leneox
10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich würde mir gern einen Am Staff zulegen, mein größtes Problem ist, das im Gesetz von NRW steht, dass man diesen nur besitzen darf, wenn ein privates oder öffenliches Interesse besteht. Leider weiß ich keinen Grund für ein privates Interesse, ausser dass er unsere Wohnung beschützen soll... Deshalb hab ich überleg, ob ich den Hund dann nicht einfach in Thüringen anmelden soll, da ich eh knapp 4-5 Monate (Semesterferien und ab und zu am Wochenende) im Jahr dort lebe, jedoch hab ich da nur meinen Nebenwohnsitz... Kann mir da jemand sagen, ob das geht?
Und eine weitere Frage ist, ob man den Sachkundenachweis macht, bevor man den Hund bekommt, oder wenn man schon mit ihn in die Hundeschule geht (hab schon für gelernt, hab aber noch niemanden gefunden, der ihn mir abnimmt und auf einer Internet Seite einer Hundeschule war das in ihr Programm integriert...).
ich würde mir gern einen Am Staff zulegen, mein größtes Problem ist, das im Gesetz von NRW steht, dass man diesen nur besitzen darf, wenn ein privates oder öffenliches Interesse besteht. Leider weiß ich keinen Grund für ein privates Interesse, ausser dass er unsere Wohnung beschützen soll... Deshalb hab ich überleg, ob ich den Hund dann nicht einfach in Thüringen anmelden soll, da ich eh knapp 4-5 Monate (Semesterferien und ab und zu am Wochenende) im Jahr dort lebe, jedoch hab ich da nur meinen Nebenwohnsitz... Kann mir da jemand sagen, ob das geht?
Und eine weitere Frage ist, ob man den Sachkundenachweis macht, bevor man den Hund bekommt, oder wenn man schon mit ihn in die Hundeschule geht (hab schon für gelernt, hab aber noch niemanden gefunden, der ihn mir abnimmt und auf einer Internet Seite einer Hundeschule war das in ihr Programm integriert...).