Oberottmarshausen: Bullterrier "Sultan" beißt Frauen im See

Hi

@procten

Ich erklärs nochmal.

Ziviler Ungehorsam, im Sinne wie er hier beschrieben wurde, bedeutet immer
dass man gegen Verordnungen verstösst um auf deren Unrechtmässigkeit aufmersam zu machen, zum Wohl der Allgemeinheit.

Was hat das mit diesem Fall zu tun.

Nun, die Dame am See hat eindeutig gegen Verordnungen verstossen um Partikularinteressen durchzusetzen. Das bedeutet, hier handelt es sich nicht um einen Akt von zivilen Ungehorsam sondern um eine Missachtung der Gesetzeslage.

Dies eben nicht um ein Zeichen zu setzen, sondern aus Gründen, die wir hier nicht abschliessend beurteilen können.


Kommen wir zu den Konsequenzen.

Die Konsequenzen dieser Handlung tragen zunächst Hund/Halterin, je nach Bundesland mehr oder weniger hart.

Somit wäre der Fall eigentlich ad acta gelegt und gut.

Da es sich aber um ein Verstoss gegen die Hundeverordnung handelt sieht der Fall leider etwas anders aus, denn hier spielt das öffentliche Interesse eine besondere Rolle.

Wie reagiert aber nun der Gesetzgeber, wenn sich Fälle wie dieser häufen?

-die Viecher beissen immer noch, also können wir auch auf Verordnungen verzichten.

-die Viecher beissen immer noch , also müssen wir zum Schutz der Allgemeinheit, die bestehenden Gesetze auf ihre Wirksamkeit hin Überprüfen und gegebenenfalls, Verordnung und Strafmass anpassen.

Folgen dieser Betrachtungsweise.
Die Missachtung von Auflagen der Hundeverordnung im Einzelnen kann, im Schadensfall, immer auch eine Auswirkung auf die Hundehalter im Ganzen haben.

Mein Fazit:
Man kann immer und überall gegen die HUundeverordnung verstossen, sollte sich aber auch über die Folgen im Ganzen klar sein.

Man sollte also tunlichst nur dann gegen die Auflagen verstossen, wenn man absehen kann, dass vom eigenen Hund keine Gefahr für andere ausgeht.

Oder man verstösst gegen die Auflagen im Sinne des zivilen Ungehorsam (dann allerdings besser mit einem Hund der keine anderen Leute verletzt) und setzt so ein Zeichen gegen eine ungerechte Verordnung.

Gruss
Matti
 
  • 27. April 2024
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Hi matti ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi

In meinem Beispiel dürfen die das jetzt einfach mal ....

es gibt keine Gesetze mehr ... keinen den man anzeigen kann .... keiner der eine Strafe bekommt


wer ist schuld ???

Die Frage ist irrelevant, da in deinem Beispiel der Hund von den Betroffenen direkt vor Ort erschlagen wird.

Gruss
Matti
 
@matti

sorry , daß ich mich mal kurz einklinke ...

wäre ein Beispiel für den von Dir beschriebenen zivilen Ungehorsam z.B. so etwas .

man geht mit vielen Hunden z.B . im Fuß - ohne Leinen - an einer Stelle mit absolutem Leinenzwang um sich vom OA erwischen zu lassen .

Der daraufhin folgenden Anzeige - Ordnungswidrigkeit - wird von allen beteiligten Widerspruch eingelegt - Strafe nicht gezahlt ect.

interessiert mich nur ob ich das richtig verstanden habe ...
 
Ich weiß nicht, ob Hunde in Badeseen schwimmen dürfen.


In meinem Beispiel dürfen die das jetzt einfach mal ....

es gibt keine Gesetze mehr ... keinen den man anzeigen kann .... keiner der eine Strafe bekommt


wer ist schuld ???

Immer noch der Halter, weil er keine Rücksicht genommen hat.

Auch wenn Hunde erlaubt sind, sollte der Halter aus Rücksicht auf andere dafür sorgen, dass sie niemanden belästigen - unabhängig von Gesetzen.

Gesetze sind ja nur nötig, da einige scheinbar nicht von selbst auf solche Ideen kommen.
 
So auch die Bullihalterin, die keinen Sinn darin gesehen hat, ihren Hund bei 40 Grad in Flammen aufgehen zu lassen, weil als Hund einer bestimmten Rasse nicht im See schwimmen darf.

Für ihr Handeln muss sie für sich und für ihren Hund die Konsequenzen verantworten, weil die Gesetze dies ihr so aufzwingen. Gerecht ist das aber nicht.

Zum xten Mal - hätte die Halterin dafür gesorgt, dass ihr Hund niemanden belästigt, hätte sie wohl auch keiner angezeigt - und seinen Hund von der Leine loszumachen, damit der sich benimmt wie die Axt im Walde, ist sicher KEIN ziviler Ungehorsam sondern schlichtweg rücksichtslos und dumm.

Im übrigen hat in meinen Augen KEIN Hund, egal welcher Rasse im Badesee frei rumzuschwimmen, solange da andere Menschen in der unmittelbaren Nähe sind - dafür sucht man sich ein abgelegenes Fleckchen, damit es keinen stört.


selbst wenn es 50grad im schatten waren und der bulli schon in flammen stand, ist dass noch lange kein grund, gegen auflagen zu verstoßen. und man kann seinen hund (gleich welcher rasse) auch an einer flexileine oder schleppleine im wasser abkühlung verschaffen und ihn schwimmen lassen.
 
Hi

@procten



Mein Fazit:
Man kann immer und überall gegen die HUundeverordnung verstossen, sollte sich aber auch über die Folgen im Ganzen klar sein.

