Zuchtverbot mit kranken Tieren!

Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr. :hallo:
 
  • 28. April 2024
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Hi Consultani ... hast du hier schon mal geguckt?
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Consultani@
Zum Thema: Es gibt - wie schon mehrfach geschrieben, erläutert und belegt ;))) kein grundsätzliches Verbot, welches die Zucht von Hunden in BRD verbietet (von den LHV, welche bestimmte Rassen ausschließen, einmal abgesehen. Von tierschutzrelevanten Züchtungen war hier nicht die Rede).
Wie meinst du das? das gezüchtet werden darf auf Teufel komm raus und mit allen Krank und Erbkrankheiten?
Wenn es so von mir richtig verstanden worden ist, dann ist es falsch.

Du hast verstanden, was ich geschrieben habe - und meine Aussage ist richtig.

Deine Aussage ist absolut richtig.

Es gibt Zuchtvereine innerhalb des VDH, da darf man mit erbkranken Hunden züchten,
solange sie keine Symptome der Erkrankung zeigen.
 
@Gaby+Spaniel
solange sie keine Symptome der Erkrankung zeigen.

@Consultani,
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr.

Du kannst auf jeder HP aller Zuchterverbände gehen und dort steht, wann ein vermutliches Zuchttier vom züchten ausgeschlossen wird.

@Buroni
Ja, aber es geht doch hier nicht nur um Züchter, die im Verein sind - es ging hier darum, ob mit kranken Hunden gezüchtet werden darf weil du doch meintest, nur Auslandshunde übertragen Krankheiten auf die Welpen:rolleyes:
Und ganz ehrlich, ich finde, dass auch die Hunde, die teils von Vereinen noch zugelassen werden, absolut zuchtuntauglich sind!
Überleg mal, ein Hund muss nicht gesund sein, er soll nur nicht all zu schlimm krank sein:unsicher: aber das ist noch lange nicht gesund!

Wenn ich von züchten schreibe, meine ich Züchter. Was auf den Hinterhof passiert ist Kriminell und unverantwortlich, ich habe auch nicht geschrieben das "nur" Auslandshunde übetragen Krankheiten auf Welpen. Das wort NUR ist falschin diesem Zusammenhang. Wir hatten ausschließlich vom Auslandshund gesprochen, dass aber vom deutschen Hund keine Krankheiten übetragen werden können, habe ich nicht geschrieben. Wenn ja dann weiße mich darauf hin.

Ruth
 
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr. :hallo:
 
ConsultaniAW: Zuchtverbot mit kranken Tieren!
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr. :hallo:

1.2 Rechtliche Grundlagen
1.2.1 Tierschutzgesetz und Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
Nach § 11b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105,181:cool: ist es verboten Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hier-durch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Ferner ist es verboten Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene erb-lich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmer-zen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeid-baren Leiden oder Schäden führen.
Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit ge-rechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne der Ab-sätze 1 oder 2 dieses Paragraphen zeigen.

So weit mir bekannt, Laufen noch gerichtliche Verfahren über das Zuchtgesetzt. Abwarten ob es besser wird.

Ruth
 
ConsultaniAW: Zuchtverbot mit kranken Tieren!
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr. :hallo:

1.2 Rechtliche Grundlagen
1.2.1 Tierschutzgesetz und Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
Nach § 11b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105,181:cool: ist es verboten Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hier-durch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Ferner ist es verboten Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene erb-lich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmer-zen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeid-baren Leiden oder Schäden führen.
Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit ge-rechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne der Ab-sätze 1 oder 2 dieses Paragraphen zeigen.

So weit mir bekannt, Laufen noch gerichtliche Verfahren über das Zuchtgesetzt. Abwarten ob es besser wird.

Ruth

Ich hätte gerne den Auszug des Bundesgesetzes, welches es verbietet, mit kranken Tieren (HD, ED, Taubheit, Blindheit, Stoffwechselerkrankungen und Co.) zu züchten.
 
