Hund aus Beschlagnahmung im Tierheim

Bulli_Fan

10 Jahre Mitglied
Hallo :)

Ich höre in letzter Zeit öfters von sogenannten Listenhunden, die aus illegaler Haltung beschlagnahmt wurden und dann im Tierheim sitzen. Kann es sein, dass es zum Teil Monate/Jahre dauert bis der Hund dann zur Vermittlung freigegeben wird? Gibt es da keine Möglichkeit den Hund auf Pflegestellen o.ä. unterzubringen? Weil soweit ich weiß darf ein Hund ohne Wesenstest von dem Tierheim an Pflegestellen rausgegeben werden (wahrscheinlich aber situationsabhängig).
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG
 
Bei uns im Tierheim gibt es vier sogenannte Dauergäste die nicht mehr vermittelt werden dürfen und aus Beschlagnahmung kommen, dass sie nicht mehr vermittelt werden dürfen liegt daran das es entweder Listenhunde sind die den Wesenstest nicht bestanden haben oder sie haben wegen irgendwelchen Vorgeschichten (Beißvorfall etc.) die Auflage zum Wesenstest bekommen und diesen leider nicht bestanden ... . Pflegestelle geht auch nicht, es werden hier lediglich Paten für die Tiere gesucht, da Hunde die den Wesenstest nicht bestanden haben das Gelände des Tierheims nicht verlassen dürfen.

Es war in diesen Fällen leider so, dass die Behörden erst aufmerksam wurden nachdem was "passiert" ist, dann wurden die Hunde eingezogen und im Fall von unseren vier Dauergästen haben die Vorbesitzer der Tiere wohl alles falsch gemacht was man als Hundebesitzer falsch machen kann :unsicher:
 
Bei uns im Tierheim gibt es vier sogenannte Dauergäste die nicht mehr vermittelt werden dürfen und aus Beschlagnahmung kommen, dass sie nicht mehr vermittelt werden dürfen liegt daran das es entweder Listenhunde sind die den Wesenstest nicht bestanden haben oder sie haben wegen irgendwelchen Vorgeschichten (Beißvorfall etc.) die Auflage zum Wesenstest bekommen und diesen leider nicht bestanden ... . Pflegestelle geht auch nicht, es werden hier lediglich Paten für die Tiere gesucht, da Hunde die den Wesenstest nicht bestanden haben das Gelände des Tierheims nicht verlassen dürfen.

Es war in diesen Fällen leider so, dass die Behörden erst aufmerksam wurden nachdem was "passiert" ist, dann wurden die Hunde eingezogen und im Fall von unseren vier Dauergästen haben die Vorbesitzer der Tiere wohl alles falsch gemacht was man als Hundebesitzer falsch machen kann :unsicher:

Öhm, den Wesenstest kann man jetzt in BW auch mehrfach wiederholen.
Ob das auch für Altbestände gilt weiß ich allerdings nicht, aber ......
 
.....ich hab jetzt mal BW-Spezi Murphy3101 angeschrieben....
 
Das gilt auch für altbestand!
Leider ist es doch so, dass viele th in bw noch nie etwas von dieser Regelung gehört haben und somit die Nasen bis zu ihrem Tod unberechtigt im Zwinger sitzen :(
 
Dann sollte man dieses Tierheim mal aufklären, damit die Hunde dort rauskommen.
 
Selbst wenn die den aus irgendeinem Grund nicht wiederholen DÜRFTEN....ist das eine Lösung für die Hunde? Ein Leben lang im TH?
 
Selbst wenn die den aus irgendeinem Grund nicht wiederholen DÜRFTEN....ist das eine Lösung für die Hunde? Ein Leben lang im TH?


Das ist ansichtssache und ich denke mal sehr Einzelfallbezogen.
Manche schieben nen Aggro Hund von Auslauf zu Auslauf bis keiner den Hund mehr anfassen kann... Futter wird nur schnell durchn Zaun geschoben, wenn der Hund nicht mehr aus seinem Gehege geholt werden kann.
In diesem Fall sehe ich es nicht als Lösung an.

Wenn aber irgendwo ein kleines Tierheim ist, wo noch ein paar Pfleger auf dem Gelände wohnen und die Hunde viel Kontakt haben, Gassi gehen, "Familien-/Alltags-"Anschluss haben, finde ich, kann ein Hund sehr gut bis ans Ende seiner Tage dort sein.
 
sie dürfen den Test nochmals mit einer anderen Person wiederholen lt der neuen vorschrift ...
 
Selbst wenn die den aus irgendeinem Grund nicht wiederholen DÜRFTEN....ist das eine Lösung für die Hunde? Ein Leben lang im TH?

Was wäre denn eine Lösung für so einen Fall?

Bei uns sitzt z. Bsp. schon sein ganzes Leben lang Pitbull Merlin (besteht keinen Wesenstest, weil er sich nicht von fremden Menschen anfasssen läßt, dann funkt's).....
....und div. andere Hunde schon jahrelang....
Was will man machen in so einem Fall?
Eine interne Frist setzen - wenn Hund X nicht bis zum Zeitpunkt Y vermittelt ist: einschläfern...?!
Das käme für unser Tierheim niemals in Frage, zumal es ja auch noch das Tierschutzgesetz gibt.
Ein Tierheim sollte eigentlich niemals eine Endlösung sein - schon gar nicht, wie in dem o. g. Fall das Tierheim anscheinend nicht weiß, das es die Möglichkeit der Testwiederholung und somit der Vermittlung gibt.
Aber für einige Hunde, die nicht vermittelt werden (weil vielleicht zu schwierig o. ä., kein Interessent da etc) ist es das leider.
 