Man sollte also tunlichst nur dann gegen die Auflagen verstossen, wenn man absehen kann, dass vom eigenen Hund keine Gefahr für andere ausgeht.

Oder man verstösst gegen die Auflagen im Sinne des zivilen Ungehorsam (dann allerdings besser mit einem Hund der keine anderen Leute verletzt) und setzt so ein Zeichen gegen eine ungerechte Verordnung.

Gruss
Matti



na und wenn einen dan vor lauter zivilen ungehorsam der hund weggenommen wird hat man wenigstens eins erreicht ,das die gesetze einenen nichts mehr angehen,da man ja keinen hund mehr hat und wenns geht noch halter verbot.
ziel erreicht..:wand:
 
...............

na und wenn einen dan vor lauter zivilen ungehorsam der hund weggenommen wird hat man wenigstens eins erreicht ,das die gesetze einenen nichts mehr angehen,da man ja keinen hund mehr hat und wenns geht noch halter verbot.
ziel erreicht..:wand:

Also warten wir, bis alles von selber besser wird!
 
So auch die Bullihalterin, die keinen Sinn darin gesehen hat, ihren Hund bei 40 Grad in Flammen aufgehen zu lassen, weil als Hund einer bestimmten Rasse nicht im See schwimmen darf.

Für ihr Handeln muss sie für sich und für ihren Hund die Konsequenzen verantworten, weil die Gesetze dies ihr so aufzwingen. Gerecht ist das aber nicht.

Zum xten Mal - hätte die Halterin dafür gesorgt, dass ihr Hund niemanden belästigt, hätte sie wohl auch keiner angezeigt - und seinen Hund von der Leine loszumachen, damit der sich benimmt wie die Axt im Walde, ist sicher KEIN ziviler Ungehorsam sondern schlichtweg rücksichtslos und dumm.

Im übrigen hat in meinen Augen KEIN Hund, egal welcher Rasse im Badesee frei rumzuschwimmen, solange da andere Menschen in der unmittelbaren Nähe sind - dafür sucht man sich ein abgelegenes Fleckchen, damit es keinen stört.


selbst wenn es 50grad im schatten waren und der bulli schon in flammen stand, ist dass noch lange kein grund, gegen auflagen zu verstoßen. und man kann seinen hund (gleich welcher rasse) auch an einer flexileine oder schleppleine im wasser abkühlung verschaffen und ihn schwimmen lassen.


oder man geht mit seinen hund noch ein stück weiter wo keine leute baden,da gibts an den meisten seen stellen,und lässt den hund dort ins wasser.
das leben wäre ja so einfach.
 
...............

na und wenn einen dan vor lauter zivilen ungehorsam der hund weggenommen wird hat man wenigstens eins erreicht ,das die gesetze einenen nichts mehr angehen,da man ja keinen hund mehr hat und wenns geht noch halter verbot.
ziel erreicht..:wand:

Also warten wir, bis alles von selber besser wird!

nö.
aber auf kosten des hundes sein ego durchzusetzen ist auch nicht die feine art.
und das was du unter zivilen ungehorsam verstehst kann in einigen städten und kommunen,deinen hund ein sicheren platz im tierheim einbringen,vor alleding wenn es sich um ein listenhund handelt.
 
nö.
aber auf kosten des hundes sein ego durchzusetzen ist auch nicht die feine art.
und das was du unter zivilen ungehorsam verstehst kann in einigen städten und kommunen,deinen hund ein sicheren platz im tierheim einbringen,vor alleding wenn es sich um ein listenhund handelt.

aber das kann podi doch egal sein, er hat ja keine listenhunde:unsicher:
 
Hier fängt bei mir ziviler Ungehorsam an!
Nur traurig, dass hier aus dem Forum die Unterstützung fehlte und die Aktion sogar kritisiert wurde.
Immerhin hatte sie für Aufregung gesorgt und Tyson wieder ein paar Tage zu leben!

 
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Nur traurig, dass hier aus dem Forum die Unterstützung fehlte und die Aktion sogar kritisiert wurde.
Immerhin hatte sie für Aufregung gesorgt und Tyson wieder ein paar Tage zu leben!


Und was hat das jetzt damit zu tun, dass hier eine Frau ihren Bulli trotz Verbot von der Leine gemacht und der sich wie die Axt im Walde benommen hat?:verwirrt:
 
Warum müsst ihr immer so in die eine oder andere Richtung übertreiben?
Die Frau hat das, darauf wette ich, nicht aus zivilem Ungehorsam gemacht...sondern schlicht aus Unfähigkeit.
Der Bull hat sich aber auch nicht wie "die Axt im Walde benommen"...glaub mir, wenn ein Bulli das macht DANN ist eine Anzeige berechtigt....:eg:
 
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Und was hat das jetzt damit zu tun, dass hier eine Frau ihren Bulli trotz Verbot von der Leine gemacht und der sich wie die Axt im Walde benommen hat?:verwirrt:

Frag andere!
Ich habe, nach dem ich den Artikel rausgesucht habe, nur Wut und Trauer im Bauch!
 
Warum müsst ihr immer so in die eine oder andere Richtung übertreiben?
Die Frau hat das, darauf wette ich, nicht aus zivilem Ungehorsam gemacht...sondern schlicht aus Unfähigkeit.
Der Bull hat sich aber auch nicht wie "die Axt im Walde benommen"...glaub mir, wenn ein Bulli das macht DANN ist eine Anzeige berechtigt....:eg:

Das ist eine Frage, wie man es definiert.
Sicher kann eine Person, weil sie die Verordnungen ungerecht findet, aus zivilem Ungehorsam, man kann es auch Trotz nennen, so handeln.
 
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übrigens hat das nichts mit zivilenungehorsam zu tun .
das ist direkter protest.
das ist ein himmelweiter unterschied.
 
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