Geht es immer noch um "wie lange hat es gedauert bis..?"?
Ich denke die Zeugenaussagen haben doch bereits vor langer Zeit eindeutig geklärt, daß extreme hygienische Zustände schon in Brokeloh ein Problem waren.
Wir reden also nicht von Tagen oder Wochen, sondern von Jahren. (Mit kurzer Pause die durch den Einzug in ein neues sauberes Heim entstand - diese dauerte aber recht kurz).
Das gegen Ende der Zarenhof Zeit diese Zustände evtl. einen "Höhepunkt" erreichten, bedeutet nicht, das die Zustände zuvor auch nur ansatzweise in Ordnung waren. Der Sanierungsbedarf des Hauses in Brokeloh spricht doch für sich.
Eigentlich war diese Diskussion doch schon lange abgeschlossen?
Ja, es geht immer noch um das "wie lange hat es schon angedauert..." - und nein, für mich ist absolut unklar, ob die Verhältnisse in Brokeloh so waren wie auf dem Zarenhof. Der Sachschaden ist wohl klar - aber der ergibt sich ganz zwangsläufig: Das Haus war nicht voll gefliest und hatte auch keinen Abfluß in den einzelnen Räumen (nehme ich mal an), ergo muss man den Boden rausreißen, das Holz wird aufgeweicht sein usw., wenn man dort über einen längeren Zeitraum hinweg Hunde hält, die da hinpinkeln und hinkoten.
Das aber ist Sachschaden - und noch keine Tierquälerei. Wenn G. auch hier im Fall Zarenhof nur wegen des entstandenen Sachschadens verurteilt wird, dann darf sie selbstverständlich Hunde auch weiterhin halten und selbstverständlich nochmal so eine Hundebegegnungsstätte eröffnen. Dann muss sie dazu selbstverständlich nicht ins Ausland verschwinden - wozu auch?
Da ich selbst den Zeugen durchaus glaube, interessiert mich halt auch, ob sie womöglich nur wegen Sachbeschädigung belangt werden kann oder ob da noch mehr kommt.
Perro de Preso sagte, sie wäre damals wg. Tierquälerei mit mittelbarer Todesfolge verurteilt worden, aber dafür habe ich bislang keinen wirklichen Beweis, daher ist es für mich noch im Gerüchtebereich.
LG Gray
Vielleicht nennt ja Perro de Presa das Aktenzeichen oder das Gericht, was den Fall damals verhandelt hat. G. hat definitiv eine andere Vorstellung von Tierhaltung als wohl Alle hier im Forum. Dieses Haus in Brokeloh war höchstwahrscheinlich nicht komplett gefliest und hatte höchstwahrscheinlich keinen Abfluß im Boden, so dass man es bequem hätte reinigen konnte. Wenn man da etliche Tiere hält, die unsauber sind, dann entsteht ganz zwangsläufig ein Sachschaden. Dann muss am Ende der Boden herausgerissen und erneuert werden. Dann liegt aber noch nicht zwangsläufig auch Tierquälerei vor!
Perro de Presa schrieb, dass G. vom Gericht wg. Tierquälerei mit mittelbarer Todesfolge verurteilt worden wäre. Ich finde dafür keinen Beleg und deswegen ist die Tierquälerei in Brokelohe noch ein Gericht.
Und nach wie vor: Ja, für das Strafmaß spielt das alles eine Rolle.