Zuchtverbot mit kranken Tieren!

Sammy_jeo

10 Jahre Mitglied
@Darla,
Es gibt in D kein Zuchtverbot, auch wenn der Hund noch so totkrank ist: man kann verpaaren wen man will. Aber du bist ja ne Leuchte und weiß alles besser und alle Anderen sind doof, hatten wir ja schon festgestellt :lol:

das kam von einer Userin.

Es gibt strenge Auflagen beim züchten, aber erst Recht bei kranken und wie sie hier schreibt, Totkranken Hunden.

Eure Meinung hier zu möchte ich wissen.

Ruth
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Sammy_jeo ... hast du hier schon mal geguckt?
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erstmal möchte ich dich bitten nicht einfach Zitate von mir in andere Bereiche zu schieben, danke ;)

Es gibt strenge Auflagen beim züchten, aber erst Recht bei kranken und wie sie hier schreibt, Totkranken Hunden.
wo denn bitteschön?
Zuchtverbote gibt es nur bei Vereinen, die wenigsten Vermehrer sind allerdings in einem eingetragenen Verein ergo: müssen sie sich auch nicht an irgendwelche Zuchtordnungen halten.

Was greifen müsste wäre das TSchG, das sieht aber nur ein Verbot bei Qualzuchten vor.................
 
Es kann jeder verpaaren was er will - es gibt niemanden, der da auch nur irgendwas überprüft.

Und selbst in den Vereinen werden kranke Tiere verpaart - haupsache die Optik stimmt... (wobei nicht jeder Züchter das so sieht!) wie sonst erklärst du dir die Hüftproblematik beim DSH etc.?
 
@Darla,
Was greifen müsste wäre das TSchG, das sieht aber nur ein Verbot bei Qualzuchten vor

Darla, das hättest du im anderen Thread schreiben müssen und nicht ins lächerliche ziehen.

Ruth
 
@Darla,
Was greifen müsste wäre das TSchG, das sieht aber nur ein Verbot bei Qualzuchten vor
Darla, das hättest du im anderen Thread schreiben müssen und nicht ins lächerliche ziehen.

Ruth


Sorry - aber gehört sowas nicht zum "Grundwissen" - zumal was ist die Definition von Qualzucht?
Ab welchem Maß greift wer ein?

Wenn ich mir so manchen DSH angucke, wie der eiert beim laufen - aber das interessiert niemanden, gezüchtet wird trotzdem.
Bevor hier die DSHler meckern, bei anderen Rassen gibt es natürlich ähnliche Fälle mit massiven Problemen.

In der Theorie mag es also so aussehen, als wären Qualzuchten verboten - aber in der Praxis sieht es anders aus
 
@Darla,
Was greifen müsste wäre das TSchG, das sieht aber nur ein Verbot bei Qualzuchten vor
Darla, das hättest du im anderen Thread schreiben müssen und nicht ins lächerliche ziehen.

Ruth
warum sollte ich? ich anworte nur gezielt auf deine Äußerungen, bin schließlich nicht da um dir alles vorzukauen (und das TSchG hab ich erwähnt, siehe Link)

Im Übrigen schrieb ich drüben, dass die Verlinkung von dir nur für diesen Verein gilt, nicht für den gewöhnlichen Hundehalter (der in keinem Verein ist).

Fakt ist: der begriff Qualzucht ist sehr schwammig (zB bei der franz Bulldogge die Nase etc pp), totkranke Hunde (wie drüben beschrieben) sind da außen vor. Wenn mein Hund Leishmaniose hat darf ich mit ihm züchten, wenn mein Hund DCM hat (eine erbliche Herzkrankheit:( darf ich ihn vermehren.......................es kann niemand daran gehindert werden und belangen kann man deshalb auch niemanden. Das scheinst du noch nicht ganz verstanden zu haben, anders kann ich mir deine Aussage nicht erklären
http://forum.ksgemeinde.de/2176411-post2766.html
 
@Buroni
Und selbst in den Vereinen werden kranke Tiere verpaart - haupsache die Optik stimmt... (wobei nicht jeder Züchter das so sieht!) wie sonst erklärst du dir die Hüftproblematik beim DSH etc.?

Kennst du Beispiele? Nur weil es einige machen, bleibt es doch immer noch ein Verbot. Aber warum es immer wieder mal zu kranken Tieren kommt, auch bei der Zucht, liegt manchmal auch daran das die Ursache weiter in der Vergangenheit des Tieres was zur Zucht zugelassen ist, zurück. Ich weiß nicht wie lange die strengen Auflagen hier in Deutschland bestehen.

Aber das bleibt doch drotzdem ein Verbot.

Ruth
 
@Buroni
Und selbst in den Vereinen werden kranke Tiere verpaart - haupsache die Optik stimmt... (wobei nicht jeder Züchter das so sieht!) wie sonst erklärst du dir die Hüftproblematik beim DSH etc.?
Kennst du Beispiele? Nur weil es einige machen, bleibt es doch immer noch ein Verbot. Aber warum es immer wieder mal zu kranken Tieren kommt, auch bei der Zucht, liegt manchmal auch daran das die Ursache weiter in der Vergangenheit des Tieres was zur Zucht zugelassen ist, zurück. Ich weiß nicht wie lange die strengen Auflagen hier in Deutschland bestehen.

