Was passiert mit einem Kategorie 1-Hund, der in Bayern durch die Wesensprüfung fällt?

Kaze

15 Jahre Mitglied
Huhu,

also, gottseidank ist das nicht passiert, aber ich frage aus Interesse. Ich hoffe zwar, dass diese :sauer: Verordnung bis zu meinem 21. Burzeltag längst nicht mehr besteht - aaber:
Angenommen man hat die Genehmigung, einen Anlage1-Hund aus dem TH aufzunehnehmen, erstmal:
Muss man den Wesenstest machen?
Hab ich Leinen- und Maulkorbzwang-Befreiung?
und am wichtigsten:
Was, wenn der Hund durchfallen würde?

das beschäftigt mich jetzt schon länger... Oder ist das etwa wieder unterschiedlich?
Danke schonmal,
sorry, wenn das Thema doppelt erstellt wurde, aber in der Suche hab ich nix gefunden,
lg,
Kaze
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Kaze ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mit einem Kategorie1-Hund brauchst Du keinen Wesenstest, denn der Wesenstest bewirkt nichts.
Also 1. wirst Du keine Genehmigung bekommen, ausser vielleicht, Du ziehst von einem anderen Bundesland hierher.
Dann kann jede Wohnortgemeinde ihr genehme Auflagen erteilen, die Dir keiner im Voraus sagen kann. Vom Maulkorb zur Metallleine, zur orangenen Schabracke mit Aufschrift 'Achtung Kampfhund', Kennzeichnung aller Grundstückseingänge mit Kampfhundaufklebern, Zaunhöhe in beliebiger Höhe (wird dann gerne in einer Höhe bestimmt, die von den Bauämtern nicht genehmigt wird). Du bist dann quasi Freiwild in Bayern, frei zur Hexenjagd.
Hast Du für eine Gemeinde das bekommen, dann musst Du bei Umzug wieder bangen, ob die nächste Gemeinde das so genehmigt.
 
Kaze schrieb:
Huhu,

also, gottseidank ist das nicht passiert, aber ich frage aus Interesse. Ich hoffe zwar, dass diese :sauer: Verordnung bis zu meinem 21. Burzeltag längst nicht mehr besteht - aaber:

Wieso 21. Geburtstag? Volljährig bist du mit 18.

Ansonsten frag mal marcus3b, Shikoku oder Amstaffgirl, die können dir weiterhelfen.
 
In Bayern gelten Kat I Hunde als UNWIDERUFLICH Gefährlich, somit, wie manurtb schon geschrieben hat kommst du mit einem Wesenstest nicht sehr weit.

Ansonsten empfehle ich dir Seiten des


xana
 
bei kat 1 kannste den wt sparen, wie gesagt, bringt nix!!!

Der hund ist und bleibt "gefährlich"!!!

UNd bevor du mit dem gedanken lilebäugelst nen 1er zu dir zu nehmen, sprich
vorher mit dem für dich zuständigen amt!!!Die meisten bayr. gemeinden lehnen kat1
hunde kategorisch ab (egal ob sie aus dem th oder sonstwoher kommen)!!
Keine chance das du sie genehmigt bekommst!!
Aber vielleicht hast du ja glück und bekommst ihn genehmigt,allerdings solltest du dich dann auch informieren ob bei euch evtl. ne erhöhte steuer verlangt wird!

ich will dir nicht den mut nehmen, aber die chancen auf nen kat1 hund stehen in
bayern mehr als schlecht!!! :(

greetz san
 
Ich erzähl Dir jetzt mal, wie man in Bayern die Menschen überredet, die Gemeinde zu verlassen, bzw. den Hund abzuschaffen.

Also es gab da mal jemanden, der einen Kat1-Hund hatte, den er aber schon vor 1992 hatte, also quasi 'Bestandsschutz', ihm 'musste' man eine Genehmigung erteilen.

Aber man hat sich erkundigt und alles abgeklappert. Das Haus, dass der Mann in der Gemeinde besass lag in einem Gebiet, in dem Zäune nur bis 1,80 Meter hoch sein durften. Also hat man die Auflage erteilt, dass um das Grundstück ein Zaun mit 2,50 Meter Höhe sein musste, damit der Hund dort gehalten werden durfte.

