Deshalb klemme ich ja auch um was nicht koscher ist.
Ja, genau. Jan, der aus eigenem Antrieb helfen kam, war schon genauso entsetzt und hat sofort Abhilfe geschaffen, (nach Ausschalten der Sicherung
)-
Das ist in der schweiz anders, du uebernimmst ein sauberes objekt, und musst das auch wieder genau so abgeben. Dort ist die abnahme, mit mangelliste, sehr wichtig.
Theoretisch hier auch üblich, jedoch bei der Menge an Bewerbern für ein Objekt in Ballungsräumen können sich die Vermieter viel erlauben.
Es hat was, ein Haus / eine Wohnung in einwandfreiem Zustand zu übernehmen, im Ggs. zu dem, was
@matty grade erlebt und was
@einbiest durch hat. Aber nicht unbedingt
so sauber, wie du es da grade geschildert hast.
Das ist das, was ich meinte, bzw. wovon Moor auch schreibt - und wie er davon allmählich Abstand gewinnt..
Als der Moor hierher zog, fast in den Nachbarort, waren die Gegebenheiten noch völlig andere. Trotzdem habe ich das Buch gerne gelesen.
In der deutsch- schweiz, ist es miettechnisch uberall gleich, sofern ich weiss, was die welsche und tessiner machen weiss ich nicht.
@toubab
Es gibt hierzulande aber auch Mietverträge, wo dirnsteht, dass das Objekt besenrein zu übergeben ist - da hast du dann dassselbe Phänomen.
Und wenn der Besen die größeren Trümmerteile nicht schafft...
Ja, eigentlich ggf. sogar das BGB.
Oder man liest sich den Mietvertrag ganz genau durch und lässt auch noch mal jemanden drauf schauen, statt ihn vor Ort gleich zu unterschreiben... - aber das fällt wohl definitiv unter Lehrgeld.
Oder unter Wohnungsnot!
Ist leider manchmal auch nicht genug. Freunde von mir hatten ein offizielles Übergabeprotokoll vom Vermieter. Pech nur, dass während der Kündigungsfrist der Eigentümer gewechselt hat. Der neue Eigentümer hat dann von meinen Freunden verlangt, im Bad die vom Vormieter verlegten Fliesen zu beseitigen. Im Endeffekt (von einem Gericht entschieden) mussten Sie 3000 € bezahlen, damit eine Firma alle Arbeiten übernimmt.
Das schärfste kommt aber noch: Ein anderer Freund hat sich um die Wohnung beworben und beim Besichtigungstermin festgestellt, daß im Bad immer noch die alten Fliesen an der Wand waren.
Also abkassiert mit richterlichem Segen und nichts gemacht. Klasse...
LG Markus
Das ist die Mietrechtsprechung, wie ich sie hier kennenlernte.
Am Schimmel ist immer der Mieter schuld und darf zahlen, natürlich über einen Vergleich, denn alles andere ist mit Arbeit verbunden.
Knapp 2 Jahre Später wurde genau die Gibelwand von dach bis Keller entfernt und es ergoss sich einen Sturzlut ins Gelände.
Geholfen hat uns das auch nicht mehr.
Heute wren die Vormieter hier, als wir mit den Hunden -gassi waren. Sie haben sich in den Garten begeben und einen großen Teil der abgebrochenen Dachplatten von außen vor meine Ausfahrt gelegt, damit das Tor nicht aufgeht.
Natürlich sind sie nicht noch mal zum Abtransport erschienen und die Vermieterin hat auf die E-Mail wieder mal nicht geantwortet.
Im Mieterbund mit Rechtsschutz bin, was mir im Moment wenig nutzt, denn die Rechtslage ist bekannt und es muß Bewegung in die Angelegenheit.