Illegaler Import - bitte helft mir, zu argumentieren

Ich dachte das mit dem Import gilt, wenn man einen Hund aus dem Ausland holen will, der einem noch nicht gehört hat. Der gehört aber sogesehen doch schon zur Familie.
Das interessiert niemanden. Der Import ist untersagt, egal ob der Hund bereits in der Familie gelebt hat oder nicht (Ausnahmen gibt es bei Amerikanern, die in Kasernen leben etc., da kann ich dir aber nicht genau Auskunft geben).
Du kannst den Hund nur wieder einführen, wenn er vormals aus deutschem Bestand stammt.

Ein Bekannter hat auch mehrere Jahre in Kanada gelebt und ist letzten Sommer zusammen mit seinen zwei Staff´s, die er sich dort zugelegt hat wieder eingereist. Ich habe ihn vorhin mal gefragt, er hat schon von Kanada aus beim Ordnungsamt angerufen und die Hunde angemeldet. Als er in Deutschland ankam, musste er nur noch die Steuermarken abholen und den Impfpass umschreiben lassen. Er hatte bis jetzt noch nie Probleme.
Dann hat er mehr als nur Glück gehabt oder die Hunde sind hier nicht als Staff-Mix eingeführt worden, sondern als American Bulldog-Mix o. ä oder das Ordnungsamt war einfach nur dumm.
Auf alle Fälle war es nicht erlaubt.

Also hat er und das Ordnungsamt jetzt etwa illegal gehandelt ??
Ja, wenn das rauskommt, dann kriegt er eine ordentliche Strafe und ist im schlimmsten Fall seine Hunde los.
 
  • 29. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn mein OA in RLP keine Ahnung hat, was auch nicht so selten ist. Und ich hole mir einen Anlage 1 Hund aus dem Ausland oder gar aus einem anderen Bundesland (in RLP ist es verboten, KAt.1Hunde aus anderen Bundesländern aufzunehmen) uns das OA genehmigt mir den Hund, weil sie es einfach nicht wissen.

Was ist, wenn sie im Nachhinein darauf aufmerksam werden? Können die dann z.B. nach nem halben Jahr sagen "so, wir waren da nicht ganz informiert, sie müssen ihren Hund wieder abgeben"

Das ist eine sehr gute Frage.
Ich denke das kommt auf den Einzelfall und die Sachbearbeiter an und wahrscheinlich auf einen guten Anwalt, den du dir zulegen müsstest.
 
Ich glaube mittlerweile, dass dies echt von Ordnungsamt zu OA anders ist. Ich brauche z.B. bis er das Alter für den Wesenstest hat keinen Maulkorb wenn ich nachweise, dass ich in die Hundeschule gehe.

Die erste Beamte vom OA sachte sogar meiner wäre kein Kat Hund, nur leider kam da der nette andere Mitarbeiter und der sachte dann dochdoch:eg:

Also, wenn das vom OA positiv ablaufen sollte, dann würde ich mir das schriftlich geben lassen, einschweizen und mit mir führen:D
 
Chefin:
So leicht ist das alles leider nicht, wie du dir das anscheinend vorstellst.

Der Import ist verboten und da kann normalerweise auch kein Ordnungsamt was dagegen machen - ist nämlich ein Bundesgesetz !!!!

Ansonsten gibt es für jedes Bundesland unterschiedliche landesspezifische Regelungen.
Das dein Hund ohne Maulkorb laufen darf, wenn du die Hundeschule besuchst ist bei euch in NRW eine gängige Regelung, die aber andere Bundesländer nicht die Bohne interessiert.
 
Ansonsten gibt es für jedes Bundesland unterschiedliche landesspezifische Regelungen.
Das dein Hund ohne Maulkorb laufen darf, wenn du die Hundeschule besuchst ist bei euch in NRW eine gängige Regelung, die aber andere Bundesländer nicht die Bohne interessiert.

Aber gilt dies in ganz NRW, ist dies irgendwo schriftlich festgelegt??
Kannst du mir sagen wo?
 
I

Ein Bekannter hat auch mehrere Jahre in Kanada gelebt und ist letzten Sommer zusammen mit seinen zwei Staff´s, die er sich dort zugelegt hat wieder eingereist. Ich habe ihn vorhin mal gefragt, er hat schon von Kanada aus beim Ordnungsamt angerufen und die Hunde angemeldet. Als er in Deutschland ankam, musste er nur noch die Steuermarken abholen und den Impfpass umschreiben lassen. Er hatte bis jetzt noch nie Probleme.

Sofern die Hunde vor seinem Kanadaaufenthalt jemals in Deutschland ordnungsgemäß gemeldet waren, durften sie legal wieder eingeführt werden.
Hat er die Hunde allerdings erst in Kanada erworben, dann hätte er die Hunde nicht einführen dürfen.