Da gibt es dann nur zwei Möglichkeiten: Den Hund weggeben oder das Haus verkaufen und umziehen (nur wohin in Bayern, wenn die überall so beknackt sind?).
 
manurtb schrieb:
Ich erzähl Dir jetzt mal, wie man in Bayern die Menschen überredet, die Gemeinde zu verlassen, bzw. den Hund abzuschaffen.

Also es gab da mal jemanden, der einen Kat1-Hund hatte, den er aber schon vor 1992 hatte, also quasi 'Bestandsschutz', ihm 'musste' man eine Genehmigung erteilen.

Aber man hat sich erkundigt und alles abgeklappert. Das Haus, dass der Mann in der Gemeinde besass lag in einem Gebiet, in dem Zäune nur bis 1,80 Meter hoch sein durften. Also hat man die Auflage erteilt, dass um das Grundstück ein Zaun mit 2,50 Meter Höhe sein musste, damit der Hund dort gehalten werden durfte.

Da gibt es dann nur zwei Möglichkeiten: Den Hund weggeben oder das Haus verkaufen und umziehen (nur wohin in Bayern, wenn die überall so beknackt sind?).

Unglaublich... :nee: :wut:

Btw Manu, da siehste mal, warum ich mir Schwaben antu... :unsicher:
 
Hallo Christy,

irgendwo hat mal jemand geschrieben, dass es in BaWü auch kaum zu erreichen ist, eine Haltegenehmigung zu bekommen.
Ich weiss nicht, ob es da so viel anders ist. Denn die meisten Vorfälle bekommt man doch überhaupt nicht mit. Wenn jemand so am Ende ist mit seinen Nerven, dass er z.B. den Hund abgibt, dann wird er damit nicht haussieren gehen, da er ja von jedem nur zu hören bekommt, was er für ein schlimmer Mensch ist.

Darfst schon wieder nach Bayern! :hallo:
 
manurtb schrieb:
Hallo Christy,

irgendwo hat mal jemand geschrieben, dass es in BaWü auch kaum zu erreichen ist, eine Haltegenehmigung zu bekommen.
Ich weiss nicht, ob es da so viel anders ist. Denn die meisten Vorfälle bekommt man doch überhaupt nicht mit. Wenn jemand so am Ende ist mit seinen Nerven, dass er z.B. den Hund abgibt, dann wird er damit nicht haussieren gehen, da er ja von jedem nur zu hören bekommt, was er für ein schlimmer Mensch ist.

Darfst schon wieder nach Bayern! :hallo:

BW?
TH Nürnberg hat Welpen nach BW vermittelt... geht schon... ;)

Nee nee, BW ist im Vergleich zu Bayern echt noch angenehm...

Du, ich schick Dir gleich ne PN.. *aber net lachen*
 
Midivi schrieb:
Wieso 21. Geburtstag? Volljährig bist du mit 18.

Ansonsten frag mal marcus3b, Shikoku oder Amstaffgirl, die können dir weiterhelfen.

Ja schon - aber natürlich darf man Kampfis erst mit 21 führen.
Erstmal danke für die zahlreichen Antworten.

Natürlich mache ich mir Gedanken, wie ich einen Kategorie1-Hund halten könnte. Darum will ich mich ja informieren BEVOR ich ihn hole. Das die Chancen auf 0.0001% stehen, ist mir allerdings klar :(
Trotzdem, ich hab ja nix zu verlieren.

Wie ist das mit den Bauzäunen, wenn ich in keinem Wohngebiet lebe? Wir haben in unserer Familie ein Grundstück, dass wirklich mitten in der Pampa liegt, das nächste Haus ist 2km entfernt. Ob man da bauen darf, weiß ich gar nicht so genau, aber angenommen ja - dann kann ich meinen Zaun so hoch bauen, wie ich will, oder?

Ich mein, das Geld spielt natürlich auch eine wesentliche Rolle... Theoretisch hätte ich auch kein Problem, in eine "Kampfhundfreie-Zone" zu ziehen, aber wenn ich mich so gut absicher, dass ich in Bayern auch einen halten darf...

