wir haben das einfuhr und verbringungsverbot. d.h. der import dieser 4 rassen ist verboten.
aber z.b. die durch fahrt ist nicht verboten.. deutschland als durchgangsland z.b. nach belgien oder holland oder die schweiz oder oder oder.
an der grenze muss ich belegen ( im falle einer kontrolle ), wo der hund hin geht.
ein ehemals deutscher hund, der wieder zurück kommt, ist kein import, im schlimmsten falle ein reimport. da wird keine behörde etwas machen, weil dies auch nicht im gesetz verankert ist. man redet immer nur vom import. habe ich sogar noch einen steuerbescheid oder einen deutschem impfpass.. nun ja.. ist eben so.
züchter dürfen ihre deutsche hündin im ausland belegen lassen, sie dürfen einen rüden nach deutschland holen, damit er hier decken darf.. auch das ist geregelt.
hat der hund einen deutschen chip und ist aus deutschland, kommt aus dem ausland wieder rein, dann hat er zwangsläufig natürlich auch einen EU impfpass, dies ist das dokument.