Ups hab gerade bemerkt, dass Midivi das schon geschrieben hat, sorry :)
 
Ich werde mich jetzt wieder einmal in die Nesseln setzen .
Wäre das mein Hund,würde ich Himmel und Hölle in Begegung bringen, um ihn zu behalten.
Wäre es nicht möglich, mit einem Touristenvisum nach Deutschland ein zu reisen, eine Organisation (ich wüßte schon, Welche) informieren, den Hund dort abgeben, meinetwegen als zugelaufen und ihn später, hochoffiziell mit Anmeldung,Versicherung, Sachkunde usw. zurück erwerben. Schlagt mich, aber keiner weiss, was kommen kann, der Gedanke, mich von meiner Zaubermaus zu trennen,treibt mich in den Wahnsinn,da kommen schon manchmal Ideen, was ist wenn.
 
mb... sollten aber der orga, an die du denkst, die behörden auf die schliche kommen, ist der teufel los. die werden sich schwer hüten, bei solchen aktionen mitzumachen, da sie ansonsten ihren laden bald dicht machen können.
 
ich finde es seltsam, dass hier zum teil darüber diskutiert wird, dass die fragestellerin bzw. deren freundin den hund erst gar nicht hätte nehmen sollen. das ist doch alles hätte, wäre, sollte.

fakt ist, sie lebt jetzt schon 2 jahre mit dem tier. da nützt es ihr nix zu wissen, dass sie ihn vielleicht besser mal nicht hätte nehmen sollen. sie hat ihn jetzt nun mal und es sollte hier doch darum gehen, ihr aus ihrer jetzigen situation zu helfen und nicht, sie moralisch zu belehren, wie sie die situation hätte vermeiden können.

nur mal so als anregung.
 
@Jezebellah: da es die Sanktionen nicht erst seit 2 Jahren gibt, hätte sie wissen können, dass es nicht möglich ist einen Soka nach D einzuführen. Das sie in durchaus nobler Absicht den Hund evtl. vor der Tötungsstation bewahrt hat, ist etwas Anderes. Du weisst selbst dass es nicht mal bei uns Sokas von einem in ein anderes Bundesland umziehen dürfen. Die Gesetzeslage ist leider so. Ob jemand sich darüber hinwegsetzt mit allen beschriebenen Risiken ist ein anderes Paar Schuhe. Ausbaden muss es aber letztendlich immer das Tier!
 
@ Ninchen
Ich weiss das es geht, darüber mit ihnen sprechen, lohnt sich auf jeden Fall, absagen können sie doch immer noch. Wie sollten zuständige Behörden dahinter kommen? Richtig eng wird es, wenn der Hund gechippt ist, dann fällt mir auch nichts mehr ein.
Bei der Hundübernahme von leichtfertig zu sprechen, finde ich persöhnlich, mutig.Wer von uns weiss, was Morgen ist, ob eine Partnerschaft hält?
 
... der chip ist meines wissenstandes nach sogar pflicht, wenn man einen eu-heimtierausweis braucht. und den braucht man, um von einem eu-land ins andere reisen zu können.

ich verstehe alle überlegungen, wie der hund doch noch legal (mehr oder weniger) mit nach deutschland könnte. nur lesen hier behörden mit... und wenn hier zu halblegalen aktivitäten aufgerufen wird, haben u.u. die forenbetreiber ein problem mit eben diesen behörden.
 
... der chip ist meines wissenstandes nach sogar pflicht, wenn man einen eu-heimtierausweis braucht. und den braucht man, um von einem eu-land ins andere reisen zu können.

Bis (ich glaube 2011) reicht eine Tätowierung.
Sessy ist beispielsweise auch nicht gechippt, nur tätowiert und hat einen Eu-Heimtierausweis.
Letzten Endes ist dies aber egal, da der Hund in beiden Fällen identifizierbar ist, zumindest wenn das irgendwo registriert wurde.
 
@Jezebellah: da es die Sanktionen nicht erst seit 2 Jahren gibt, hätte sie wissen können, dass es nicht möglich ist einen Soka nach D einzuführen.

@ Dobi Natürlich HÄTTE sie es wissen können. Und vielleicht wusste sie es auch, wer weiß. Nutzt jetzt aber alles nichts mehr. Was ich meinte ist, dass es jetzt nur noch darum gehen kann, sich mit der jetzigen Situation auseinanderzusetzen und nicht damit, was sie alles hätte anders machen können.

Ich kenne ihre näheren Lebensumstände nicht, aber ich denke, in ihrer jetzigen Situation wpürde ich in Spanien bleiben, denn meinen Hundi verlassen - niemals!!!

Liebe Grüße, Jezebellah
 
Das Problem "Import" scheint keines mehr zu sein.

Dem Hund würde ich es wünschen, meine Zweifel hab ich dennoch.
 
Also hat er und das Ordnungsamt jetzt etwa illegal gehandelt ??
Ja, wenn das rauskommt, dann kriegt er eine ordentliche Strafe und ist im schlimmsten Fall seine Hunde los.


Jetzt wird`s aber doch ein bisschen komisch, leider nicht für den Hund.

Aber hinsichtlich der Strafe und der Entscheidung eines Amtes in einem Rechtsstaat dürfen wir wohl davon ausgehen, dass der Staatsbürger, der nach besten Wissen und Gewissen eine Behördenentscheidung beantragte, auch auf diese Entscheidung vertauen darf.

Für den Staatsbürger ist es doch wohl völlig unerheblich, ob der von Sachkenntnis freie Mitarbeiter X;Y;Z im Amt die Entscheidung zu verantworten hat. Das muss ihn auch überhaupt nicht interessieren, denn die Entscheidung hat mit allen Konsequenzen das OA getroffen.

matty
 
Für den Staatsbürger ist es doch wohl völlig unerheblich, ob der von Sachkenntnis freie Mitarbeiter X;Y;Z im Amt die Entscheidung zu verantworten hat. Das muss ihn auch überhaupt nicht interessieren, denn die Entscheidung hat mit allen Konsequenzen das OA getroffen.

matty

Recht haben und Recht kriegen sind 2 Paar Schuhe.
 
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