Aber das bleibt doch drotzdem ein Verbot.

Ruth


Nein, das ist schlichtweg falsch, was du da behauptest, es gibt kein Verbot einen Hund mit schwerer HD zu vermehren.
Ich darf meinen Hund auch vermehren wenn er Grabmilben hat und verwurmt ist, mein Hund kann so ziemlich jede Krankheit haben und nichts hindert mich daran ihn zu vermehren...
 
ich finde die auflagen zur zucht nicht streng und seh es auch so...hauptsache die optik nstimmt. wenn ich nun den CC nehme. das einzige was gekuckt werden muss ist HD. bis HD - C darf gezüchtet werden. für mich persönnlich ein unding. ED und herz sind noch nicht mal obligatorisch. herzschall soll, anscheinend ,erst ab 2015 pflicht werden.( so wurde mir gesagt ) es müssten strengere auflagen herrschen.wenigstens herz und ED. teilt der züchter nicht mit, dass sein hund an einer erblich bedingten krankheit leidet, züchtet er munter weiter, da keiner es weiss.
 
ich finde die auflagen zur zucht nicht streng und seh es auch so...hauptsache die optik nstimmt. wenn ich nun den CC nehme. das einzige was gekuckt werden muss ist HD. bis HD - C darf gezüchtet werden. für mich persönnlich ein unding. ED und herz sind noch nicht mal obligatorisch. herzschall soll, anscheinend ,erst ab 2015 pflicht werden.( so wurde mir gesagt ) es müssten strengere auflagen herrschen.wenigstens herz und ED. teilt der züchter nicht mit, dass sein hund an einer erblich bedingten krankheit leidet, züchtet er munter weiter, da keiner es weiss.

Und dann sind diese Auflagen auch eher freiwillig.
Die müssen nur erfüllt werden, wenn der Züchter im entwprechenden Verein ist.

Für jemanden, der in keinem verein ist gelten eigentlich keine Regeln!
 
vielleicht sollten wir differenzieren damit das hier nicht auch wieder so wuselig wird, meine Definition:

ZÜCHTER:
- züchtet in einem Verband
- muss sich an die Zuchtordnung halten (diese schreibt vor, welche Krankheiten abgecheckt werden müssen und welche nicht/welcher Hund zur Zucht zulassen wird und welcher nicht)

DIE NACHBARIN mit ihrem HUND (eventuell MIschling, darf aber auch reinrassig sein:(
- züchtet ohne Verband (sorry, eigentlich heißt es bei mir vermehren aber im TSchG wird es "züchten" genannt, also bleib ich jetzt mal dabei)
- keine Auflagen (wer soll auch bestimmen was untersucht werden soll/muss und was nicht?)

bei Beiden greift das TSchG welches aber nur aussagt, das zB Qualzuchten verboten sind (§11b)



eine Herzkrankheit zB (für mich ist das Tier dann totkrank, sorry) wird dort zB nicht erwähnt. Also kann Lieschen Müller von nebenan munter mit ihrem Hund Welpen produzieren und niemanden stört es bzw niemand kann es ihr verbieten.
 
nicht noch ein Thema, das ausschließlich dazu dient, Halbwahrheiten, Hörensagen und andere Substanzlosigkeiten als DIE alleinige Wahrheit unter die Leut zu bringen :(

ich hätte einen Alternativvorschlag in Sachen Weiterbildung, was tierschutzrelevantes rund um den Hund angeht: Suchfunktion in der KSG bemühen oder alternativ googeln mit sorgsamer Abwägung, welche Quellen seriös sein könnten (und sich um eine objektive/sachliche Darstellung eines Themas bemühen) und welche eher einseitig ausgelegt sind

und ein Zuchtverbot mit kranken Tieren gibt es so nicht, es gibt einige Vereine, die ihren Mitgliedern Auflagen machen (z.B. nur bis HD C oder so), aber auch Vereine, bei denen alles möglich ist, mal ganz abgesehen davon, dass der gemeine Hinterhof-Vermehrer ebenso wenig im Verein ist wie der geldgeile Auslandsvermehrer im großen Stil
und auch all die aus den Anzeigen "suche für meinen süßen Chi nette Partnerin zwecks Nachwuchs" interessieren sich einen Nuller für den genetischen Hintergrund ihrer Hunde oder deren Gesundheitszustand ...

der Gesetzgeber verbietet "Qualzuchten" und wollte vielleicht sogar was erreichen, geschaffen wurde nur ein weiteres Kaugummi-Konstrukt, das sich fast allen Gegebenheiten anpasst ...
 
a) b) trifft doch auf kranke Tiere zu oder nicht

(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
 
a) b) trifft doch auf kranke Tiere zu oder nicht

(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen a)mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

unter unter welchem Punkt findet man da zB die DCM? (Herzkrankheit ohne großartige Symptome: der Hund kippt wenn man Pech hat einfach so tot um. Er hat keine Schmerzen). Mal davon ab, dass die wenigsten Hunde auf DCM untersucht werden, man somit gar nicht weiß, dass der Hund krank ist.
 
