Beate
Hi Leute!
Wer kann mir sagen, wie es jetzt mit dem Zuchtverbot für die 4 Rassen aussieht? Laut der Bundesverordnung über die Tierschutz-Hunde-VO vom 2.5. ist es verboten, mit Hunden der vier genannten Rassen zu züchten. Da das Gericht in S-H jetzt aber entschieden hat, daß das in der Landes-Hunde-VO niedergeschriebene Zuchtverbot nicht rechtens ist (und soviel ich weiß, wurde auch der Punkt Zuchtverbot in der hessischen VO im letzten Jahr gerichtlich für ungültig erklärt), frage ich mich, was gilt nun? Darf in den Bundesländern, in denen die Gerichte sich gegen ein Zuchtverbot entschieden haben, weiter gezüchtet werden oder gilt trotzdem die Bundesverordnung vom 2.5.?
Ich blicke langsam überhaupt nicht mehr durch
!
Liebe Grüße,
Beate & Sina
Wer kann mir sagen, wie es jetzt mit dem Zuchtverbot für die 4 Rassen aussieht? Laut der Bundesverordnung über die Tierschutz-Hunde-VO vom 2.5. ist es verboten, mit Hunden der vier genannten Rassen zu züchten. Da das Gericht in S-H jetzt aber entschieden hat, daß das in der Landes-Hunde-VO niedergeschriebene Zuchtverbot nicht rechtens ist (und soviel ich weiß, wurde auch der Punkt Zuchtverbot in der hessischen VO im letzten Jahr gerichtlich für ungültig erklärt), frage ich mich, was gilt nun? Darf in den Bundesländern, in denen die Gerichte sich gegen ein Zuchtverbot entschieden haben, weiter gezüchtet werden oder gilt trotzdem die Bundesverordnung vom 2.5.?
Ich blicke langsam überhaupt nicht mehr durch
Liebe Grüße,
Beate & Sina