Beissvorfall, anzeigen oder nicht?

Also meine bisherige Versicherung macht die Schuldfrage pauschal vom Anleinen abhängig. Ich weiß nicht, ob das alle Versicherungen so sehen, ich meine, ich hätte es hier auch schon anders gelesen.
In meinem Fall war das Opfer angeleint, der Täter lief frei. Somit wurde der Schaden erstattet. Wäre auch das Opfer frei gelaufen, wäre die Schuld geteilt worden, obwohl der Hund wirklich nichts dazu getan hat.
Demnach hätte versicherungstechnisch der Tutnix, der angelaufen kommt und dann was abkriegt, 50% Mitschuld. Aber nicht die alleinige Schuld.

Ich persönlich sehe es so, dass ich für den Hund, den ich führe, verantwortlich bin. Ich muss ihn so führen können, dass nichts passiert, auch wenn andere sich blöd dranstellen. Und wenn ich das anders nicht gewährleisten könnte, würde ich meinem Hund auch einen Maulkorb drauf tun.
 
  • 28. April 2024
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Hi snowflake ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich sag´s jetzt mal überspitzt:

Wenn wir Hundehalter so weiter machen, werden die von Dir genannten Erwartungen an den Rottihalter ohnehin bald Pflicht für alle größeren Hunde. Auf dem besten Weg dahin sind wir jedenfalls.

Mal abgesehen davon, dass ich persönlich nur sehr ungern in den Topf "wir" Hundehalter geworfen werde, läge das in erster Linie an den Haltern der Täter und nicht an denen der Opfer, weil sie ihren Schaden zur Anzeige bringen- und genau das ist der Grund, weshalb ich mit dem Begriff "wir" Hundehalter ein Problem habe. ;)

Bisher hatte jedes Hund/Haltergespann, unter denen wir zu leiden hatten, eine Vorgeschichte. Es war nie der erste Vorfall, bevor es zu dem mit meinen Hunden/ meiner Tochter kam, was ich aber leider immer erst danach erfahren habe. Einmal war ich die Leichtgläubige, die keine Anzeige erstattet hat, weil die Halterin zukünftig mehr Kontrolle über ihre Hunde versprach und bin selbst erst wach geworden, als es uns zum zweiten Mal zum Vorfall kam. Daher ist meine Hemmschwelle relativ niedrig geworden und ich muss nicht mehr erst abwarten, ob es beim nächsten Mal noch schlimmer wird. Schließlich habe ich doch in erster Linie auch meinen eigenen Hunden gegenüber eine Verantwortung zu tragen und kann sie es nicht ausbaden lassen, ob ein anderer Hundehalter beim nächsten Treffen möglicherweise mal schneller reagieren möchte.

Von den 5 Übergriffen, die wir in den letzten 2 Jahren über uns ergehen lassen mussten, habe ich 2 zur Anzeige gebracht. Von Vorfällen, bei denen es zu Raufereien gekommen ist, nachdem die Hunde im gegenseitigen Einverständnis der Halter zusammen frei liefen, rede ich jetzt gar nicht. Sondern von Vorfällen, bei denen ein Hund/Kind angegriffen wurde, ohne selbst Kontakt zu diesem aufgenommen zu haben oder sogar, im Gegensatz zu dem Angreifer, angeleint war. Für mich ist der ausschlaggebende Punkt, ob ich einen Vorfall anzeige oder nicht, der Vorfall selbst. War es ein Unfall, der entstand, weil man sich z.B. nicht rechtzeitig gesehen hat, gab es bereits Vorfälle, wie einsichtig ist der Halter des angreifenden Hundes, etc..

Bei einem Hund, der wie im geschilderten Fall bereits mehrfach andere Hunde angegangen ist, würde ich heute nicht mehr zögern, den Halter anzuzeigen. Es ist nicht meine Aufgabe die tatsächliche Gefährlichkeit eines Hundes zu überprüfen. Aber ich empfinde es als meine Aufgabe, nicht zu schweigen und solche Vorfälle dann auch letztlich den dafür zuständigen Behörden zu melden, um weitere möglichst zu verhindern- die mich im Zweifel ja auch wieder selbt bzw. meine Hunde nochmal treffen können. Wie gesagt, in erster Linie trage ich die Verantwortung für das Wohlergehen meiner Hunde und nicht für das von anderen, unter denen meine zu leiden haben.
 
