Hermes-Brief Nr. 34/ 08.07.2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Hundefreunde, liebe Bürgerrechtler,
jeder kann sich vorstellen, dass ein Hundehalter schon einmal seinen Hund
für einige Zeit ohne Aufsicht zu Hause lassen muß, z.B. bei den
vorgeschrieben Behördengängen für die nun erforderliche Genehmigung vieler
Hunderassen - zu denen man den Hund nicht mitnehmen kann, weil man auf
öffentliche Transportmittel angewiesen ist, die den Transport eben unserer
Hunde strikt verboten haben. Oder aber, weil man es nicht mehr riskieren
kann, den Hund zum Einkaufen mitzunehmen, da sonst möglicherweise eine
aufgehetzte Menschen-menge den vor dem Lebensmittelladen angebundenen Hund
lyncht, oder einfach, weil es nur eine relativ kurze Erledigung oder ein
Arzt- oder Theaterbesuch ist, zum dem man seinen Hund nun mal eben nicht
mitnehmen kann.
Der Staat hat nun deutlich gemacht, dass er das letzte Refugium an Ruhe und
Sicherheit eines jeden Bürgers, die eigenen vier Wände, angreifen will, wenn
es sich hierbei um einen Hundebesitzer handelt, denn er hat mit seinem neuen
Bundesgesetz "Zur Bekämpfung von * Hunden" ausdrücklich das Grundgesetz
eingeschränkt. Die Unver-letzlichkeit der Wohnung gilt für uns nicht mehr.
Jeder hundehassende Idiot kann unsere Wohnung betreten, der Auftrag vom
Polizeirevier oder dem Ordnungsamt reicht völlig aus. Das war bereits
bekannt, und die anhaltenden Demonstrationen von rechtsbewussten Bürgern
zeigen, dass auch der anhaltende Medienboykott dieses Thema nicht völlig
unterdrücken konnte.
Spätestens seit dem 30.06.2001 hat der Staat deutlich gemacht, dass er
gewillt ist, dieses Recht nicht nur theoretisch anzugreifen, sondern unsere
Hunde auch an diesem bisher sichersten aller Horte gnaden- und grundlos zu
vernichten gewillt ist, nämlich in unserem Zuhause.
Herr Stück hat zu diesem Fall eine Strafanzeige geschrieben, die wir diesem
Hermesbrief beifügen. Wir bitten Sie darum, wechseln Sie den Namen des
Anzeigeerstatters durch Ihren Namen und Ihre Anschrift und zeigen auch Sie
diese Staatsterroristen, die, wenn dieses Beispiel Schule machen sollte,
damit auch unser aller Zuhause bedrohen, an.
Wir danken Ihnen
Ihr Hermes-Team
Rechtsanwalt
Volker Stück
Liebigstr. 6
34125 Kassel
RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel Tel. 0561 - 874 268
Staatsanwaltschaft
beim Landgericht Hamburg
Gorch-Fock-Wall 15
20355 HAMBURG
08. Juli 2001
volker/chico/strafanz/anz hamburg-doc.
Fax: 040 - 428 43 41 98
[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom]
Telefon (08.00 - 17-00 Mo.- Fr.)
05631 - 58 14 32
Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich bitte um Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mit dem Ziel der
Einleitung eines Strafverfahrens
gegen: Herrn PHM Beverungen und Grünwald; Dienststelle PK 23
wegen: Verdachts eines Verstoßes gegen § 17 TierschG.
Begründung:
Nach mir vorliegenden Informationen ereignete sich in Hamburg folgender
Vorfall:
Am Samstag, dem 30.06.2001, ca. 03.00 Uhr, wurden die PHM Beverungen und
Grünewald von der Dienststelle PK 23 zu einem Einsatz in 22 529 Hamburg,
Feldhoopestücken 56, 2. Stock, wegen Ruhestörung durch einen bellenden Hund
gerufen.
Da die Tür nicht geöffnet wurde, wurde diese durch die Feuerwehr gewaltsam
geöffnet. In der Wohnung befand sich allein ein Pitbull Terrier, der
normales Territorialverhalten zeigte, d.h. die "Fremden", die "unerlaubt"
sein Revier betraten, anbellte - Kynologisches Sachverständigengutachten.
