Hi
@procten
Ich erklärs nochmal.
Ziviler Ungehorsam, im Sinne wie er hier beschrieben wurde, bedeutet immer
dass man gegen Verordnungen verstösst um auf deren Unrechtmässigkeit aufmersam zu machen, zum Wohl der Allgemeinheit.
Was hat das mit diesem Fall zu tun.
Nun, die Dame am See hat eindeutig gegen Verordnungen verstossen um Partikularinteressen durchzusetzen. Das bedeutet, hier handelt es sich nicht um einen Akt von zivilen Ungehorsam sondern um eine Missachtung der Gesetzeslage.
Dies eben nicht um ein Zeichen zu setzen, sondern aus Gründen, die wir hier nicht abschliessend beurteilen können.
Kommen wir zu den Konsequenzen.
Die Konsequenzen dieser Handlung tragen zunächst Hund/Halterin, je nach Bundesland mehr oder weniger hart.
Somit wäre der Fall eigentlich ad acta gelegt und gut.
Da es sich aber um ein Verstoss gegen die Hundeverordnung handelt sieht der Fall leider etwas anders aus, denn hier spielt das öffentliche Interesse eine besondere Rolle.
Wie reagiert aber nun der Gesetzgeber, wenn sich Fälle wie dieser häufen?
-die Viecher beissen immer noch, also können wir auch auf Verordnungen verzichten.
-die Viecher beissen immer noch , also müssen wir zum Schutz der Allgemeinheit, die bestehenden Gesetze auf ihre Wirksamkeit hin Überprüfen und gegebenenfalls, Verordnung und Strafmass anpassen.
Folgen dieser Betrachtungsweise.
Die Missachtung von Auflagen der Hundeverordnung im Einzelnen kann, im Schadensfall, immer auch eine Auswirkung auf die Hundehalter im Ganzen haben.
Mein Fazit:
Man kann immer und überall gegen die HUundeverordnung verstossen, sollte sich aber auch über die Folgen im Ganzen klar sein.
Man sollte also tunlichst nur dann gegen die Auflagen verstossen, wenn man absehen kann, dass vom eigenen Hund keine Gefahr für andere ausgeht.
Oder man verstösst gegen die Auflagen im Sinne des zivilen Ungehorsam (dann allerdings besser mit einem Hund der keine anderen Leute verletzt) und setzt so ein Zeichen gegen eine ungerechte Verordnung.
Gruss
Matti
@procten
Ich erklärs nochmal.
Ziviler Ungehorsam, im Sinne wie er hier beschrieben wurde, bedeutet immer
dass man gegen Verordnungen verstösst um auf deren Unrechtmässigkeit aufmersam zu machen, zum Wohl der Allgemeinheit.
Was hat das mit diesem Fall zu tun.
Nun, die Dame am See hat eindeutig gegen Verordnungen verstossen um Partikularinteressen durchzusetzen. Das bedeutet, hier handelt es sich nicht um einen Akt von zivilen Ungehorsam sondern um eine Missachtung der Gesetzeslage.
Dies eben nicht um ein Zeichen zu setzen, sondern aus Gründen, die wir hier nicht abschliessend beurteilen können.
Kommen wir zu den Konsequenzen.
Die Konsequenzen dieser Handlung tragen zunächst Hund/Halterin, je nach Bundesland mehr oder weniger hart.
Somit wäre der Fall eigentlich ad acta gelegt und gut.
Da es sich aber um ein Verstoss gegen die Hundeverordnung handelt sieht der Fall leider etwas anders aus, denn hier spielt das öffentliche Interesse eine besondere Rolle.
Wie reagiert aber nun der Gesetzgeber, wenn sich Fälle wie dieser häufen?
-die Viecher beissen immer noch, also können wir auch auf Verordnungen verzichten.
-die Viecher beissen immer noch , also müssen wir zum Schutz der Allgemeinheit, die bestehenden Gesetze auf ihre Wirksamkeit hin Überprüfen und gegebenenfalls, Verordnung und Strafmass anpassen.
Folgen dieser Betrachtungsweise.
Die Missachtung von Auflagen der Hundeverordnung im Einzelnen kann, im Schadensfall, immer auch eine Auswirkung auf die Hundehalter im Ganzen haben.
Mein Fazit:
Man kann immer und überall gegen die HUundeverordnung verstossen, sollte sich aber auch über die Folgen im Ganzen klar sein.
Man sollte also tunlichst nur dann gegen die Auflagen verstossen, wenn man absehen kann, dass vom eigenen Hund keine Gefahr für andere ausgeht.
Oder man verstösst gegen die Auflagen im Sinne des zivilen Ungehorsam (dann allerdings besser mit einem Hund der keine anderen Leute verletzt) und setzt so ein Zeichen gegen eine ungerechte Verordnung.
Gruss
Matti