In Falle BaWü...verschieben in ein anderes Bundesland? Gnadenhof oder ähnliches, wo der Hund nicht mehr im Zwinger ist?
Ist es denn überhaupt nicht tranierbar das ein Hund sich besser anfassen lässt? Er muss das ja nicht lieben, nur die Klappe halten dabei, also erdulden?
Und wenn das auch irgendwelchen Gründen alles nicht geht, ja, dann würde ich drüber nachdenken ob ich dem Hund damit einen Gefallen tue.
 
@Crab: meine Erfahrung ist die, dass wirklich alles versucht wird, einem Langzeitinsassen das Leben sehr schön zu gestalten, viele werden Bürohund, haben Paten, die sie auch mal mit nach Hause nehmen, mit ihnen Unternehmungen machen etc... es ist nicht nur "Zwinger"...

Auch das "verschieben" von Hunden kommt vor, aber kein TH reisst sich um einen "gefährlichen" Listenhund, weil die meisten mit entsprechenden Gesetzen Probleme kriegen bzw. so einfach findet sich auch nicht der richtige Platz...

Und es wird gearbeitet mit solchen Hunden, mal gehts gut und es passt dann, aber es gibt auch
Fälle, da fehlt es auch an kompetenten Betreuern für solche Hunde, es dauert Jahre und es gibt dann auch nur Teilerfolge... ein WT ist massiv Stress für die Hunde, da brauchts ordentlich Nerven und vertrauen in den Hundeführer um das mit einem entsprechenden Kandidaten durchzustehen / bestehen
 
Hmmm, grade deswegen vielleicht verschieben? In Hessen brauchts eigentlich keine Nerven fürn WT, hab mich immer schon gefragt wer da eigentlich wie durchfallen kann :lol: Fällt für einen Pit zwar aus, aber auch die Bay. WT´s sind eigentlich eher "Formsache" statt Test. ;) Man darf ja auch frei wählen wo man hingeht und nicht alle sehen so etwas eng.
Weiß nicht wie es in anderen BL´s aussieht.
Wenn ein Hund in RLP das TH-Gelände nicht verlassen darf...da kann man sich wohl abrackern wie man will, das ist kein propperes Leben.

Naja, ich sollte mich in so TS-Geschichten eh nicht einmischen ;)
 
Hmmm, grade deswegen vielleicht verschieben? ...
Naja, ich sollte mich in so TS-Geschichten eh nicht einmischen ;)

ich schrieb doch, klar wird verschoben... aber nicht jedes TH hat die Möglichkeiten und freut sich über "auffällige" Listenhunde... jahrelange Kostenfaktoren... und ja, es sind auch Unternehmen...

und vielleicht ja ;)
 
Eins muß ich noch anmerken: Die unvermittelbaren Hunde ausm TH München zB kommen ins Lissi-Lüdemann-Haus, was ja eigentlich genau für solche Fälle da ist, oder? Vielleicht eine Option.
Die können natürlich nicht alle nehmen, ist mir auch klar. Aber nach Mids Beschreibung sitzen da sogar geringere Fälle als Merlin.
 
Aber nach Mids Beschreibung sitzen da sogar geringere Fälle als Merlin.

wobei ich sagen muss, dann lieber einen "härteren" fall noch in einem TH mit doch noch irgendeiner Chance, als einen "geringeren" Fall gleich "weggeschaft"... ;)

in all meinen aktiven Jahren hat sich doch auch immer wieder ein Türchen aufgetan... und es hat auch ein "harter" fall noch ein Zuhause gefunden, oftmals auch wegen der Arbeit von Paten / Gassigeher...
 
Na, die sind ja nicht "weggeschafft"...also das ist jedenfalls nicht der Sinn der Einrichtung meines Wissens. Die sollen da fit gemacht werden. ;)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Hund aus Beschlagnahmung im Tierheim“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

DobiFraulein
Vielleicht hat der Hund aber auch gar nicht gebissen. Überlegt mal die Konstellation: 8 Wochen altes Baby, Hund, Hubschrauber - Lebensgefahr besteht aber nicht… Eigentlich ist bei einem so kleinen Wurm jeder Biss eines so großen Hundes lebensgefährlich. Möglicherweise ist der Hund der Mutter...
Antworten
13
Aufrufe
263
lektoratte
lektoratte
Sharima003
Stark! Ich glaube, dass Dir das Spaß macht, ich überquere Alpenpässe aber tatsächlich lieber zu Fuß. Das höchste der Gefühle mit dem Rad (ohne E) war mal der Brocken. Als ich noch jung war :D
Antworten
16
Aufrufe
290
Lille
S
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
100
Schorschi
S
Crabat
Laut der Brigitte Bardot Stiftung wird Lobo vom jüngsten Sohn von Delon übernommen.
Antworten
3
Aufrufe
191
Paulemaus
Paulemaus
Lucie
Meine tochter hat ihren hund mal ein paar tage bei jemanden der ein wurfgeschwister hat, parkiert ( die wollten immer den hund hüten). Im nachhinein kam raus das die die hunden in 2 x in eine Huta parkiert haben, wo auch eine deutsche dogge rumschlingert. Nie wieder! Jetzt ist der hund, seit die...
Antworten
12
Aufrufe
288
toubab
Zurück
Oben Unten