Hund auf 2 Personen anmelden?

dev81

Gute Morgen!

Meine Ex-Freundin und ich haben seit 6 Jahren einen gemeinsamen Hund (American Staffordshire). Der Hund ist auch als diese Rasse auf sie angemeldet (alles legal, Wesenstest, Veterinäramt). Nun muss sie evtl ihre Wohnung verlassen und darf den Hund in der neuen Wohnung nicht halten. Daher die Frage (und bitte nur wenn jemand es mit Sicherheit weiß:( Kann ich den Hund zusätzlich auch auf mich anmelden und meinen Haushalt als Wohnort angeben (bei mir ist alles erlaubt)? Das mit dem Gassi gehen war sowieso immer anstrengend, da der Hund ja prinzipiell nur mit dem eingetragenen Besitzer ausgehen darf, auch wenn er mit uns beiden aufgewachsen ist. Hundeführerschein habe ich, es geht lediglich um die Anmeldung und was evtl nochmal gemacht werden muss (Wesenstest zb).

Falls jemand mehr weiß, bitte Bescheid sagen, gern auch mit Quelle.

Danke schonmal im Voraus.
 
  • 28. April 2024
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Hi dev81 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was ich nicht verstanden habe: würde der Hund dann auch bei dir wohnen, oder wäre die Ummeldung nur pro forma?
 
Falls sie umzieht, ja. Der Hund ist sowieso 50% der Zeit bei mir, richtiges Scheidungskind, kommt aber gut damit zurecht. Nur die Auflagen nerven natürlich, vor Allem das Gassi gehen ist immer mit einem ekligen Beigeschmack, da ja offiziell nur sie mit ihm raus darf, trotz Hundeführerschein.
 
Der Hund muss dort gemeldet sein, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Ist es wirklich genau 50/50 bei euch?
Wieso nimmt sie denn eine Wohnung wo ihr Hund nicht erlaubt ist? Verbietet der Vermieter das?
Da braucht ja nur ein Nachbar meckern, dass dort ein regelmäßig ein Listenhund ist, und sie verliert die Wohnung. Auch wenn der Hund nicht bei ihr gemeldet ist...
 
Danke erstmal für die Antwort. Das war aber alles nicht die Frage und das Problem. In Berlin gibt es keine freien Wohnungen. Man kann froh sein überhaupt eine zu einem überteuerten Preis zu bekommen. Zudem wollen wir wie vorher beschrieben beide legal mit dem Hund Gassi gehen, da es eben unser beider Hund ist.

Bitte wirklich nur Antworten zu dem Thema und nicht abdriften. Nicht böse gemeint.
 
Wie schön dass das ein öffentliches Forum ist wo jeder schreiben kann was er will ;)
Diese Fragen waren für mich wichtig, um eure Situation zu verstehen, um euch ggf helfen / Tipps geben zu können.
 
Der Hund ist auf deine Ex-Freundin als Halterin gemeldet. Der Hund darf nicht von privat weitergegeben werden, sondern nur über ein Tierheim z.B.
Am besten setzt ihr euch mit dem Berliner Tierheim in Verbindung und fragt, wie ihr das handhaben könnt.
file:///C:/Users/Corinna/Downloads/gesetz-zur-neuregelung-des-haltens-und-fuehrens-von-hunden-in-berlin.pdf
 
Ich hab mal den Link verbessert den du eingesetzt hast @embrujo :) Von deiner Festplatte kann man ihn ja nicht runterladen
 
Danke erstmal für die Antwort. Das war aber alles nicht die Frage und das Problem. In Berlin gibt es keine freien Wohnungen. Man kann froh sein überhaupt eine zu einem überteuerten Preis zu bekommen. Zudem wollen wir wie vorher beschrieben beide legal mit dem Hund Gassi gehen, da es eben unser beider Hund ist.

Bitte wirklich nur Antworten zu dem Thema und nicht abdriften. Nicht böse gemeint.
Also wegen der Anmeldung was das behördliche angeht sehe ich da nicht so das Problem.
Ich weiß zwar nicht ob es geht (gerade was die Problematik der Übernahme von privat angeht) aber was soll da passieren? Im schlechtesten Fall zahlt ihr doppelt Hundesteuer. Das ist so weit ich weiß nichts schlimmes.
Aber Mietrechtlich würd ich sagen: Katastrophe. Da ist deine ex die Wohnung schnell wieder los als sie eingezogen ist. Da muss nur einer sie mal anschwärzen.
Also entweder ihr macht es wirklich so, dass sie dir den Hund gibt und ihr das mit der Übernahme wie angesprochen über ein Tierheim macht und dann kann sie ihn maximal so einmal die woche haben und er wird wirklich dein Hund. Oder sie sucht sich ne andere Wohnung.
 
