Danke übrigens nochmal Podifan, PerlRonin, PJ und drina
Bin froh, dass ich nicht allein da stehe.
nichts zu danken, ob du mehr Rücksicht nehmen könntest kann ich nicht beurteilen
aber ich reagiere auf die pauschale aussage „man muss immer Rücksicht auf die Ängste anderer nehmen“ sowas von allergisch das glaubst du nicht
wenn ich angst vor Hunden hätte, wäre mir persönlich eine Person lieber, die ihre Hunde bei sich behält.
dann ist es dir also lieber uU keine 2 Meter an einem Hund (ggf noch mit Theater an der Leine) vorbei zu gehen als wenn der Hund 20 – 30 Meter weit weg (im günstigsten Fall sogar außer Sicht) liegt?
Selbstverständlich leine ich alle meine Hunde an, wenn jemand vorbeikommt! Das ist doch in meiner Verantwortung als Hundehalter!
nö, meine Verantwortung ist das mein Hund keinen belästigt, nicht mehr und wie ich das mache ist meine Sache.
Ob sie dann am Wegrand, beim Halter abgelegt werden oder angeleint, ist ja zweitrangig, aber sie sind "aus der Bahn" und aufgeräumt.
widersprichst du deiner aussage im ersten zitierten Absatz nicht?
Am Wochenende bei schönem Wetter sind nu mal Menschen draussen unterwegs und es gibt jede Menge Menschen, die einfach keinen Bock haben, von fremden Hunden angeschnüffelt zu werden.
Ist ja auch deren gutes Recht.
jepp, genau das: nicht angesprungen, an geschnüffelt oder gar gebissen zu werden aber nicht, das ich mich mit meinem Hund in Luft auflöse.
Es ist auch mein Recht mit meinem Hund da spazieren zu gehen, Spaziergänger ohne Hund haben nicht mehr Rechte als Spaziergänger mit Hund
ICH weiß vielleicht, daß sie das auch ohne Leine nicht machen würden, aber woher weiß das mein Gegenüber?
weil die Unschuldsvermutung des dt. Rechtssystem auch für Hundehalter gilt!!!
oder siehst du das anders? glaubst du, zB entlassene Strafgefangene haben in der Beziehung (Vermutung keine Straftaten zu begehen) mehr Rechte als Hundehalter?
Soll ich dann die Straßenseite wechseln, damit die Leute keine Angst haben müssen. Wo sind die Grenzen.
Gute Frage, mMn die beste in dem Fred überhaupt.
wie weit geht die persönliche Rücksichtnahme auf evtl. Ängste anderer?
wenn zB. ein Nachbar angst vor Kampfhunden hat, sucht ihr euch dann bewusst eine andere Hunderasse aus?
Muss ich als Sportschütze mein Hobby aufgeben und mich anfeinden lassen weil irgendjemand, ohne plausiblen Grund, angst hat ich können ja mal meine Sportwaffen gegen Menschen einsetzen?
und mal ganz provokant gefragt:
eine Person wurde von mehreren anderen Personen mit Migrationshintergrund [soll ja nicht zu einfach werden
] zusammengeschlagen, hat diese Person nun das Recht (aufgrund ihrer nun vorhandenen Ängsten) das alle Menschen mit Migrationshintergrund ihr Platz machen, aus dem Weg gehen oder gar zuhause bleiben wenn die Person vorbeikommt oder würde er/sie nicht sofort in eine politisch rechte Ecke gestellt werden?
und bitte keine Hinweise man kann die Rechte eines Hundes nicht mit denen eines Menschen vergleichen, hier geht es ja auch um meine Rechte als Hundehalter und nicht um die des Hundes!