hey evi, das ist aber schön... freut mich wahnsinnig.
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Er hat schon Interessenten.
Ich wußte nicht, ob ich das schreiben kann aber nachdem ich es auf der Homepage des TH gelesen habe....
Ein 14-jähriges Mädchen hat sich per e-mail an das TH gewandt, da ihr Vater den Hund angeblich dorthin gebracht hätte. Das arme Kind war völlig verwzeifelt und hat Bilder von ihrem "Rocky" mitgeschickt. Er ist 1,5 Jahre alt und ein Schäferhund-Colli-Mix......
Evi u. Schoko
Davon ab machst du dich mtistrafbar wenn du Sachen verschweigst die zu einer Aufklräung einer Straftat führt. Ich würde dir also Dringend raten die nummer zu finden und die Polizei sowie das TH drüber zu Informieren worum es hier geht.
Oh Mann, gut dass der Hund sich hat einfangen lassen. Die Geschichte sah anfangs ja nicht unbedingt nach einem Happy End aus.
Davon ab machst du dich mtistrafbar wenn du Sachen verschweigst die zu einer Aufklräung einer Straftat führt. Ich würde dir also Dringend raten die nummer zu finden und die Polizei sowie das TH drüber zu Informieren worum es hier geht.
Schoko macht sich also "mitstrafbar", ja? Das steht sicher irgendwo, oder etwa nicht ?
Ansonsten würde ich dem Geschädigten wohl auch von der Sache erzählen, allerdings nicht, weil ich mich sonst "mitstrafbar" machen würde ...
Also wenn ich ein Tier auf einer Fahrbahn aussetze und dadurch ein Schaden entsteht ist das keine Stratat?
Und wenn ich als Zeuge hinweise zum Täter liefern kann egal wer... mache ich mich nicht strafbar?
Also wenn ich ein Tier auf einer Fahrbahn aussetze und dadurch ein Schaden entsteht ist das keine Stratat?
Das Aussetzen eines Tieres ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn infolge des Aussetzens ein Unfall mit Sachschaden geschieht, ist dies nicht notwendigerweise eine Straftat. Je nach Fallkonstellation wäre es allerdings denkbar.
Nein. Schoko würde sich nicht strafbar machen, wenn sie jetzt nichts weiter unternimmt.Und wenn ich als Zeuge hinweise zum Täter liefern kann egal wer... mache ich mich nicht strafbar?
Bevor ich dazu nun was sage werde ich mal nen befreundeten Kriminalpolizisten fragen.
Den ein Tier aussetzen auf einer Fahrbahn glaube ich weniger das es eine Ordnungswiedrigkeit ist. Egal ob ein Schaden entsteht oder nicht...
Weil fakt ist wenn ein Autofahrer bin hoher geschwindikeit wegen des Tieres bremsen muss und vielleicht dadurch einen Unfall baut oder schlimmer.
Ist das eine Gefährdung des Straßenverkehrs und die ist Strafbar.
Ich mache grade meinen Führerschein und da sind schon ganz andere Sachen Strafbar.
Aber ich werde mich nochmal genau Informieren.
Bevor ich dazu nun was sage werde ich mal nen befreundeten Kriminalpolizisten fragen.
Den ein Tier aussetzen auf einer Fahrbahn glaube ich weniger das es eine Ordnungswiedrigkeit ist. Egal ob ein Schaden entsteht oder nicht...
Weil fakt ist wenn ein Autofahrer bin hoher geschwindikeit wegen des Tieres bremsen muss und vielleicht dadurch einen Unfall baut oder schlimmer.
Ist das eine Gefährdung des Straßenverkehrs und die ist Strafbar.
Ich mache grade meinen Führerschein und da sind schon ganz andere Sachen Strafbar.
Aber ich werde mich nochmal genau Informieren.
Das Aussetzen eines Tieres, unabhängig vom Ort, ist eine Owi.
Ob daraus eine Straftat wird, hängt von den Umständen ab. Das kann man pauschal nicht sagen, zumal ja nicht bekannt ist, wo und wie der Hund ausgesetzt wurde, wie die Unfallsituation ausgesehen hat und was sich der Hundehalter bei gedacht hat etc.
Aber darum ging's mir gar nicht. Wie das Ganze abgelaufen ist, wissen wir ja letztlich nicht. Es sieht nur leider nach einer ziemlichen Sauerei seitens des Vaters aus, Strafbarkeit hin oder her.
Mir ging's darum, dass du behauptet hast, Schoko würde sich strafbar machen, wenn sie den Autofahrer oder die Polizei nicht kontaktiert. Dem ist aber nicht so. Das wird dir (hoffentlich) auch dein befreundeter Kriminalpolizist sagen
Ja dann lassen wir es mal jetzt eine Straftat sein... (ob es dies ist....) Und ich weiß wer es war und das nicht melde. Ist es meines erachtens Strafbar.
Die ursprüngliche Besitzerin tut mir Leid. Der geliebte Hund angeblich vom Vater ins Tierheim geschafft - in Wirklichkeit jedoch im Schnee ausgesetzt. Das dürfte der Vater/Tochter Beziehung nicht gerade guttun - und ob sie unter diesen Umständen den Hund zurückbekommen kann/darf ist noch eine ganz andere Baustelle. Als 15 Jährige sind deine Möglichkeiten in der Hinsicht begrenzt - sollte sie noch mit dem Vater zusammen wohnen wird der Hund in diese Familie doch sicher nicht zurückgegeben?!
Zu dem Vater schreibe ich lieber nichts. Nicht das es dann noch heißt ich wäre nicht besser als er oder ich soll den armen Mann nicht so schnell verurteilen, da man ja nie weiss welche Probleme er hatte, die ihn dazu getrieben haben.