Cons - Deine Nerven möchte ich haben

Ich passe und mache heia:hallo:

Ich bin Mutter, habe drei Hunde, bin anstudierte Sozialarbeiterin, arbeite seit 7 Jahren in einem Behindertenwohnheim und - das ist der wichtigste Punkt - ich bin verheiratet! Hey - Nerven haben und immer alles bis zum Erbrechen wiederholen ist mein Job! :lol:
 
@Gaby+Spaniel
solange sie keine Symptome der Erkrankung zeigen.
@Consultani,
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr.
Du kannst auf jeder HP aller Zuchterverbände gehen und dort steht, wann ein vermutliches Zuchttier vom züchten ausgeschlossen wird.


Nun, dann hast Du aber nicht alle Zuchtverordnungen richtig gelesen.

Ich führe die Diskussion über bestimmte Erbkrankheiten und die Zucht mit erbkranken Hunden
schon seit Jahren und glaub mir, ich habe eindeutige Aussgane von Zuchtverbänden und
Zuchtwarten.

Es darf mit erbkranken Hunden innerhalb des VDH gezüchtet werden. Auch dann, wenn
ein TA die Erkrankung nachgewiesen hat. Die Hunde dürfen eben nur keine Symptome zeigen.
Erst wenn sie Symptome haben, werden sie von der Zucht ausgeschlossen.
 
Es darf mit erbkranken Hunden innerhalb des VDH gezüchtet werden. Auch dann, wenn
ein TA die Erkrankung nachgewiesen hat. Die Hunde dürfen eben nur keine Symptome zeigen.
Erst wenn sie Symptome haben, werden sie von der Zucht ausgeschlossen.

so ist auch mein Wissenstand...

und ich schließe mich Cons Frage an, wäre ja wünscheswert, wenn es dieses Gesetzt tatsächlich gäbe
 
@Gaby+Spaniel
solange sie keine Symptome der Erkrankung zeigen.
@Consultani,
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr.
Du kannst auf jeder HP aller Zuchterverbände gehen und dort steht, wann ein vermutliches Zuchttier vom züchten ausgeschlossen wird.


Nun, dann hast Du aber nicht alle Zuchtverordnungen richtig gelesen.

Ich führe die Diskussion über bestimmte Erbkrankheiten und die Zucht mit erbkranken Hunden
schon seit Jahren und glaub mir, ich habe eindeutige Aussgane von Zuchtverbänden und
Zuchtwarten.

Es darf mit erbkranken Hunden innerhalb des VDH gezüchtet werden. Auch dann, wenn
ein TA die Erkrankung nachgewiesen hat. Die Hunde dürfen eben nur keine Symptome zeigen.
Erst wenn sie Symptome haben, werden sie von der Zucht ausgeschlossen.

dann habe ich dazu mal ne frage.
wie ist es denn wenn ein molosser an cherry eye leidet. dies ist erblich bedingt. daas tier stirbt daran zwar nicht, muss operiert werden. im alter können dadurch aber "trockenheit " der augen auftreten, so dass künstliche tränenflüssigkeit eingetröpfelt werden muss.da es ja erblich bedingt ist, dürfte rein theoretisch nicht mehr mit dem tier gezüchtet werden, oder lieg ich da falsch. wenn ich richtig liege, wie will man einem züchter denn sowas nachweisen wenn er es doch nicht meldet. das gleiche gilt für herzerkrankungen. meldet der züchter es nicht, kommt es nie raus und er kann munter weiterzüchten.
 
Blue, das ist das Kernproblem, das Verschweigen von Krankheiten.

Wie es bei den Molossern ist, weiß ich nicht, mit dieser Rasse kenne ich mich nicht aus.

Nehmen wir mal eine "einfache" Krankheit. Bei den Cavalieren ist es so, daß es praktisch
keinen Zuchtstamm mehr gibt, der herzgesund ist.
Getestet werden die Hunde in jungen Jahren, vor dem Zuchteinsatz. Da ist mit dem Herz
noch alles OK und der Hund geht in die Zucht.

