Die Antwort passt gut zu Deinem sonstigen Verhalten hier im Thread gegenüber Usern, die nicht Deiner Meinung sind. Bravo.
Und hast Du auch inhaltliches zu sagen? Dir mag mein Ton nicht passen, hast Du die Inhalte gelesen? Und verstanden? Bist Du meinem Vorschlag, Deine abstrusen Gedanken mal konsequent durchzuspielen, einfach mal nachgekommen, oder laesst das Deine Kognitive Dissonanz nicht zu?
Dir passt mein Ton nicht? Mir passt nicht, dass Du Dich nicht mit Inhalten auseinander setzt, und mit Nebelkerzen wie meinem Tonfall, davon abzulenken versuchst.
@gugl und
@Mich, danke fuer's zur Kenntnis nehmen
Dann ging es ja nicht ganz unter.
auffällig ist zumindest, daß die pro-folter-fraktion hier hauptsächlich die springer-presse zitiert, während die link-sammlung von perl komplett ignoriert wurde.
Weil niemand ausser der Springerpresse zu diesem wirklich ueblen Gewissenskonflikt eine letztendliche Antwort hat. Wenn selbst Amnesty-International dieses Problem als "moralisches Dilemma von geradezu mythischer Dimension" bezeichnet.
Ich denke, wenn wirklich *alle* grossen Blaetter ausser der Bild zu dem Schluss kommen, dass das Dilemma gigantisch ist, dass die aktuellen Gesetze aber gut und richtig sind, dann muss ich das vielleicht nicht glauben, es sollte mir aber zumindest zu denken geben, wenn keiner von diesen Leuten die dort schreiben, und die sie zitieren, einfach mal eben eine Loesung aus dem Hut zaubert, wie Katzenschutz das so lapidar tut.
Ich möchte nur zu gern wissen, wie die Verteidiger der Menschenrechte an seiner Stelle gehandelt hätten und ob die Gewissheit, man hat sich an Grundgesetze gehalten, wirklich in so einem Fall dazu geeignet ist, ruhig schlafen zu können und am nächsten Morgen in den Spiegel zu schauen.
Hmm, vielleicht hätten sie ja auch genau so gehandelt wie er, aber eben in dem Wissen, dass sie dafür bestraft werden wenn es rauskommt und das auch in Kauf nehmend bzw. akzeptierend/richtig findend.
Dass man bestimmte Gesetze grundsätzlich für richtig hält muss ja nicht bedeuten, dass man sich selbst immer dran halten würde. Und wenn man sich dann ganz bewusst dagegen entscheidet, kann man es aber trotzdem richtig finden, wenn es dafür Konsequenzen gibt. Eben damit nicht andere (die so gestrickt sind wie Gäfgen z.B.) aus der Strafverschonung für einen selbst einen Präzedenzfall basteln und diese dann auch in Fällen für sich ausnutzen, die man selbst dann absolut nicht mehr gutheißt.
GANZ EXAKT SO IST ES.
Ich kann die Entscheidung des Polizisten verstehen, ich kann nicht ausschliessen, dass ich in dieser Position nicht auch so handeln wuerde, das Urteil halte ich aber fuer richtig.
HSH2 schrieb:
Hier geht es einzig und allein darum, mittels einer verbalen Androhung eines nicht durch das Grundgesetz gedeckten Aktes das Leben eines Menschen zu retten.
Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied.
Vielleicht ist es untergegangen, oder es wurde ignoriert:
WENN das Androhen frei ist, dann ist dieses Wissen publik, und damit ist der Hebel den diese Drohung oeffnet, HINFAELLIG!
Die Drohung kann nur greifen, wenn die Option darauf besteht, dass das Angedrohte auch angewandt wird. Ansonsten ist das nicht mal heisse Luft sondern nur ein laues Lueftchen.
Eure Forderung kann also zwingend nur zu einer legalisierung der tatsaechlichen Folter fuehren, und wozu das fuehrt, sieht man ja in
, beim
- und beim
.