Wie verhält es sich- Ersthund, Zweithund???

ja wir zahlen für unseren dicken 516 € im jahr
und wenn wir nen zweiten hätten müssten wir für den
das doppelte, also 1032 € zahlen.

macht zusammen 1548 € im Jahr für zwei!!


oh man! wir wollen uns nächstes Jahr evtl. noch nen zweiten
holen, aber den wollten wir dann auf mich anmelden.......

naja dann müssen wir wohl doch mer zahlen...
was tut man nicht alles für seine Lieblinge....
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi Artis ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 22 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wird aktuell schonmal diskutiert. Hab einfach mal hier kopiert. :D

Hab dies grad bei wiki gefunden:

"Das Recht zur Erhebung einer Hundesteuer haben die Gemeinden. Die Verwaltung der Steuer und der Ertrag steht den Städten und Gemeinden zu, die in die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich und oft wird die Steuerhöhe für den zweiten und jeden weiteren Hund, in der Regel pro Haushalt, nicht pro Halter, vervielfacht. Viele Kommunen setzen daneben für bestimmte Hunderassen ( ) einen stark erhöhten Steuersatz fest, was vom Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 für grundsätzlich zulässig erachtet wurde."

Also gibts beides.:)

LG MOna
 
Bei uns ist es übrigens so dass pro Halter nicht pro Haushalt gezahlt wird. :D


LG Mona
 
hmm also dann würde i mich ma vor ort aufm amt informieren wie die das handhaben
 
weil sich die Hunde im gleichen Haushalt befinden

Äh, damit hättest du deine Frage eigentlich selbst beantwortet!

In der Regel richtet sich die Festsetzung der Hundesteuer nach dem Haushalt in dem der Hund lebt und ersorgt wird. Dabei ist unerheblich, wer Eigentümer / Halter des Hundes ist!

Werden mehrere Hunde in einem Haushalt gehalten, so gelten diese als gemeinschaftlich gehalten und der Haushaltsvorstand muss entsprechend mehr Geld berappen!

Allerdings spricht nicht dagegen, in den selben Räumlichkeiten zwei Haushalte zu unterhalten. Dies geht z.B. bei einer Wohngemeinschaft, die ich als Mann mit meiner besten Freundin unterhalte!;)

Beim Amt anzugeben, dass es sich um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft handelt, ist schlicht blöd.

Selbst bei einem Ehepaar ist ein solche Verfahrensweise möglich, in dem ich mich trenne und das Trennungsjahr einläute (formlos). Wenn beide Ehepartner in den selben Räumlichkeiten verbleiben, hat man automatisch zwei Haushalte.
Die Bezeichnung "Trennungsjahr" umschreibt dabei keinen festen Zeitraum. Im Kern kann ich diesen Zustand unbegrenzt aufrechterhalten, da man kein Paar dazu zwingen kann, sich scheiden zu lassen.

Somit wird halt der eine Hund auf den Mann und der andere Hund auf die Frau angemeldet!

Die mir bekannten Hundesteuersatzungen beinhalten alle die Regelung gemäß Haushalt Haushaltsvorstand. Eine Zuordnung nach Eigentümer / Halter ist mir hingegen unbekannt, aber auch nicht ausgeschlossen! Jede Gemeinde darf ja mehr oder weniger ihr eigenes Ding durchziehen!

Entsprechende Urteie zu der Thematik, habe ich noch nicht gefunden!
Unsere Gemeinde hat die Kröte kommentarlos geschluckt!:D

LG
Stinker
 
Allerdings spricht nicht dagegen, in den selben Räumlichkeiten zwei Haushalte zu unterhalten. Dies geht z.B. bei einer Wohngemeinschaft, die ich als Mann mit meiner besten Freundin unterhalte!;)

Selbst bei einem Ehepaar ist ein solche Verfahrensweise möglich, in dem ich mich trenne und das Trennungsjahr einläute (formlos). Wenn beide Ehepartner in den selben Räumlichkeiten verbleiben, hat man automatisch zwei Haushalte.
Die Bezeichnung "Trennungsjahr" umschreibt dabei keinen festen Zeitraum. Im Kern kann ich diesen Zustand unbegrenzt aufrechterhalten, da man kein Paar dazu zwingen kann, sich scheiden zu lassen.
Danke für den Hinweis! Ich werde ihn mir merken. Kann ja auch für Dinge ausserhalb der Hundehaltung einmal interessant sein.
Grüße Klaus
 
Ich als Tochter kann so eine Haushaltstrennung aber nicht in Anspruch nehmen (laut meiner Gemeinde; hab mich erkundigt). Ich wäre ja Kind, egal wie alt ich sei.
Ich müsse dazu eine eigene Küche, Bad und eine gesonderte Haustür/Wohnungstür haben, dass eine Haushaltstrennung vorliegt. Man könne nicht mit seinen Eltern in einer WG wohnen.
 
Bei uns ist das wohl pro Hundehalter geregelt:

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
dot.gif
ein Hund gehalten wird 61,30 €
dot.gif
zwei Hunde gehalten werden 73,30 € je Hund
dot.gif
drei oder mehr Hunde gehalten werden 85,80 € je Hund.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Kalkar anzumelden.


