mein welpe (amstaff 20 wochen) lässt die ohren hängen

Lass ihn doch. Ohrenthema ist ja ausreichend beantwortet. Mehr oder minder.

Und der Rest ist mir latte. Soll doch glauben was er/sie möchte. :)
 
  • 13. Mai 2024
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Aber am interessantesten ist doch eigentlich; was krähst du mich eigentlich so an, wenn du gar kein Plan hast?

ICH weiß was verboten ist und was nicht.

macht dir nichts draus..........mich mag er auch nicht. :D

dabei weiß ICH auch was verbotem ist und was nicht.

scheint wohl daran zu liegen. :lol: :hallo:
 
hier ein bild wie die waren und wie die geworden sind

für die typischen Rosenohren sind seine/ihre Ohren zu groß geraten, finde ich.
Vielleicht auch deswegen, dass sie zu hängen anfangen?!

Rosenohren sind ja diese leichten, eher dünnen Ohren, kleinen "Schlappohren", die wie gesagt, am Ansatz, wo sie angewachsen sind, einen leichten Winkel nach oben ziehen, um dann wieder abzufallen.
Bei deinem Hund schauen sie ziemlich "schwer" aus und bissl zu dick.

Deswegen denke ich, also alles in allem ...
das dein Hund keine Rosenohren hat ( zu groß, zu "schwer", zu dick ) und sie aus diesen Gründen sich auch nicht mehr stellen, bzw anwinkeln werden. LG
 
Die Zucht ist nicht verboten. Belese dich doch erstmal bevor du nach Ohrengedöns fragst. So grundlegende Dinge wie sich zu informieren wo man Züchter findet etc. sind ja eigentlich interessanter. Aber am interessantesten ist doch eigentlich; was krähst du mich eigentlich so an, wenn du gar kein Plan hast?

ICH weiß was verboten ist und was nicht.

landeshundegesetz:§ 9 Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung

Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten. Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 hat sicherzustellen, dass eine Verpaarung des Hundes mit anderen Hunden nicht erfolgt. Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 anordnen, wenn gegen Satz 1 oder Satz 2 verstoßen wird.

informiere dich bitte erstmal selber!
 
hier ein bild wie die waren und wie die geworden sind

für die typischen Rosenohren sind seine/ihre Ohren zu groß geraten, finde ich.
Vielleicht auch deswegen, dass sie zu hängen anfangen?!

Rosenohren sind ja diese leichten, eher dünnen Ohren, kleinen "Schlappohren", die wie gesagt, am Ansatz, wo sie angewachsen sind, einen leichten Winkel nach oben ziehen, um dann wieder abzufallen.
Bei deinem Hund schauen sie ziemlich "schwer" aus und bissl zu dick.

Deswegen denke ich, also alles in allem ...
das dein Hund keine Rosenohren hat ( zu groß, zu "schwer", zu dick ) und sie aus diesen Gründen sich auch nicht mehr stellen, bzw anwinkeln werden. LG

ich danke dir:)
 
Die Zucht ist nicht verboten. Belese dich doch erstmal bevor du nach Ohrengedöns fragst. So grundlegende Dinge wie sich zu informieren wo man Züchter findet etc. sind ja eigentlich interessanter. Aber am interessantesten ist doch eigentlich; was krähst du mich eigentlich so an, wenn du gar kein Plan hast?

ICH weiß was verboten ist und was nicht.

landeshundegesetz:§ 9 Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung

Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten. Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 hat sicherzustellen, dass eine Verpaarung des Hundes mit anderen Hunden nicht erfolgt. Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 anordnen, wenn gegen Satz 1 oder Satz 2 verstoßen wird.

informiere dich bitte erstmal selber!

jo, welches bundesland denn? :hallo:
 
Wenn du schon aus dem NRW Gesetz zitierst, solltest du auch wissen, dass du, falls du in NRW wohnst, nicht von privat einen Amstaff Welpen anschaffen darfst
 
Aber am interessantesten ist doch eigentlich; was krähst du mich eigentlich so an, wenn du gar kein Plan hast?

ICH weiß was verboten ist und was nicht.

macht dir nichts draus..........mich mag er auch nicht. :D

dabei weiß ICH auch was verbotem ist und was nicht.

scheint wohl daran zu liegen. :lol: :hallo:

auch für dich :)
landeshundegesetz:§ 9 Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung

Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten. Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 hat sicherzustellen, dass eine Verpaarung des Hundes mit anderen Hunden nicht erfolgt. Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 anordnen, wenn gegen Satz 1 oder Satz 2 verstoßen wird
 
dann wiederhole ich mich auch gern: welches bundesLAND hast zu zitiert??? :D
Die Zucht ist nicht verboten. Belese dich doch erstmal bevor du nach Ohrengedöns fragst. So grundlegende Dinge wie sich zu informieren wo man Züchter findet etc. sind ja eigentlich interessanter. Aber am interessantesten ist doch eigentlich; was krähst du mich eigentlich so an, wenn du gar kein Plan hast?

ICH weiß was verboten ist und was nicht.

landeshundegesetz:§ 9 Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung

Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 3 sind verboten. Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 hat sicherzustellen, dass eine Verpaarung des Hundes mit anderen Hunden nicht erfolgt. Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 anordnen, wenn gegen Satz 1 oder Satz 2 verstoßen wird.

informiere dich bitte erstmal selber!

jo, welches bundesland denn? :hallo:
 
Und für welches Bundesland gilt das? ;) Du musst schon den vollständigen Namen des Gesetzes hinschreiben.

Nochmal: Es gibt etliche Bundesländer, wo die Zucht noch erlaubt ist. Baden-Württemberg zum Beispiel, das Saarland, Niedersachsen....

Zu den Ohren: Ich würde schätzen, dass die hängen bleiben. Viel zu riesig.
 
Wenn du schon aus dem NRW Gesetz zitierst, solltest du auch wissen, dass du, falls du in NRW wohnst, nicht von privat einen Amstaff Welpen anschaffen darfst[/QUOTE

ich habe ihn aus zweiter hand. der hund ist nunmal da! soll der jetzt im heim landen?!ich habe alle nötigen genehmigungen die erforderlich sind!
 
ich habe ihn aus zweiter hand. der hund ist nunmal da! soll der jetzt im heim landen?!ich habe alle nötigen genehmigungen die erforderlich sind!

Von welchen Tierheim oder Tierschutzverein? Reden wir denn hier ist über NRW? Oder von welchem Bundesland?
 
Wenn du schon aus dem NRW Gesetz zitierst, solltest du auch wissen, dass du, falls du in NRW wohnst, nicht von privat einen Amstaff Welpen anschaffen darfst[/QUOTE

ich habe ihn aus zweiter hand. der hund ist nunmal da! soll der jetzt im heim landen?!ich habe alle nötigen genehmigungen die erforderlich sind!

aaahhh ha!!

und du hast die vermehrer deines welpen dann ja auch sicherlich beim anmelden deines hundes beim ordnungsamt angezeigt, oder?
wegen der illegalen zucht. :hallo:
 
So recht versteh ich einige hier nicht.. warum wird denn der TE weniger angegangen als ich es wurde obwohl ich meinen Hund nichtmal absichtlich und bewusst von nem Vermehrer habe so wie der TE??!! (Nicht das nun alle motzen sollen, gewiss nicht

Manchmal ist mir die Logik hier echt ein Rätzel!
 
Wäre ja auch ein Unding wenn nicht, so wie ich zur Schnecke gemacht wurde... :eg:
 
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