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Interessantes Thema... Wer hat Popcorn?
Consultani@
Wie meinst du das? das gezüchtet werden darf auf Teufel komm raus und mit allen Krank und Erbkrankheiten?Zum Thema: Es gibt - wie schon mehrfach geschrieben, erläutert und belegt )) kein grundsätzliches Verbot, welches die Zucht von Hunden in BRD verbietet (von den LHV, welche bestimmte Rassen ausschließen, einmal abgesehen. Von tierschutzrelevanten Züchtungen war hier nicht die Rede).
Wenn es so von mir richtig verstanden worden ist, dann ist es falsch.
Du hast verstanden, was ich geschrieben habe - und meine Aussage ist richtig.
solange sie keine Symptome der Erkrankung zeigen.
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr.
Ja, aber es geht doch hier nicht nur um Züchter, die im Verein sind - es ging hier darum, ob mit kranken Hunden gezüchtet werden darf weil du doch meintest, nur Auslandshunde übertragen Krankheiten auf die Welpen
Und ganz ehrlich, ich finde, dass auch die Hunde, die teils von Vereinen noch zugelassen werden, absolut zuchtuntauglich sind!
Überleg mal, ein Hund muss nicht gesund sein, er soll nur nicht all zu schlimm krank sein aber das ist noch lange nicht gesund!
ConsultaniAW: Zuchtverbot mit kranken Tieren!
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr.
ConsultaniAW: Zuchtverbot mit kranken Tieren!
Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr.
1.2 Rechtliche Grundlagen
1.2.1 Tierschutzgesetz und Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
Nach § 11b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105,181 ist es verboten Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hier-durch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Ferner ist es verboten Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene erb-lich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmer-zen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeid-baren Leiden oder Schäden führen.
Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit ge-rechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne der Ab-sätze 1 oder 2 dieses Paragraphen zeigen.
So weit mir bekannt, Laufen noch gerichtliche Verfahren über das Zuchtgesetzt. Abwarten ob es besser wird.
Ruth
Cons - Deine Nerven möchte ich haben
Ich passe und mache heia
@Gaby+Spaniel
@Consultani,solange sie keine Symptome der Erkrankung zeigen.
Du kannst auf jeder HP aller Zuchterverbände gehen und dort steht, wann ein vermutliches Zuchttier vom züchten ausgeschlossen wird.Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr.
Es darf mit erbkranken Hunden innerhalb des VDH gezüchtet werden. Auch dann, wenn
ein TA die Erkrankung nachgewiesen hat. Die Hunde dürfen eben nur keine Symptome zeigen.
Erst wenn sie Symptome haben, werden sie von der Zucht ausgeschlossen.
@Gaby+Spaniel
@Consultani,solange sie keine Symptome der Erkrankung zeigen.
Du kannst auf jeder HP aller Zuchterverbände gehen und dort steht, wann ein vermutliches Zuchttier vom züchten ausgeschlossen wird.Beenden wir diese Diskussion doch ganz einfach, indem wir einen Beleg - in dem Fall der Auszug eines Bundesgesetzes (!) - fordern. Wie sieht es aus Sammy - ich hätte dieses Verbot gerne einmal schwarz auf weiß, interessiert mich sehr.
Nun, dann hast Du aber nicht alle Zuchtverordnungen richtig gelesen.
Ich führe die Diskussion über bestimmte Erbkrankheiten und die Zucht mit erbkranken Hunden
schon seit Jahren und glaub mir, ich habe eindeutige Aussgane von Zuchtverbänden und
Zuchtwarten.
Es darf mit erbkranken Hunden innerhalb des VDH gezüchtet werden. Auch dann, wenn
ein TA die Erkrankung nachgewiesen hat. Die Hunde dürfen eben nur keine Symptome zeigen.
Erst wenn sie Symptome haben, werden sie von der Zucht ausgeschlossen.
Wenn ich von züchten schreibe, meine ich Züchter. Was auf den Hinterhof passiert ist Kriminell und unverantwortlich
Ähhhmmm, nein - es ist nicht kriminell zu züchten wenn man keinem Verein angeschlossen ist oder in seiem Hinterhof züchtet...
Wir hatten ausschließlich vom Auslandshund gesprochen, dass aber vom deutschen Hund keine Krankheiten übetragen werden können, habe ich nicht geschrieben. Wenn ja dann weiße mich darauf hin.
Aber dein Argument gegen Auslandhunde war doch, dass diese ihre Krankheiten (wie Leishmaniose) auf Welpen übertragen könnten, wenn sie Welpen bekommen würden - also ist dieses Argument nun Quatsch weil das ja auch deutsche Hunde tun können, oder?
Aber wenn du dir mal die Rassehunde anguckst, dann findest du da zum Teil wirklich erbarmungswürdige Kreaturen - und daran erkennst du dann eben, dass es NICHT verboten ist, solche Hunde zu verpaaren, da sie zum Teil noch diverse Preise absahnen und hochgeschätzte Zuchttiere sind...
es ist doch ganz einfach...wenn die zuchtauflagen strenger würden, könnten viele züchter " dicht " machen.
Vor allem würde es wohl das Aus für viele Rassestandards sein, ich mein, wenn man sich anguckt, was für Hunde auf den Ausstellungen die Preise absahnen - da darf dann z.B. eine Bulldogge, mit gesundem proportioniertem Körperbau, garnicht erst mit ner Platzierung rechnen...
nehmen wir nur mal ds HD problem. wenn es endlich durchgesetzt werden würde, dass hunde mit einer C hüfte nicht mehr in die zuchte gehen dürfen, kenne ich schon mal einen züchter der dann nicht mehr einen wurf machen darf, da er nur hunde mit C hat.
Ja, aber vor allem sind einige Krankheiten ja durch den Standard, wie der Hund aussehen soll, schon vorprogrammiert...
aber viele züchter verstecken sich hinter ihrem verband mit der erklärung dass diese ergebnisse entweder nicht obligatorisch sind, oder ds ergebnis noch zulässig ist. für mich ne geldsache und nicht ne herzsache.
@ Gaby+ Spaniel: Ist nicht böse gemeint, aber ich frage mich immer warum man sich denn eine Hunderasse zulegt, von der man weiß wieviele Probleme sie hat und das der Zuchtverband/einzelner Züchter sich nicht ausreichend bemüht?
Ich habe mich damals schon etwas bei Stern Tv gewundert, warum die Halter sich so aufregen- wenn die Probleme der Rasse so bekannt sind- warum kaufen sie sich dann einen (unterstützen somit!) und jammern dann im Anschluß?
Die Nachfrage bestimmt das Angebot...