Listenhund in NRW anmelden

blue_millan

Hallo Ihr lieben :)

Was geschieht erfahrungsgemäß bei der Vorführung des Hundes beim Ordnungsamt?
Was ist wenn man ein Listenhund der Liste 1 besitzt diesen aber nicht als solchen Angemeldet hat.
Ist den Behörden das "egal" oder wie gehen die da vor?
Das Theoretische kenne ich schon alles, aber würde gerne mal wissen wie das in der Praxis aussieht und daher eure Erfahrung dazu hören.

Danke ..
 
  • 28. März 2024
  • #Anzeige
Hi blue_millan ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 12 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Also ich kann dir folgendes aus meinen Erfahrungen in NRW berichten:
Bevor wir uns den Hund (AmStaff-Mix) angeschafft haben, haben wir uns erkundigt, was wir alles brauchen. Um auch alles wirklich 100% richtig zu machen, haben wir beim zuständigen OA nach den erforderlichen Unterlagen und der Halteerlaubnis gefragt. Da wurde uns (leider wahr) gesagt, die würden wir erst bekommen, wenn der Hund da ist, weil man ein Auto ja auch nicht anmeldet ohne das man es "besitzt". Also haben wir uns den Hund angeschafft (natürlich mit Sachkunde, Führungszeugnis, Versicherung und Hund vom TS) und wollten diesen dann beim OA anmelden.
Daraufhin wurde dann gesagt: Wie, Sie haben den Hund schon? Das geht aber nicht! Man darf ja auch kein Auto fahren ohne Führerschein :wand:
Natürlich sind wir aus allen Wolken gefallen! :kugel:Wenn man glaubt, man hätte sich überall erkundigt und alles richtig gemacht ist das erstmal ein ganz schöner Schock. (Zur Erklärung muss man sagen, dass wir den einzigen richtig angemeldeten Listenhund bei uns haben)
Dann ist das OA zusammen mit dem AmtsVet und einer Sachverständigen unangekündigt bei uns zu hause aufgetaucht um sich die Unterbringung des Hundes und auch den Hund anzusehen.
Der AmtsVet hat keinen Zweifel daran gelassen, dass er den Hund beim kleinsten Zweifel über unsere Zuverlässigkeit direkt mitgenommen hätte!
Uns wurde dann nachträglich die Halteerlaubnis ausgesprochen (ermessens Entscheidung).

Wenn du den Hund aber schon mit falschen Angaben angemeldet hast oder sogar gar nicht angemeldet hast, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das OA oder auch der AmtsVet ein Auge zudrücken würde. Daher denke ich, dass dein Hund direkt beschlagnahmt wird.
Egal ist es keinem und das darf es auch nicht sein, da es sich um eine gesetzliche Vorgabe handelt. Egal wie sch... die Gesetze sind!

Anscheinend war dir vorher klar, dass es sich um einen Kat. 1 Hund handelt und du hast ihn wissentlich unter falschen Voraussetzungen angeschafft. Das macht mich wirklich traurig und auch böse. Dann sitzt wieder ein kleines Hundchen unschuldig (vielleicht viele Jahre lang) im Tierheim, obwohl es nur der Besitzer war, der den Fehler gemacht hat :frust::heul: (Konnte mich nicht entscheiden, welches Smiley besser passt)
 
Wenn dir irgendwas an deinem Hund liegt, dann schnapp ihn dir und ziehe um in ein listenhundfreundliches Bundesland.
Wenn dir das nicht möglich ist, dann vermittel den Hund freiwillig an eine vertrauenswürdige Person in einem listenhundfreundlichem Bundesland, um ihm das Tierheim zu ersparen.
 
Das ist aber was dir in NRW blüht, bzw. deinem Hund.
Ja mir ist die Gesetzeslage in NRW bezüglich der Haltung eines Listenhundes sehr gut bekannt. (Was ich sehr schade finde!)
Ich habe auch nicht vor meine Hündin abzugeben oder dem Tierheim zu überlassen.
Will nur eure persönliche Erfahrung dies Bezüglich erfahren.
Ich würde gerne alles Offiziell machen, weis aber das dies kaum machbar ist.
 