Also wegen der Anmeldung was das behördliche angeht sehe ich da nicht so das Problem.
Ich weiß zwar nicht ob es geht (gerade was die Problematik der Übernahme von privat angeht) aber was soll da passieren? Im schlechtesten Fall zahlt ihr doppelt Hundesteuer.
Wenn der Hund korrekt angemeldet ist, also im Berliner Hunderegister registriert ist, ist es sehr wohl ein Problem. Wie schon geschrieben, ist die Übernahme eines Listenhundes von privat nicht möglich.
 
Wenn der Hund korrekt angemeldet ist, also im Berliner Hunderegister registriert ist, ist es sehr wohl ein Problem. Wie schon geschrieben, ist die Übernahme eines Listenhundes von privat nicht möglich.
Ja nun das liegt dann an berlin.
Aber kommt ja als "lösung" für das Wohnungsproblem wohl einfach auch nicht wirklich in Betracht.
 
Zudem wollen wir wie vorher beschrieben beide legal mit dem Hund Gassi gehen, da es eben unser beider Hund ist.
Wenn die die Zuverlässigkeit und Eignung nach § 22 nachweist und den Sachkundenachweis § 6 erbringst, kannst Du selbstverständlich mit dem Hund Gassi gehen.
 
Aber die Beteiligten wohnen nunmal in Berlin :kp:
Ja. Aber es wird doch so wie so nicht gehen, dass sich der Hund 50% der Zeit in einer Wohnung aufhält in der er nicht erlaubt ist.
Dann kann man sich auch gleich ne andere Wohnung suchen, weil man in der dann nicht lange sein wird.
 
Ja. Aber es wird doch so wie so nicht gehen, dass sich der Hund 50% der Zeit in einer Wohnung aufhält in der er nicht erlaubt ist.
Dann kann man sich auch gleich ne andere Wohnung suchen, weil man in der dann nicht lange sein wird.
Ich denke, der Halterwechsel zusammen mit dem Tierheim ist einfacher, als in Berlin eine passende Wohnung zu finden.
 
Wenn der Hund korrekt angemeldet ist, also im Berliner Hunderegister registriert ist, ist es sehr wohl ein Problem. Wie schon geschrieben, ist die Übernahme eines Listenhundes von privat nicht möglich.

Das wurde uns auch gesagt. Da besteht dann theoretisch das Risiko, dass sie nicht mehr Halter ist und da man Listenhunde von Privat nicht übernehmen darf, könnte es sein, dass wir den Hund ganz verlieren. Das steht natürlich für uns alle außer Frage.

Ja nun das liegt dann an berlin.
Aber kommt ja als "lösung" für das Wohnungsproblem wohl einfach auch nicht wirklich in Betracht.

Genau das ist es. Wiegesagt darf ich den Hund bei mir halten, deshalb hatten wir die Idee der Übernahme, aber am besten wäre es natürlich, wenn der Hund bei der Person lebt auf der er auch angemeldet ist.

Wenn die die Zuverlässigkeit und Eignung nach § 22 nachweist und den Sachkundenachweis § 6 erbringst, kannst Du selbstverständlich mit dem Hund Gassi gehen.

Ist das wirklich so? Dann wäre es ja gar kein Problem. Der Hund kann dann bei mir gemeldet werden und ich muss nicht der Halter sein. Aber bist du sicher, dass ich mit Sachkundenachweis einen „fremden“ Listenhund führen darf? Gibt es dazu Quellen? Ich dachte bisher immer, das darf ausschliesslich der eingetragene Halter.

Vielen Dank erstmal für die zahlreichen tollen Antworten!!
 
Ich denke, der Halterwechsel zusammen mit dem Tierheim ist einfacher, als in Berlin eine passende Wohnung zu finden.

Definitiv. Aber wenn ich den Hund mit Sachkundenachweis führen darf, wäre es sowieso egal. Sie möchte sowieso nicht ewig in der Wohnung leben, das ist nur Übergangsweise, weil es eben momentan extrem schwierig ist hier eine Whg zu finden.
 
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