In unserer Diskussion ging es halt darum, dass der "böse" Hund ja einen Schaden angerichtet hat, obwohl er durch eine Leine gesichert war. Und das aber NUR, weil ein anderer Hund unbeaufsichtigt herum lief. Wer ist nun Schuld? Der Böse, weil er den größeren Schaden angerichtet hat oder der Unbeaufsichtigte?

Und muss ein unverträglicher Hund immer mit Maulkorb herumlaufen, nur weil andere nicht in der Lage sind, ihre Hunde vernünftig zu beaufsichtigen?

Wie ist Eure Meinung dazu?




ich stell mir grade die ganzen zänkerischen rohrputzer mit maulkorp vor:lol::lol::lol:
 
In unserer Diskussion ging es halt darum, dass der "böse" Hund ja einen Schaden angerichtet hat, obwohl er durch eine Leine gesichert war. Und das aber NUR, weil ein anderer Hund unbeaufsichtigt herum lief. Wer ist nun Schuld? Der Böse, weil er den größeren Schaden angerichtet hat oder der Unbeaufsichtigte?

Und muss ein unverträglicher Hund immer mit Maulkorb herumlaufen, nur weil andere nicht in der Lage sind, ihre Hunde vernünftig zu beaufsichtigen?

Wie ist Eure Meinung dazu?

Nein, ein unverträglicher Hund muss nicht immer mit MK laufen, sonst würde er ja z. B. als Listenhund keine Maulkorbbefreiung bekommen.

In deinem Fall war der Hund gesichert, also dürfte da keine Schuld sein.

Es ist ja im Grunde nicht anders, wie wenn du mit deinem Hund an der Leine spazieren gehst und dir kommt jemand mit einem unangeleinten Hund entgegegen. Wenn dieser auch nicht bereit ist seinen Hund an die Leine zu nehmen oder bei sich zu halten, liegt die Schuld bei ihm selbst, wenn dieser sich einem anderen angeleinten Hund nähert und gebissen wird.
 
Und mit der ganzen Anzeigerei unter Hundehaltern wird genau dieser öffentliche Druck erzeugt! Wieviele Nichthundehalter sind denn in Hunderaufereien involviert um damit öffentlichen Druck erzeugen zu können?

Nichthundehalter sind doch nicht blind u taub, die bekommen das schon als passanten mit, bekannten der "opfer", bei gesprächen am arbeitsplatz od sonstwo, weil sie mit anderen tieren beim TA sind...

ausserdem verwechselst du mMn Ursache u Wirkung:
Die Ursache ist nicht die Anzeige sondern der Vorfall an sich.
und die mehren sich...

Der Rüde ist im Ort bekannt für seine Aggressivität und hat schon einige Hunde erwischt,
[] er hat sich nicht gewehrt und lag auf dem Boden. [], als der Halter nach seinem Hund schrie (er hat ihn absolut nicht im Griff und ist überfordert- Gehorsam null) []. Abwehren musste ich dem Rotti alleine, weil der Halter keine Eile gezeigt hat, nach seinem Hund zu greifen :[] lief leinenlos mit ihm weiter und sagte nur noch zu mir: keine Angst, der beisst nicht zu! [] Kein entschuldigen, kein Nachfragen, nichts!

es war nicht der erste vorfall und auch nciht der letzte!
(nein, ich kann die lottozahlen nicht voraussagen aber bei der reaktion vom HH muss man auch kein hellseher sein!)
(und davon abgesehen, ist es kein art vom HH mit dem vorfall umzugehen!)