Sicher, ist nur ein Traum, ich werde auch keine Dummheiten machen und einen Hund holen, den ich 1 Jahr später wieder abgegen muss, aber wenn man es richtig plant und geschickt anstellt, gute Vorraussetzungen hat und viel Glück - dann kann es doch schon mal "passieren", dass so ein Hunni genehmigt wird, oder? Immerhin gibt es Kat1ser in Bayern, offiziell zwar nur 3 ( :unsicher: ), aber dann ist rausgekommen, dass es sehr viel mehr (auch genehmigte!) Hunnis gibt, und die Regierung das nur auf 3 reduziert hat, um die Bevölkerung zu beruhigen...

Danke für den Link, mal sehen, was ich aus denen rausquetschen kann - sicher nicht viel...
Puh, da hab ich ja was vor mir :unsicher:
lg,
Kaze
 
Kaze schrieb:
Ja schon - aber natürlich darf man Kampfis erst mit 21 führen.
Erstmal danke für die zahlreichen Antworten.

lg,
Kaze

Das wäre mir aber völlig neu...... :verwirrt:
Amstaff-girl, stimmt das?
 
@Kaze
aeh, mit 21 ? Wo hast du das her, bzw. wo steht das ?

Die Volljährigkeit tritt in Deutschland mit 18 ein.

xana
 
Ja, das find ich deshalb auch so lächerlich.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass man in Bayern einen Kampfhund nur dann führen darf, wenn man nicht vorbestraft ist und 21.
Müsste ich in Google nochmal suchen, aber vielleicht habe ich mich wirklich getäuscht?
 
18 langt, führungszeugnis muss bei kat.1 vorgelegt werden wenn man den hund genehmigt bekommen will!
und wenn man vorbestraft ist kann man das sowieso vergessen!!!
Zum gassigehen oder so braucht man aber kein führungszeugniss!!

und soweit ich weiß gibt es oben erwähnten Bestandsschutz auch nicht mehr!

Greetz san
 
manurtb schrieb:
Hallo Christy,

irgendwo hat mal jemand geschrieben, dass es in BaWü auch kaum zu erreichen ist, eine Haltegenehmigung zu bekommen.
Ich weiss nicht, ob es da so viel anders ist.

Das war bestimmt ich - aber das kann man nicht in einen Topf werfen, denn wenn man in BW einen sogenannten Kat. 1 Hund hat und besteht den Wesenstest ab dem 6. und im 18. Lebensmonat hat man nie einen Kampfhund gehabt und braucht somit auch keine Genehmigung. Man muss ihn nur anmelden und Leinenpflicht beachten (wenn nicht beim WT gleich Ausnahme erteilt wurde). Deshalb geben Tierheime auch Hunde erst nach WT ab und deshalb können Welpen auch nach BW vermittelt werden, weil eben keine Kampfhunde.
 
AmStaff_girl schrieb:
18 langt, führungszeugnis muss bei kat.1 vorgelegt werden wenn man den hund genehmigt bekommen will!
und wenn man vorbestraft ist kann man das sowieso vergessen!!!
Zum gassigehen oder so braucht man aber kein führungszeugniss!!

und soweit ich weiß gibt es oben erwähnten Bestandsschutz auch nicht mehr!

Greetz san

Okay, so ein Führungszeugnis für so ca. 13€ ist gar nicht das Problem, ich bin nicht vorbestraft und hab auch nicht vor, Dummheiten zu machen - im Interesse meiner zukünftigen Hunde :unsicher:

Zum Gassigehen auch nicht mehr? Gut, dann mach ich das ja legal :p Ich hab nämlich erst vor kurzem auf einer TH-Homepage wieder gelesen, dass nicht jeder einen Kat1ser ausführen darf... - dann ist es wohl nicht mehr aktuell - oder ist das auch wieder unterschiedlich?

Wie hast du es denn geschafft, einen Staffy genehmigt zu bekommen? Darfst du nur mit Maulkorb rausgehen und so?

Also, angenommen, ich wohne eben mitten in der Pampa, baue 5m hohe Zäune mit Sichtschutz, erfülle alle Auflagen, was ist dann mit Wesenstest?
Muss ich den nicht trotzdem machen? Und kann mir der Hund notfalls weggenommen werden, wenn er durchfallen würde?
Können die einen so ohne weiteres durchfallen lassen?

Das beschäftigt mich jetzt schon, hab zwar noch Zeit, aber notfalls würde ich schon umziehen - nach der Schule bin ich ja eh erstmal an nix gebunden...