Wenn dir irgendwas an deinem Hund liegt, dann schnapp ihn dir und ziehe um in ein listenhundfreundliches Bundesland.
Wenn dir das nicht möglich ist, dann vermittel den Hund freiwillig an eine vertrauenswürdige Person in einem listenhundfreundlichem Bundesland, um ihm das Tierheim zu ersparen.
Ja im schlimmsten Fall würde ich das wirklich machen!
Ich habe natürlich im Schlimmsten fall die Möglichkeit mein Hund an eine Familie "abzugeben" die den Hund dann übers Tierheim "bekommen" hat und so halten kann.
 
Wenn man alles doch weiß, warum ist man dann so kackndämlich und holt sich den Köter trotzdem illegal?
 
Ja im schlimmsten Fall würde ich das wirklich machen!
Ich habe natürlich im Schlimmsten fall die Möglichkeit mein Hund an eine Familie "abzugeben" die den Hund dann übers Tierheim "bekommen" hat und so halten kann.
Welches Tierheim spielt da noch mit? Auch das muss nachgewiesen werden.
 
Ja mir ist die Gesetzeslage in NRW bezüglich der Haltung eines Listenhundes sehr gut bekannt. (Was ich sehr schade finde!)
Ich habe auch nicht vor meine Hündin abzugeben oder dem Tierheim zu überlassen.
Will nur eure persönliche Erfahrung dies Bezüglich erfahren.
Ich würde gerne alles Offiziell machen, weis aber das dies kaum machbar ist.

Du hast aber keine Möglichkeiten das Ganze noch "offiziell" zu machen, weil es zuviele Leute gab, die dadurch die LHVO umgangen haben und jetzt alle Lücken geschlossen wurden.
Bleibt nur noch dir den Rechtsanwalt Lars Weidemann zu empfehlen.
 
Wie ist denn Dein konkreter Plan, wenn ich fragen darf? Ich meine, wenn DU hier nachfragst, dann gibt es den wahrscheinlich nicht?
Es ist leider so, dass es in NRW keinen "Plan B" gibt. Der Hund wird sofort eingezogen.
 
Das sei mal mir Überlassen :)
Und ein Köter ist sie auch nicht! Kannst deine Hunde kerne als Köter bezeichnen ;)
Warum wird dann hier gefragt wenn man schon die Lösung hat? :rolleyes:

Man man man... alle paar Tage taucht so ein Sch.eiß hier auf.

Ob Köter, Töle, Vieh oder Schnurzelbärchen. Weg ist weg. Die ziehen ihn auch ein wenns der Liebling ist.
 
Ja dessen bin ich mir auch bewusst :)
Scheint leider nicht so zu sein. Du bist nur einer mehr, der denkt schlauer zu sein, als alle anderen......
Hoffe dein Hundchen, Köter, Staffmix, Blueline oder was auch immer muss nicht zu lange im TH sitzen und findet schnell verantwortungsbewusste Halter.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Listenhund in NRW anmelden“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

K
Mit einem Bullterrier aus russischer Zucht würde sich der Kreis wieder schließen, also nur zu.
Antworten
171
Aufrufe
8K
Lucie
Z
Mal die ehrliche Frage - warum der ganze Stress und Aufwand für einen Listenhund, wenn du kein ausgesprochener Liebhaber dieser Rasse bist? Du hast ein nettes Exemplar getroffen, das ist toll, aber wenn man nicht entweder für eine Rasse brennt oder sich in einen Listenhund im Tierheim verguckt...
Antworten
19
Aufrufe
1K
Merryweather
M
G
Danke für die lieben Antworten , ich werd mir das noch mal ganz gut durch den Kopf gehen lassen :)
Antworten
3
Aufrufe
2K
Gelöschtes Mitglied 35966
G
R
Hallo Ronja. Erstmal schön, dass Ihr einem Tierheimlisti eine Chance geben wollt. :) Der Hund muss ordnungsbehördlich und steuerrechtlich dort gemeldet werden, wo sein "Lebensmittelpunkt" ist, also dort, wo er sich zeitlich gesehen am meisten aufhält. Wenn er z.b. 4 Tage die Woche in Hessen...
Antworten
3
Aufrufe
2K
tessa
nearHeaven
Sobald ich weiß wohin es uns verschlägt werde ich auch direkt mal das OA mit einbeziehen. Danke nochmals für die Infos :hallo:
Antworten
6
Aufrufe
2K
nearHeaven
nearHeaven
Zurück
Oben Unten