Miniature Bullterrier / OEB Mix

beckilina10

Hallo ihr Lieben,

Wir sind aktuell auf der Suche nach einem Hund.

Wir haben uns in eine Miniatur Bullterrier / OEB Mix Hündin (von privat) verliebt.

Bevor es jedoch zum Kauf kommt, wollte ich mich vorab informieren.

Wir leben in NRW.
Laut Gesetz zählen ja weder OEBs, noch Miniature Bullterrier zu den Listenhunden.

Ich habe jetzt gelesen, dass bei Mini Bullterriern wohl die Größe entscheidend ist, da diese wohl sonst als Standard Bullterrier und somit als „gefährlich“ eingestuft werden.

Wie wird das aber bei einem Mini Mix gehandhabt?

Ich habe da leider nichts zu gefunden, weder in der SuFu noch im Internet.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen :)

Liebe Grüße

Rebecca
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi beckilina10 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich denke, es hängt vom Hund ab - auch OEBs müssen ja dem Ordnungsamt vorgestellt werden und können je nach Phänotyp (Aussehen) als Listenhundmixe eingeordnet werden, und gleiches gilt für ihre Mixe.

Es ist also gut möglich, dass ein solcher Mix vom Ordnungsamt als Listenhund eingestuft würde - und dann dürftet ihr ihn von Privat nicht übernehmen.
 
Vielen Dank schonmal

Organisatorisch geht man das dann am Besten wie an?
Ordnungsamt anrufen, Fotos schicken …weil ich könnte den Hund ja erst vorstellen, wenn ich ihn besitze…
Oder stehe ich jetzt auf der Leitung ?
 
Ja, stimmt...

Wo lebt der Hund denn jetzt und wie ist er dort eingestuft?
 
Für mich "stinkt" diese Mixtur. Das ist für mich ein Versuch die Listen zu umgehen und in Wirklichkeit ist das eine Mischung aus gelisteten Rassen. Zumindest ist das so schon ungefähr 1000x passiert und die Leidtragenden sind die Hunde, die dann einkassiert werden und im Tierheim landen.

Also, entweder wasserdicht mit Rassegutachten und schriftlicher Erlaubnis vom Amt, oder gar nicht.
 
In Niedersachsen.

Da ist die Gesetzeslage eine andere.
Deswegen glaub ich auch nicht, dass man da willentlich versucht hat eine Liste zu umgehen. Die gibt es da ja nicht.
 
Trotzdem erhöht eine harmlose Mischung die Vermittlungschancen.
Und wenn dein Amt halbwegs auf zack ist, stinkt diese Mischung für die auch sofortig und die gucken ganz genau hin. Ich würde dieses Risiko niemals eingehen.
 
Das Risiko ist wirklich recht groß - gerade OEB sind hier in NRW in den letzten Jahren ein wenig unter Generalverdacht geraten.

Da wurde in den letzten Jahren häufig angeordnet, dass der Hund einmal bei Anschaffung, und dann mit einem Jahr wieder dem Ordnungsamt vorgestellt werden muss, und dann wurde erst entschieden, ob der Hund mehr nach Bulldogge oder mehr nach Listenhund aussieht.

Problem nur: Im letzteren Fall musste er dann abgegeben werden, weil "illegal angeschafft".

Ähnlich mit Bullterriern, die zwar Mini-Papiere hatten, aber dann zu groß wurden.

Es kann gut gehen - aber man kann eben auch richtig, richitg Ärger bekommen, weil bei der Einstufung wirklich nur auf das Aussehen geachtet wird - und im Zweifel ist der Hund dann weg.
 
Ganz ehrlich: Lasst die Finger davon. Das gibt nur Theater.

Schaut euch lieber nach einem seriösen Züchter um, der seine Zuchttiere auch auf alle Erbkrankheiten hat testen lassen. Vielleicht ist ja der Continental Bulldog etwas für euch? Die Rasse ist vom VDH anerkannt und gilt im Gegensatz zu den meisten anderen "modernen" Bulldograssen und -mischungen nicht zu den Listenhunden.
 
Ganz ehrlich: Lasst die Finger davon. Das gibt nur Theater.

Schaut euch lieber nach einem seriösen Züchter um, der seine Zuchttiere auch auf alle Erbkrankheiten hat testen lassen. Vielleicht ist ja der Continental Bulldog etwas für euch? Die Rasse ist vom VDH anerkannt und gilt im Gegensatz zu den meisten anderen "modernen" Bulldograssen und -mischungen nicht zu den Listenhunden.
Ist aber leider auch ziemlich "Krankheitsanfällig". Ich kenne keine Contis, wo die Kreuzbänder ganz blieben, Gaumensegel OP ist auch eher die Regel, als die Ausnahme. Ist schade, ich find sie auch toll.
 
In Niedersachsen.

Da ist die Gesetzeslage eine andere.
Deswegen glaub ich auch nicht, dass man da willentlich versucht hat eine Liste zu umgehen. Die gibt es da ja nicht.
Listenhundmixe werden hier in Niedersachsen gezielt vermehrt (das dürfen die hier) um dann als "Nichtlistenmixe" (OEB-Mix, Beagle-Boxer-Mix, whatever) gewinnbringend in Bundesländer verkauft zu werden, wo es noch "Listenhunde" gibt.
Es soll gezielt die Liste umgangen werden, aber nicht die Liste da wo man vermehrt sondern da, wo man die Welpen hin verkaufen will. ;)
Die Mixtur Minibulli x OEB halte ich persönlich für äußerst unwahrscheinlich, denn das Resultat daraus sieht halt aus wie ein Staffmix und genau als solcher, nämlich als Staffmix, wird die phänotypische Beurteilung des AmtsVets in NRW ausfallen.
Fazit: Ein Hund mehr im NRW-Tierheim und Ihr bekommt einen dran wegen illegaler Haltung.

Gruß
tessa
 
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