Und wie isses dann, wenn ich z.B. in Sachsen-Anhalt wohne (da gibt's doch keine Verordnung mehr, oder?) - kann ich mir dann einen Listi aus Bayern holen, oder steht mir da irgendetwas im Weg?
Danke schonmal,
lg,
Kaze
 
shevoice schrieb:
Das war bestimmt ich - aber das kann man nicht in einen Topf werfen, denn wenn man in BW einen sogenannten Kat. 1 Hund hat und besteht den Wesenstest ab dem 6. und im 18. Lebensmonat hat man nie einen Kampfhund gehabt und braucht somit auch keine Genehmigung. Man muss ihn nur anmelden und Leinenpflicht beachten (wenn nicht beim WT gleich Ausnahme erteilt wurde). Deshalb geben Tierheime auch Hunde erst nach WT ab und deshalb können Welpen auch nach BW vermittelt werden, weil eben keine Kampfhunde.

Dann wird der Hund "nur" noch für die Steuersatzung als Kampfi gesehen.... :eg:

Und die Ausnahme beim WT erteilt Stuttgart nicht... :(

Aber zurück nach Bayern... ;)
 
Kaze schrieb:
Zum Gassigehen auch nicht mehr? Gut, dann mach ich das ja legal :p Ich hab nämlich erst vor kurzem auf einer TH-Homepage wieder gelesen, dass nicht jeder einen Kat1ser ausführen darf... - dann ist es wohl nicht mehr aktuell - oder ist das auch wieder unterschiedlich?

soweit ich weiß gibt es th die das von sich aus verlangen, weiß gott warum!!Aber so fühlen sie sich wahrscheinlich abgesichert wenn was passiert

Kaze schrieb:
Wie hast du es denn geschafft, einen Staffy genehmigt zu bekommen? Darfst du nur mit Maulkorb rausgehen und so?

hach, ich hab keinen staff sondern einen kat.2 mischling aus dem th!!!das einzigste was man uns "auferlegt" hat ist leinenpflicht in bewohntem gebiet, damit kann ich leben!
Einen wt haben wir auch, folglich ist der spack ein ganz "normaler"hund und wir zahlen auch nur die normale hundesteuer!

Kaze schrieb:
Also, angenommen, ich wohne eben mitten in der Pampa, baue 5m hohe Zäune mit Sichtschutz, erfülle alle Auflagen, was ist dann mit Wesenstest?
Muss ich den nicht trotzdem machen? Und kann mir der Hund notfalls weggenommen werden, wenn er durchfallen würde?
Können die einen so ohne weiteres durchfallen lassen?

wenn die gemeinde einen kat 1 hund nicht genehmigen willst kannst du auf ner einsamen INsel Fort Knox errichten und bekommst ihn trotzdem nicht!!!Vielen gemeinden ist es einfach "zu heiß" nen 1er zu genehmigen, die Verantwortung will keiner übernehmen!!ein wt bringt dir nichts weiter als das du vielleicht etwas guten willen zeigst, dein hund wird weiterhini als "gefährlich" eingestuft wegen seiner Rassezugehörigkeit!


Kaze schrieb:
Und wie isses dann, wenn ich z.B. in Sachsen-Anhalt wohne (da gibt's doch keine Verordnung mehr, oder?) - kann ich mir dann einen Listi aus Bayern holen, oder steht mir da irgendetwas im Weg?

es gibt einige bundesländer die keinen Verordnug mehr haben und natürlich kannst du dir dann (bin ich gegebenenfalls auch gerne behilflich dabei :D ) einen hund aus beyern holen!!Viele Bayr. TH sind sogar froh wenn eines dieser armen geschöpfe in ein Bundesland kommt wo sie weitesgehend in ruhe gelassen werden!!

Sollte ich irgendwo mist geschrieben haben möge man mich bitte verbessern!!!

Greetz san
 
AmStaff_girl schrieb:
hach, ich hab keinen staff sondern einen kat.2 mischling aus dem th!!!das einzigste was man uns "auferlegt" hat ist leinenpflicht in bewohntem gebiet, damit kann ich leben!
Einen wt haben wir auch, folglich ist der spack ein ganz "normaler"hund und wir zahlen auch nur die normale hundesteuer!

Ach so - stimmt, jetzt wo du es sagt, sehe ich es auch :D
Wo hast du deinen Hundegutachter gefunden? Bzw. wo findet man so einen gutmütigen Kerl?
lg,
Kaze
 
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