Dann im Alter von 5 oder 6 Jahren wird dann festgestellt, daß der Zuchthund an erblich
bedingter Mitralklappenisuffizienz leidet. Bis dahin hat er aber schon Welpen gezeugt bzw.
geboren und somit die kranken Gene weiter gegeben.
Es wird aber nirgendwo bekannt gemacht, daß der einstmals so erfolgreiche Hund nun
herzkrank ist. Er geht aus der Zucht und fertig.

Nun ist aber die Herzerkrankung nicht das einzigste Problem bei den Cavalieren, es gibt
noch schlimmere Krankheiten, die durch hochprämierte Zuchthunde aus England
eingeschleppt wurde und auch fast den kompletten Bestand in Deutschland "verseucht" hat.
 
Wenn ich von züchten schreibe, meine ich Züchter. Was auf den Hinterhof passiert ist Kriminell und unverantwortlich
Ähhhmmm, nein - es ist nicht kriminell zu züchten wenn man keinem Verein angeschlossen ist oder in seiem Hinterhof züchtet...:rolleyes:
Wir hatten ausschließlich vom Auslandshund gesprochen, dass aber vom deutschen Hund keine Krankheiten übetragen werden können, habe ich nicht geschrieben. Wenn ja dann weiße mich darauf hin.
Aber dein Argument gegen Auslandhunde war doch, dass diese ihre Krankheiten (wie Leishmaniose) auf Welpen übertragen könnten, wenn sie Welpen bekommen würden - also ist dieses Argument nun Quatsch weil das ja auch deutsche Hunde tun können, oder?


Und das Tierschutzgesetz ist, wie du ja selbst erkennen kannst, sehr unkonkret formuliert und ab wann nun die Nachkommen einer Verpaarung, die aufgeführten Sachen auftreten ist reine Definitionssache, für mich ist es der Schäferhund, der wenn er aus einer schlechten (für mich, Züchter sehen das zum teil ganz anders) Linie kommt nur eierig laufen kann oder die EB,FB etc. bei denen man mit einer Gaumensegel Op rechnen darf, für andere fängt es halt erst bei Tieren an die zwei Köpfe haben.

Aber wenn du dir mal die Rassehunde anguckst, dann findest du da zum Teil wirklich erbarmungswürdige Kreaturen - und daran erkennst du dann eben, dass es NICHT verboten ist, solche Hunde zu verpaaren, da sie zum Teil noch diverse Preise absahnen und hochgeschätzte Zuchttiere sind...
 
Aber wenn du dir mal die Rassehunde anguckst, dann findest du da zum Teil wirklich erbarmungswürdige Kreaturen - und daran erkennst du dann eben, dass es NICHT verboten ist, solche Hunde zu verpaaren, da sie zum Teil noch diverse Preise absahnen und hochgeschätzte Zuchttiere sind...

Ja, leider ist das so. :sauer::sauer:
 
es ist doch ganz einfach...wenn die zuchtauflagen strenger würden, könnten viele züchter " dicht " machen. nehmen wir nur mal ds HD problem. wenn es endlich durchgesetzt werden würde, dass hunde mit einer C hüfte nicht mehr in die zuchte gehen dürfen, kenne ich schon mal einen züchter der dann nicht mehr einen wurf machen darf, da er nur hunde mit C hat. und dies ist nur die hüfte und nur ein züchter. nun sind herzkrankheiten , augenkrankheiten usw..... noch nicht mal aufgezählt. es ist eine schande, wie damit umgegangen wird. würde den züchtern das wohl der rasse am herzen liegen, würden sie von sich aus tiere, die eine erblich bedingte krankheit haben, erstens testen lassen, und zweitens nicht zur zucht nehmen. aber viele züchter verstecken sich hinter ihrem verband mit der erklärung dass diese ergebnisse entweder nicht obligatorisch sind, oder ds ergebnis noch zulässig ist. für mich ne geldsache und nicht ne herzsache.
 
es ist doch ganz einfach...wenn die zuchtauflagen strenger würden, könnten viele züchter " dicht " machen.
Vor allem würde es wohl das Aus für viele Rassestandards sein, ich mein, wenn man sich anguckt, was für Hunde auf den Ausstellungen die Preise absahnen - da darf dann z.B. eine Bulldogge, mit gesundem proportioniertem Körperbau, garnicht erst mit ner Platzierung rechnen...

