naja nicht wirklich ,die Mühlen der Justiz mahlen langsam,es ist mehr als unwahrscheinlich das in einem Sommer eine Anzeige gestellt wird und es direkt zum Verfahren kommt.Dazwischen vergeht grade in der Sommerpause einige Zeit.
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Ein Strafbefehl kann z.B. auch ohne Verhandlung vor Gericht ausgesprochen worden sein. Dann kann das recht schnell gehen - da sie aber wohl Widerspruch eingelegt hat zieht sich das dann in die Länge. Dann kann es auch zum Verfahren kommen.es ist mehr als unwahrscheinlich das in einem Sommer eine Anzeige gestellt wird und es direkt zum Verfahren kommt
naja nicht wirklich ,die Mühlen der Justiz mahlen langsam,es ist mehr als unwahrscheinlich das in einem Sommer eine Anzeige gestellt wird und es direkt zum Verfahren kommt.Dazwischen vergeht grade in der Sommerpause einige Zeit.
Sagt mal, geht es Euch auch so? Je mehr dieser entsetzlichen Zeugenaussagen ich lese, umso mehr habe ich das Bedürfnis, meine beiden Wilden zu verwöhnen und zu beknuddeln. Und die wissen gar nicht, wie ihnen geschieht.
Normalerweise wechsele ich das Wasser im Napf nur morgens; heute habe ich es schon dreimal ausgetauscht, nur um ihnen was Gutes zu tun.
Sonja Zietlow hat schon geantwortet und der Veröffentlichung der Mail zugestimmt:
Richtet Eure Briefe also an:Liebe Beate,
das ist ganz lieb.
Ich habe auch schon oft darüber nachgedacht, was man denn noch tun könnte.
Ich denke, am besten wäre doch, wenn man viele Beschwerde Briefe schicken würde??? Besonders ans Veterinäramt und gleichzeitig an...hmmm...ja an wen denn????
An jemanden, der eben nicht mit denen unter einer Decke steckt (ist übrigens genau so gemeint, wie man es auffassen könnte)
Das finde ich mal heraus!
Grüße
Sonja Zietlow
Veterinäramt Daun
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Herrn Dr. Andreas Thelen (wahlweise an seinen Vorgesetzten, Herrn Uli Diederichs)
Mainzer Str. 25, 933-330
54550 Daun
Emailadresse habe ich nur die allgemeine gefunden:
info@vgv.daun.de
Ihr könntet hierauf Bezug nehmen
Supi mal ne andere Überlegung weil hier ja auch schon oft eingestellt. Wie wäre es mit einem Schreiben einheitlich was man sich ausdrucken kann und jeder schickt es dann hin??? Muss ehrlich gestehen das ich nicht sogut drauf bin in Behördenschreiben. Oder macht ne Petition Sinn???? Was haltet ihr davon?
Sonja Zietlow hat schon geantwortet und der Veröffentlichung der Mail zugestimmt:
Richtet Eure Briefe also an:
Veterinäramt Daun
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Herrn Dr. Andreas Thelen (wahlweise an seinen Vorgesetzten, Herrn Uli Diederichs)
Mainzer Str. 25, 933-330
54550 Daun
Emailadresse habe ich nur die allgemeine gefunden:
info@vgv.daun.de
Ihr könntet hierauf Bezug nehmen
Supi mal ne andere Überlegung weil hier ja auch schon oft eingestellt. Wie wäre es mit einem Schreiben einheitlich was man sich ausdrucken kann und jeder schickt es dann hin??? Muss ehrlich gestehen das ich nicht sogut drauf bin in Behördenschreiben. Oder macht ne Petition Sinn???? Was haltet ihr davon?
Das macht nach meiner Erfahrung nicht so viel Sinn. diese Art von Schreiben finden meist nur einen Weg: Akte P...
Ich würde schon an den ranghöchsten Vorgestzten schreiben und vielleicht noch in Kopie an den Landrat des betreffenden Kreises. DAs bewirkt, dass man antworten muss.
im Schulbereich kampferprobtes
Doggle
Ich kontaktiere morgen den Deutschen Tierschutzbund; die haben schon mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen AmtsVet geführt und rücken vielleicht das Schreiben raus.
Daran entlang könnten wir uns hangeln, damit die Herren in Daun uns auch ernst nehmen.
Wenn sie das O-Schreiben nicht herausgeben, könnten die uns aber sicher Tipps geben, wie man so ein Protestschreiben formulieren sollte.
Wäre es eventuell nicht eh sinnvoller den Amt-Vet der da seine Augen verschlossen hat zu umgehen um den Druck eine Etage höher anzusiedeln?
Da die beiden Herren ja dieselbe Adresse haben (ich recherchiere das aber vorsichtshalber noch), kann man ja beide Namen als Adressaten einsetzen.
THEMA BREIF AN BEHÖRDE; VETERINÄRAMT:
Ich habe mich eben mit Frau Zietlow darüber ausgetauscht.
Problem ist erstens, besagter Herr Thelen ist der Leiter Veterinärabteilung.
Darüber ist dann in Daun z.B. nur der Landrat.
Wichtiger ist, solche Aktionen sind bei Behörden nicht besonders beliebt,
und bewirken oft das Gegenteil, wer sich noch erinnert, im Fall Rohn hat
die Staatsanwaltschaft, aber auch das Gericht die Forenaktivitäten gerügt
und ausdrücklich erwähnt.
Ich habe den Vorschlag einer Online-Petition mit dem Anliegen das die
Merkwürdigkeiten, Ungereimtheiten und Ermittlugsversäuminse der
gesamten Beteiligten Beamten in diesem Fall, von uns Tierfreunden
nicht nachvollzogen werden können, und wir zum schutz der Hunde
auf eine völlige Aufklärung dringen.
Diese wird sicherlich dann bereits während des Bestehens, laufens
Druck in die Sache bringen, auch übergeordnete Behörden wie die ADD
(das sind die, die z.B. der mobilen Tierrettung und ETN Sammlungsverbot
erteilt haben) aufmerksam machen.
Mit Einverständnis von Frau Zietlow, mache ich mich gleich morgen an so
eine Petition und dann wäre allerdings Hilfe eines jeden in Form einer
Unterschrift gefragt. Aber wir haben nun fast 130.000 Zugriffe, da geht was.....
Solche
so weit ich weiß müssen doch Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet werden (im Gegensatz zu Emails, die im Papierkorb landen)
Eine tut nicht weh, das geht schnell. Aber hunderte?
DAs ist sicher sinnvoll. Das erzeugt druck, wenn beide wissen, dass der jeweils andere auch Post bekommen hat. Hauptsache es kommt dann nicht zu "Verbrüderungen"
oder wenn dann schon Emails mit nicht einheitlicher Überschrift oder Überschrift, die nicht zugeordnet werden kann.
Die müssen dann geöffnet und gelesen werden.
Aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde MUSS beantwortet werden. Das macht bei mehreren Hundert gewaltig Aua.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Das bedeutet, ein Amtsträger muss sich persönlich nicht korrekt verhalten haben.
Ist eine Entscheidung eines Amtsträgers zu rügen, so ist der Rechtsbehelf die Fachaufsichtsbeschwerde. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Sie ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition.
Offensichtlich gibt es keine verbindliche Systematik, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht.
Wir, die etwas tun möchten, sollten uns überlegen, was wir eigentlich erreichen möchten.