es hat ja keiner gesagt beim ersten fletschen gleich anzeigen od wenn der HH sich bemüht und einfach pech hatte...
aber irgendwann, wenn der andere uneinsichtig ist und die gefahr nicht abstellt, ist eben mal schluss mit reden

darf ich den erst reagieren wenn ich selbst n psychisch labilen angsbeiser an der leine hab?
od dann auch nicht damit der angreifer ja keine nachteile hat...

hab mit meinem hund alles richtig gemacht und doch nen unkontrollierbaren beisser weil nachbars "die regeln das alleine" ihn trotz beschwichtigung paar mal angefallen hat

super, herzlichen dank auch, ihr macht hier (wiedermal) opfer zum täter weil sich das opfer (rechtlich) wehrt!

verlangt ihr auch, wenn einer vom besoffenen autofahrer angefahren wird, dass der auf eine anzeige verzichtet damit nicht irgendwann mal 0,0 promille kommt???
nichts anderes ist das hier!

und darum gehts:
dem Halter zu zeigen, dass sein Fehlverhalten nicht unbestraft bleibt-

wir leben hier eben auf begrenzter wohnfläche udn alle müssen sich an bestimmte spielregeln halten.
wenn einer das nicht aus vernunftsgründen einsieht und stuhlkreis mit fencheltee nichts bringt hat eben der staat als letzte instanz das gewaltmonopol (auf das sich bei anderen themen so gerne berufen wird)

wenn ich deshalb "typisch deutsch" bin kann ich damit leben, wurde schon schlimmeres genannt
 
Also meine bisherige Versicherung macht die Schuldfrage pauschal vom Anleinen abhängig.

Nur mal so am Rande:

Nur, weil eine Versicherung sich weigert, zu zahlen, heisst das noch lange nicht, dass der andere Schuld hat. Wir reden von VERSICHERUNGEN, nicht von Richtern.

In der Haftung ist man dann, wenn der eigene Hund einen fremden Hund "beschädigt". Wie und wo und was und warum genau, ist zunächst mal nur am Rande interessant. Und zwar ist der HUNDEHALTER verpflichtet, dem Geschaedigten den Schaden zu ersetzen. Nicht die Versicherung. Die Versicherung ist dazu da, dass der Hundehalter des beissenden Hundes sich das Geld wieder holen kann. Ob er dann den vollen Betrag erstatten kriegt, oder nur einen bestimmten Prozentsatz, das ist Sache des Vertragsverhaeltnisses. Wurde MEIN Hund gebissen, dann brauch ich nicht zu warten, bis der Halter des gegnerischen Hundes den Vorfall ausgiebig mit seiner Versicherung geklärt hat und die dem das Geld überweisen. Ich habe einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den HUNDEHALTER, nicht gegen dessen Versicherung.

Ich hab immer so das Gefühl, als denken manche Leute: Ach, wenn meine Versicherung nicht zahlt, dann bin ich auch nicht in der Haftung.

Man sollte auch zwischen Haftung und "Schuld" sauber unterscheiden, das sind einfach zwei paar Schuhe, und es ist schwierig, sich darüber zu unterhalten, wenn das immer
wieder durcheinandergewuerfelt wird.

Und anscheinend begreift hier niemand, bis auf ein paar Ausnahmen, was es mittelfristig anrichtet, wenn zänkische Hundehalter sich gegenseitig anzeigen. Damit habe ich aber auch nicht wirklich gerechnet. Wir sind halt in Deutschland, wen wundert' s.
 
Hmm.... Sehe das nicht unbedingt so.

Wenn ich jemanden ins Auto fahre, der mir z.B. die Vorfahrt nimmt, habe ich zwar auch den Schaden angerichtet, muss ihm diesen aber doch nicht ersetzen!?

In meinem diskutierten Fall, hat zwar der angeleinte Hund den größeren Schaden angerichtet, aber doch nur weil der andere ohne Aufsicht herum lief. Wären beide Hunde frei gewesen, wäre das etwas anderes finde ich. Oder?
 
Nein, Du hast keinen Schaden angerichtet. Der, der Dir die Vorfahrt genommen hat, hat einen Schaden angerichtet.