Nach einer bekannten Volksweisheit beißen bellende Hunde bekanntlich nicht !
Beim Durchgehen der gesamten Wohnung wurde der gelegentlich sich zeigende
und bellende Hund durch eine Wohnungstür und eine ca. 1 m hohe Kommode
abgelockt.
Einzig und allein deswegen, weil der Hund laut kläffend mit den Vorderbeinen
auf der Kommode stand und sich PHM Beverungen - subjektiv - bedroht fühlte,
gab PHM Beverungen mit seiner Dienstwaffe einen Schuss auf den Hund ab, der
diesen auch traf. Der getroffene Hund zog sich in die hinteren Räume zurück.
Als er wieder erschien und bellte, wurde er erneut zweimal beschossen und
verschwand in die rückwärtig gelegenen Räume. Als keine Geräusche mehr
wahrzunehmen waren, betrat PHM Beverungen mit PHM Grünwald die hinteren
Räume. Der Hund lag verletzt auf einem Sessel. Ohne die Beamten anzugreifen
oder auch nur anzubellen, wurde er erneut beschossen und getroffen.
Ohne anzugreifen sprang der verletzte Hund in seiner Not bzw. Angst auf,
lief ins Schlafzimmer, kletterte über einen Stuhl auf die Fensterbank und
sprang durch ein offenstehendes Fenster aus dem zweiten Stock auf einen
Gehweg, um weiterem Beschuß zu entgehen.
Sodann fand eine weitere Verfolgung durch verschiedene Polizeibeamte in der
Stresemannallee, Von-Eicken-Str., Wintrichweg, Emil-Andresen-Str. statt.
Dabei wurde der Hund, der viel Blut verloren hatte und den rechten hinteren
Lauf erkennbar nachzog, mehrfach mit Pistolen und sogar Maschinenpistolen
beschossen und getroffen. Ein Angriff ging dabei von dem Hund nicht aus. Der
schwer verletzte und verfolgte Hund bleib mehrere male stehen und bellte
seine Verfolger und Peiniger an, ohne sich weiter aggressiv zu zeigen. Die
Straßen waren zu dieser Zeit menschenleer, so dass keine Gefahr für Menschen
oder Tiere ausgehen konnte.
Insgesamt wurden auf den Hund mindestens 11 Schüsse abgegeben, wobei die
Anzahl der Treffer nicht genau feststeht. Fest stehen dürfte jedenfalls,
dass PHM Beverungen und Grünwald den Hund mehrfach beschossen und trafen.
Nachdem sich die Polizeibeamten hinreichend eingeschossen hatten, wurde der
Hund schließlich in der Dörnstr. 30 durch PHM Beverungen und Grünwald durch
mehrere Schüsse von seinen schweren Qualen erlöst.
Der Kadaver wurde zunächst PK 23 zugeführt. Sein weiterer Verbleib ist
ungeklärt. Der Fall wurde auch von der Presse aufgegriffen und hat
überregional Beachtung gefunden.
Aufgrund dieses Sachverhalts besteht ein hinreichender Anfangsverdacht eines
Verstoßes gegen § 17 TierschG (BGBl 1998, Teil I, S. 1106). Es ist
wahrscheinlich, dass ein Wirbeltier ohne (objektiv) vernünftigen Grund
getötet bzw. diesem länger anhaltende (unnötige) Schmerzen und Leiden
zugefügt wurden (Zeit zwischen ersten Beschuss und Erlösung). Den exzessiven
Schusswaffeneinsatz rechtfertigende Gründe liegen nicht vor, da objektiv
eine Putativgefahr vorgelegen haben dürfte und die polizeirechtlichen
Voraussetzungen für einen Schusswaffeneinsatz als intensivste Auswirkung
unmittelbaren Zwanges nicht gegeben waren.
Bitte teilen Sie mir das Aktenzeichen mit und unterrichten mich über Lauf
und Ergebnis Ihrer Ermittlungen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur
Verfügung. Ggf. bitte ich auch jetzt schon darum, dieses Schreiben an die
vorgesetzten Polizeidienststellen zu geben und im Wege einer
Dienstaufsichtsbeschwerde zu verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Stück
Rechtsanwalt
Kopie an: Diverse Hundeverbände & IG, RA Arbeitskreis "Kampfhund"
Anlage(n
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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe