Das interessiert niemanden. Der Import ist untersagt, egal ob der Hund bereits in der Familie gelebt hat oder nicht (Ausnahmen gibt es bei Amerikanern, die in Kasernen leben etc., da kann ich dir aber nicht genau Auskunft geben).Ich dachte das mit dem Import gilt, wenn man einen Hund aus dem Ausland holen will, der einem noch nicht gehört hat. Der gehört aber sogesehen doch schon zur Familie.
Du kannst den Hund nur wieder einführen, wenn er vormals aus deutschem Bestand stammt.
Dann hat er mehr als nur Glück gehabt oder die Hunde sind hier nicht als Staff-Mix eingeführt worden, sondern als American Bulldog-Mix o. ä oder das Ordnungsamt war einfach nur dumm.Ein Bekannter hat auch mehrere Jahre in Kanada gelebt und ist letzten Sommer zusammen mit seinen zwei Staff´s, die er sich dort zugelegt hat wieder eingereist. Ich habe ihn vorhin mal gefragt, er hat schon von Kanada aus beim Ordnungsamt angerufen und die Hunde angemeldet. Als er in Deutschland ankam, musste er nur noch die Steuermarken abholen und den Impfpass umschreiben lassen. Er hatte bis jetzt noch nie Probleme.
Auf alle Fälle war es nicht erlaubt.
Ja, wenn das rauskommt, dann kriegt er eine ordentliche Strafe und ist im schlimmsten Fall seine Hunde los.Also hat er und das Ordnungsamt jetzt etwa illegal gehandelt ??