Hieraus entnehme ich, daß bei einer WG die Hunde getrennt berechnet werden, da hier nicht von "pro Haushalt", sondern pro Hundehalter die Rede ist, - so wie es bei meiner Partnerin und mir auch vor unserer "Eheschließung" war. Mir gehörten damals 2 Hunde und ihr 1 Hund.

(Man bemerke: Es gibt in Kalkar auch keine Kampfhunde-Steuer!) :)

Liebe Grüße,

Boozy
 
Bei uns gilt: mehrere Hunde in einem Haushalt, Halter sind "gemeinsame" Halter :unsicher: also doppelter Steuersatz.
 
Auszüge aus unserer Satzung (Paderborn/NRW:(

"Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten."

Bei uns kostet der erste Hund 72,00 EUR. Beim Zweithund werden beide Hunde teurer:

"Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
b) zwei Hunde gehalten werden

90,00 Euro


je Hund"


...und beim Dritthund werden dann alle drei teurer...
 
bei uns ist jeder hund auf wen anderes angemeldet, und wir zahlen immer den betrag für den ersthund... ausnahme meine Eltern, bei verheirateten gilt das nicht.
 
Der Haushalt ist bei uns: wer in einer Wohnung wohnt ein Klo, Bad, Küche benutzt ist Mitglied des Haushalts. Also auch WGs
 
So wurde es mir aber auf Anfrage, wie das mit der Hundesteuer für den 2t Hund mit anderem Halter in einem Haus aussieht, erklärt.
 
Der Haushalt ist bei uns: wer in einer Wohnung wohnt ein Klo, Bad, Küche benutzt ist Mitglied des Haushalts. Also auch WGs

Das glaube ich kaum!

Die Räumlichkeiten und deren Benutzung ist für die Definition Haushalt irrelevant!
Es ist vollkommen egal, ob nur ein Töpchen vorhanden ist, auf dem alle schei...!"

Entscheidend ist der Umstand, ob man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
(Bedarfsgemeinschaft ist ein hübsches Kunstwort aus dem Sozialrecht)

In einer Bedarfsgemeinschaft lebt man, wenn deren Mitglieder gemeinschaftlich
wirtschaften und füreinander einstehen müssen.

Bei Verwandten ersten Grades, z.B. Eltern / Kinder, ist dem so! Hier muss es wirklich eine räumliche Trennung geben, damit die Hunde nicht als gemeinsam gehalten angesehen werden.

Alle anderen Konstruktionen sind Wohngemeinschaften, wenn man es richtig anstellt!
Zwar gibt es noch den Begriff "Haushaltsgemeinschaft", aber auch hier läst sich der Sachverhalt entsprechend darstellen!;)

Entscheidend ist auch, dass ich keine Beweislastumkehr habe, wie im Sozialrecht. Wenn man gegenüber der Gemeinde darstellt, dass man in einer WG wohnt oder als Ehepaar im "Trennungsjahr", muss die Gemeinde die Beweislast antreten und nachweisen, dass dem nicht so ist!

Wie schon geschrieben, es gibt keine Rechtsprechung zu der Thematik, zumindest habe ich noch keine gefunden. Offensichtlich wird die Definition der Gemeinden zum "Haushalt" von den HH einfach hingenommen und akzeptiert bzw. sehen die Gemeinden keine Veranlassung, eine entsprechende Darstellung anzuzweifeln!

Stinker
 
Hallo Stinker,

ich kann halt auch nur wiederegeben, was mir auf der Gemeinde gesagt wurde. Und so wie oben geschrieben, wurde mir dies gesagt.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Wie verhält es sich- Ersthund, Zweithund???“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

4
Der hund ist schon länger tot. Sie musste lebenslang streng unter kontrolle gehalten werden. Erst zum anderen hund wenn wir gesittet angekommen waren ( und es keinerlei anzeichen von aggressionen gab, auch nicht vom anderen hund) sie dürfte nie rumrennen mit andere hunden, aber spatzieren und...
Antworten
11
Aufrufe
496
toubab
Adelia
Oh interessant, hätte gedacht das Rüden die schonmal decken durften schlimmer drauf sind^^ Dann werde ich wohl weiterhin absagen mit der Begründung das es schon genügend unnötige Würfe gibt :) Aber danke für eure Antworten, mittlerweile neigen die Läufigkeiten der Hündinnen dem Ende zu und...
Antworten
8
Aufrufe
36K
Adelia
T
Hallo, bei Bestes Futter schwankt die Zusammensetzung wohl des öfteren. Das sieht und riecht man schon am Futter. Mancher Inhalt eines neues Sackes sieht anders aus (z. B. dunkler) und riecht auch anders. Evtl. war das bei Euch der Fall. LG Regine
Antworten
11
Aufrufe
2K
Bollerkopp
B
S
Vor allen wenn die den Hund schon gesehen haben und meinen der bleibt so friedlich sitzen und immer näher an die Scheibe rangehen :D
Antworten
34
Aufrufe
3K
Meike
Schlafmaus
allergien sind langwierig und schwer behandelbar, es können tausende ursachen dahinterstecken. Es wird viel zu viel rumgedoktert und probiert. Wir überlassen unsere hunde deshalb nur noch großen unikliniken, seit dem wir vorher über jahre schlechte erfahrungen gemacht haben und das thema...
Antworten
23
Aufrufe
4K
L
Zurück
Oben Unten