Kaze
15 Jahre Mitglied
Huhu,
also, gottseidank ist das nicht passiert, aber ich frage aus Interesse. Ich hoffe zwar, dass diese Verordnung bis zu meinem 21. Burzeltag längst nicht mehr besteht - aaber:
Angenommen man hat die Genehmigung, einen Anlage1-Hund aus dem TH aufzunehnehmen, erstmal:
Muss man den Wesenstest machen?
Hab ich Leinen- und Maulkorbzwang-Befreiung?
und am wichtigsten:
Was, wenn der Hund durchfallen würde?
das beschäftigt mich jetzt schon länger... Oder ist das etwa wieder unterschiedlich?
Danke schonmal,
sorry, wenn das Thema doppelt erstellt wurde, aber in der Suche hab ich nix gefunden,
lg,
Kaze
also, gottseidank ist das nicht passiert, aber ich frage aus Interesse. Ich hoffe zwar, dass diese Verordnung bis zu meinem 21. Burzeltag längst nicht mehr besteht - aaber:
Angenommen man hat die Genehmigung, einen Anlage1-Hund aus dem TH aufzunehnehmen, erstmal:
Muss man den Wesenstest machen?
Hab ich Leinen- und Maulkorbzwang-Befreiung?
und am wichtigsten:
Was, wenn der Hund durchfallen würde?
das beschäftigt mich jetzt schon länger... Oder ist das etwa wieder unterschiedlich?
Danke schonmal,
sorry, wenn das Thema doppelt erstellt wurde, aber in der Suche hab ich nix gefunden,
lg,
Kaze