In dem Beispiel mit den Hunden: Der angeleinte, unverträgliche Hund hat einen Schaden angerichtet, der andere nicht. Oder wurde der angeleinte Hund verletzt?
 
Aber das würde ja bedeuten, ich kann meinen Hund an der Leine halten oder auch nicht, bin eh immer Schuld oder wie? :(

Das sehe ich nicht so.
 
Und wieder wirfst Du "Schuld" und "Haftung" durcheinander. Nochmal: Als Tierhalter haftet man auch dann für sein Tier, wenn einem kein Verschulden angelastet werden kann.

Und ja, Du haftest auch dann für Deinen Hund, wenn der an der Leine einen Schaden anrichtet.
 
Also meine bisherige Versicherung macht die Schuldfrage pauschal vom Anleinen abhängig.

Nur mal so am Rande:

Nur, weil eine Versicherung sich weigert, zu zahlen, heisst das noch lange nicht, dass der andere Schuld hat. Wir reden von VERSICHERUNGEN, nicht von Richtern.

In der Haftung ist man dann, wenn der eigene Hund einen fremden Hund "beschädigt". Wie und wo und was und warum genau, ist zunächst mal nur am Rande interessant. Und zwar ist der HUNDEHALTER verpflichtet, dem Geschaedigten den Schaden zu ersetzen. Nicht die Versicherung. Die Versicherung ist dazu da, dass der Hundehalter des beissenden Hundes sich das Geld wieder holen kann. Ob er dann den vollen Betrag erstatten kriegt, oder nur einen bestimmten Prozentsatz, das ist Sache des Vertragsverhaeltnisses. Wurde MEIN Hund gebissen, dann brauch ich nicht zu warten, bis der Halter des gegnerischen Hundes den Vorfall ausgiebig mit seiner Versicherung geklärt hat und die dem das Geld überweisen. Ich habe einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den HUNDEHALTER, nicht gegen dessen Versicherung.

Ich hab immer so das Gefühl, als denken manche Leute: Ach, wenn meine Versicherung nicht zahlt, dann bin ich auch nicht in der Haftung.

Man sollte auch zwischen Haftung und "Schuld" sauber unterscheiden, das sind einfach zwei paar Schuhe, und es ist schwierig, sich darüber zu unterhalten, wenn das immer
wieder durcheinandergewuerfelt wird.

Und anscheinend begreift hier niemand, bis auf ein paar Ausnahmen, was es mittelfristig anrichtet, wenn zänkische Hundehalter sich gegenseitig anzeigen. Damit habe ich aber auch nicht wirklich gerechnet. Wir sind halt in Deutschland, wen wundert' s.

:zufrieden: Danke Hovi, Du hast es mal wieder auf den Punkt gebracht!
 
Ja genau, deshalb sag ich ja: Mit einem unverträglichen Hund ist man immer der A...., egal wie vorausschauend und vernünftig man sich verhält!
 
Vielleicht sollte man sich als Hundehalter einfach mal vor Augen führen, dass jede einzelne Anzeige mittelfristig allen (!) Hundehaltern schadet. Ein neuer Eintrag in ominöse "Beißstatistiken", mehr Auflagen, mehr Leinenzwang allüberall.

Wenn der Hund wiederholt gebissen hat und der Halter augenscheinlich nicht in der Lage ist den Hund adäquat zu halten, dann muss man aber auch handeln!
 
Ja nun, das ist aber halt irgendwo logisch. Blöd, wenn andere Hundehalter keine Rücksicht nehmen und ihre Tutnixe überall hinrennen lassen, aber Rücksicht lässt sich nunmal nicht gerichtlich einklagen. Wenn man weiss, dass der eigene Hund andere beschädigt, dann hat man zwei Möglichkeiten: entweder immer MK oder man sorgt dafür, dass andere Hunde nicht an den eigenen gelangen können. Oder man hat vernünftige Hundekontakte, die eben nicht wegen jedes Risses im Ohr zum OA rennen und rumheulen, dass dieser Hund beim nächsten Mal bestimmt ein Kind zerfleischt.
 