nehmen wir nur mal ds HD problem. wenn es endlich durchgesetzt werden würde, dass hunde mit einer C hüfte nicht mehr in die zuchte gehen dürfen, kenne ich schon mal einen züchter der dann nicht mehr einen wurf machen darf, da er nur hunde mit C hat.
Ja, aber vor allem sind einige Krankheiten ja durch den Standard, wie der Hund aussehen soll, schon vorprogrammiert...

aber viele züchter verstecken sich hinter ihrem verband mit der erklärung dass diese ergebnisse entweder nicht obligatorisch sind, oder ds ergebnis noch zulässig ist. für mich ne geldsache und nicht ne herzsache.

Für mich ist es garkeine Geldsache sondern eine Sache der Optik... es ist doch z.B. gewollt, dass die EBs so massiv und schwer sind, dass sie keine Rute haben etc. dass dies mit Herz und Gelenproblemen, bzw. deformierten Wirbeln einhergeht ist halt so, lässt dich halt nicht vermeiden, der Hund soll halt so aussehen...:unsicher:

Und es wäre auch total schade für eine Rasse, wenn ein Top Deckrüde nur wegen so ner kleinen Herzgeschichte nicht eingesetzt werden würde - der sieht doch so schön aus...:heul:



Wobei es ja, muss man ja nu auch sagen, wahrscheinlich bei jeder Rasse auch Züchter gibt, die nicht mir dem Strom schwimmen sondern ihre eigenen Standards haben!
 
@ Gaby+ Spaniel: Ist nicht böse gemeint, aber ich frage mich immer warum man sich denn eine Hunderasse zulegt, von der man weiß wieviele Probleme sie hat und das der Zuchtverband/einzelner Züchter sich nicht ausreichend bemüht?

Ich habe mich damals schon etwas bei Stern Tv gewundert, warum die Halter sich so aufregen- wenn die Probleme der Rasse so bekannt sind- warum kaufen sie sich dann einen (unterstützen somit!) und jammern dann im Anschluß?

Die Nachfrage bestimmt das Angebot...:unsicher:
 
@ Gaby+ Spaniel: Ist nicht böse gemeint, aber ich frage mich immer warum man sich denn eine Hunderasse zulegt, von der man weiß wieviele Probleme sie hat und das der Zuchtverband/einzelner Züchter sich nicht ausreichend bemüht?

Ich habe mich damals schon etwas bei Stern Tv gewundert, warum die Halter sich so aufregen- wenn die Probleme der Rasse so bekannt sind- warum kaufen sie sich dann einen (unterstützen somit!) und jammern dann im Anschluß?

Die Nachfrage bestimmt das Angebot...:unsicher:

Stimmt, zu gewissen Teilen stimme ich dir zu.

Aber ich hatte auch eine EB, obwohl viele sagen, dass es eine Qualzucht ist und es bei vielen tatsächlich so aussieht, aber wie ich auch schrieb: es gibt auch Ausnahmezüchter!
Unsere EB hatte z.B. keine Probleme!!
Und wenn man sich eben so einen Züchter sucht, unterstützt man es ja wieder, dass die Rasse gesünder wird, oder?
 
Ja, sicher.
Mein Gott, der MBt ist ja nun auch nicht der gesündeste...und Crab ist ja auch vom Züchter. Aber ich finde man ist auch im hohen Maße eigenverantwortlich für die Probleme die die geliebte Rasse betreffen. Erstens ist auch kein Züchter Gott...dh keiner kann garantieren das ein Hund gesund ist- auch wenn man sich züchterisch noch so viel Mühe gibt.
Zweitens hat man es doch eben als Käufer mit in der Hand von was für Erbkrankheiten der Hund betroffen ist.

Wenn sich alle Käufer in die Zuchtthematik richtig reinknien würden, VOR der Anschaffung des Hundes, hätte sich das ganze Problem erledigt. Und es ist doch auch im eigenen Interesse des Käufers, deshalb finde ich dieses "überrascht sein" von Besitzern von erbkranken Hunden, immer recht suspekt.
 
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