Bei den verschiednen Verbänden/Vereine ist es so das bestimmte Krankheiten ausgeschlossen werden.... da heist es dann z.B. dass man ab einem bestimmten HD grad den Hund nicht mehr zur Zucht einsetzten darf.... d.h. das der Hund HD frei sein muss.... so ist es auch mit anderen Krankheiten...

Hier im Forum war doch mal ein Link über "Inzest" bei den Zuchten.... da hat man glaub ich auch gezeigt das bei den King Charls wohl auch mit einer Krankheit gezüchtet werden darf die eigentlich tödlich für die Hunde ist....
 
@Buroni
Es kann jeder verpaaren was er will - es gibt niemanden, der da auch nur irgendwas überprüft.

Um es mal aufzuklären, bei ihm geht es um Recht zu haben, bei mir geht es in 1. Linie um Verantwortung, egal ob Züchter oder Halter. Nicht anders war es im anderen Thread auch gemeint.

@Buroni,
Und selbst in den Vereinen werden kranke Tiere verpaart - haupsache die Optik stimmt... (wobei nicht jeder Züchter das so sieht!) wie sonst erklärst du dir die Hüftproblematik beim DSH etc.?

Das ist Quatsch. Was denkst du wie schnell der Züchter durch Verkauf seiner Welpen auffliegt. Meinst du ein Welpenkäufer geht mit dem erworbenen Hund/Welpe nicht zum TA, ich mache es mit meinen auch und die waren billig, weil diese aus Tierheime/Gnadenhof kommen.

@Darla,
Wenn mein Hund Leishmaniose hat darf ich mit ihm züchten, wenn mein Hund DCM hat (eine erbliche Herzkrankheit

Darla, darum ging es doch gar nicht, zumindest habe ich es so gemeint. Es ging um Unseriöse Auslanstierschutz und die Folgen. Das gerade diese Leute Tiere nach Deutschland rein bringen, die weder behandelt sind noch kastriert, wo niemand weiß was mit dem Tier los ist. Wenn du ein solches Tier hast gehst du zum TA um bittest um Rat, oder nicht? Wenn dir bekannt ist das dein Tier eine Mittelmeekrankheit hat.

@Darla,
eine Herzkrankheit zB (für mich ist das Tier dann totkrank, sorry)

Deswegen kann ein Hund aber alt werden. Meine Neufi kam als Herzkranke ins Tierheim und sie lebt schon ein paar Jahre bei mir, sie dürfte um die 11 bis 13 Jahre alt sein. Man muß nur in Kontrolle bleiben, dann kann man recht lange Freude an seinem Tier haben.

Ruth
 
@Buroni
Es kann jeder verpaaren was er will - es gibt niemanden, der da auch nur irgendwas überprüft.

Um es mal aufzuklären, bei ihm geht es um Recht zu haben, bei mir geht es in 1. Linie um Verantwortung, egal ob Züchter oder Halter. Nicht anders war es im anderen Thread auch gemeint.

@Buroni,
Und selbst in den Vereinen werden kranke Tiere verpaart - haupsache die Optik stimmt... (wobei nicht jeder Züchter das so sieht!) wie sonst erklärst du dir die Hüftproblematik beim DSH etc.?

Das ist Quatsch. Was denkst du wie schnell der Züchter durch Verkauf seiner Welpen auffliegt. Meinst du ein Welpenkäufer geht mit dem erworbenen Hund/Welpe nicht zum TA, ich mache es mit meinen auch und die waren billig, weil diese aus Tierheime/Gnadenhof kommen.

@Darla,
Wenn mein Hund Leishmaniose hat darf ich mit ihm züchten, wenn mein Hund DCM hat (eine erbliche Herzkrankheit

Darla, darum ging es doch gar nicht, zumindest habe ich es so gemeint. Es ging um Unseriöse Auslanstierschutz und die Folgen. Das gerade diese Leute Tiere nach Deutschland rein bringen, die weder behandelt sind noch kastriert, wo niemand weiß was mit dem Tier los ist. Wenn du ein solches Tier hast gehst du zum TA um bittest um Rat, oder nicht? Wenn dir bekannt ist das dein Tier eine Mittelmeekrankheit hat.

@Darla,
eine Herzkrankheit zB (für mich ist das Tier dann totkrank, sorry)

Deswegen kann ein Hund aber alt werden. Meine Neufi kam als Herzkranke ins Tierheim und sie lebt schon ein paar Jahre bei mir, sie dürfte um die 11 bis 13 Jahre alt sein. Man muß nur in Kontrolle bleiben, dann kann man recht lange Freude an seinem Tier haben.

Ruth
 
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