Vielleicht sollte man sich als Hundehalter einfach mal vor Augen führen, dass jede einzelne Anzeige mittelfristig allen (!) Hundehaltern schadet. Ein neuer Eintrag in ominöse "Beißstatistiken", mehr Auflagen, mehr Leinenzwang allüberall.

Wenn der Hund wiederholt gebissen hat und der Halter augenscheinlich nicht in der Lage ist den Hund adäquat zu halten, dann muss man aber auch handeln!

Ja, das muss man. Allerdings sehe ich (persönlich) bei einer Schramme und einem Cut im Ohr keinen Handlungsbedarf.
 
Ja genau, deshalb sag ich ja: Mit einem unverträglichen Hund ist man immer der A...., egal wie vorausschauend und vernünftig man sich verhält!

Naja, aber in der Realität rennt ein gut sozialisierter Hund einem angeleinten, drohenden Artgenossen auch nicht direkt in die Schnauze. Kommt es also zu einer Beisserei, obwohl der (offensichtlich) unverträgliche angeleint ist, lässt sich daher nicht auf Anhieb sagen, wer denn nun tatsächlich der A... ist. Ich kann bei einem freilaufenden Hund doch hinterher nicht sagen, meiner hätte sich "nur gewehrt", obwohl der andere an der Leine gar keine Möglichkeit hatte, zu ihm zu gelangen.
 
ich bilde mich ein, schon in der lage zu sein, eine einfache rauferei zwischen zwei gleich (halb)starken kontrahenten, von ein kampf der gefährlich enden könnte, unterscheiden zu können.

ein hund der offensichtlich nicht im griff seines halters ist + ein halter sich uneinsichtig verhält + ein schwer verletzter hund, sind für mich gründe eine anzeige zu erstatten.

Ich habe das auch schon einmal gemacht.
 
Nero hat einige Schrammen an der Backe und das Ohr hat ein Loch

Den einzigen den ich hier anzeigen würde wäre der TA. Hab ich ja noch nie gehört, das ein TA anhand eines Fotis wunden beurteilen kann.

Wenn schon geht es doch um die Erstversorgung mit Desinfektion usw eben damit erst gar nix schlimmeres draus entsteht.

"Morgen" brauch ich da auch nimmer hin. Das kann ich mir auch gänzlich schenken und gleich selber die Verwundung versorgen...

Gruß Iris
 
ein hund der offensichtlich nicht im griff seines halters ist + ein halter sich uneinsichtig verhält + ein schwer verletzter hund, sind für mich gründe eine anzeige zu erstatten.

Für mich ist die Schwere der Verletzung eher nebensählich, denn das ist ja oft auch einfach nur Glück- bzw. Pech. Unsa Alfred darf auch nicht jeden Hund angreifen, nur weil er gerade mal 10 kg hat und nicht mehr sehr viele Zähne besitzt, also niemanden wirklich ernsthaft verletzen könnte. Und für unsere Zwergin könnte ein heftiger Sprung in den Rücken schon das Todesurteil bedeuten, je nach Größe und Schwere des Angreifers, auch ohne Biss.
 
Ich persönlich sehe es so, dass ich für den Hund, den ich führe, verantwortlich bin. Ich muss ihn so führen können, dass nichts passiert, auch wenn andere sich blöd dranstellen. Und wenn ich das anders nicht gewährleisten könnte, würde ich meinem Hund auch einen Maulkorb drauf tun.
Dann müssten deine Hunde permanent mit MK laufen ...
Es heist das man seinen Hund so führen muß das er niemanden gefährdet oder über Gebühr belästigen(!) kann. Und wenn sich ein unkontrollierter/unkontrollierbarer Tutnix meint sich bei (m)einem angeleinten Hund seine Packung abholen zu müssen belästigt er bereits über Gebühr!
Meine Hunde stehen soweit unter Kommando das sie ohne Andere zu gefährden/belästigen laufen können, warum sollte ich sie also wegen der Unfähigkeit Anderer einschränken?
 
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