Das Problem in NRW wäre, dass Hunde die einmal als "im Einzelfall gefährlich" eingestuft wurden, nie wieder aus der Nummer rauskommen. Sie können 10 positive Wt machen, sie bleiben gefährlich und behalten sie Auflagen, vermittelt werden dürfen sie und werden wie Kat1 oder hier §3-Hunde geführt. Ich denke es käme hier uaf die Gemeinde an wo der HUnd hin soll, mit nem entsprechenden Gespräch beim Sachbearbeiter könnte das erlaubt werden. Würde sich das TH dagegen wehren?
Ich drük dem süßen die Daumen, dass er einen netten Platz findet.