kynologie und den Verein (SV) gewertet werden muss.“


[Edit: Eingescannten Artikel geloescht - Bitte Urheberrecht beachten! --Perl]

Aha, daher weht der Wind.

Zitate @helki 14.09.2012, 09:57

.. Ich versteh es nicht, warum muss ich mich hier als DSH besitzer und SV Mitglied immer rechtfertigen :unsicher:
Ohne Sündenbock wäre es einigen Leuten wohl einfach auch zu langweilig ;)
Oder auch zu anstrengend.
Ist doch wunderbar, wenn man alles auf den SV schieben kann.
By the way: Ich finde es positiv, dass es für "Argumentationsketten" dieser Art hier Gegenwind gibt.
 
Wenn ich "Positionspapier Hundegesetz Hamburg 2012 und HTV " eingebe,
erscheint Folgendes :

 
;) ich suche jetzt nämlich den Passus, aus dem unzweifelhaft hervorgeht,
dass Repressalien, wie in Kat.I auf alle Hunde (Kat III )
ausgeweitet werden sollten und die Hundelobby und der HTV das gefordert haben.
Aber ich such mal weiter.
Wenn die soetwas tatsächlich exakt so gefordert haben,
sind sie im Ansehen unten durch.....
 
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