Wie ist das mit dem Zuchtverbot?

Beate

Hi Leute!

Wer kann mir sagen, wie es jetzt mit dem Zuchtverbot für die 4 Rassen aussieht? Laut der Bundesverordnung über die Tierschutz-Hunde-VO vom 2.5. ist es verboten, mit Hunden der vier genannten Rassen zu züchten. Da das Gericht in S-H jetzt aber entschieden hat, daß das in der Landes-Hunde-VO niedergeschriebene Zuchtverbot nicht rechtens ist (und soviel ich weiß, wurde auch der Punkt Zuchtverbot in der hessischen VO im letzten Jahr gerichtlich für ungültig erklärt), frage ich mich, was gilt nun? Darf in den Bundesländern, in denen die Gerichte sich gegen ein Zuchtverbot entschieden haben, weiter gezüchtet werden oder gilt trotzdem die Bundesverordnung vom 2.5.?

Ich blicke langsam überhaupt nicht mehr durch
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!

Liebe Grüße,
Beate & Sina
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  • 7. Dezember 2025
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Hi Beate ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tja Beate,

ist eigentlich sehr einfach: Bundesrecht steht über Landesrecht .... und wenn die Bundesregierung per Rechtsverordnung ein Zuchtverbot anordnet, dann ist das gültig.

Aber darüber ist wohl das letzte Wort noch nicht gesprochen ....

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Beckersmom
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  • 7. Dezember 2025
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LG Meike mit Benny
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Hallo Beckersmom,

so hab ich das eigentlich auch angenommen, sprich Bundesgesetz gilt über Landesgesetz. Wundere mich nur, weil es am Mittwoch in der Sendung auf N3 so dargestellt wurde, als wenn in S-H nun nach dem Gerichtsurteil wieder gezüchtet werden darf (oder hab ich da was falsch verstanden
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?

Viele Grüße,
Beate & Sina
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Hallo Beate,

klar darf man in SH wieder züchten - exakt bis zum 1.9.2001
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Beckersmom
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Habe die N3-sendung leider nicht gesehen (mir war noch schlecht von der "Fakt"sendung).
Aber das bundesweite Zuchtverbot soll ja erst im September in Kraft treten. Bis dahin kann es entweder noch freiwillig geändert werden (unwahrscheinlich) oder per einstweiliger Verfügung von einem Gericht ausgesetzt werden.

Solange darf nach Landesrecht gezüchtet werden.

Entsprechendes gilt auch für den Bullizüchter im Land Bremen:

Nachrichten hierzu:

ciao
Andreas
 
  • 7. Dezember 2025
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Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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stimmt nicht!!!!!!!!!!!!!!!!

das gesetz ist am 21.04 in kraft getreten, da hast du was verwechselt,das geplante "Qualzuchtgesetz" das am 1.9. in kraft tritt hat damit wieder nichts zu tun
 
Falsch, meine liebe Pepper,

am 21.4.2001 ist das Gesetz, welches das Importverbot regelt in Kraft getreten.

Die Tierschutz-Hundezuchtverordnung tritt am 1. September 2001 in Kraft. Und diese regelt das Zuchtverbot!!

Geh mal auf: und click Tierschutz an .....

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Beckersmom
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Genau, also müssen wir dem Gesetz zum 1.9. so heftig wie möglich entgegen kämpfen!!!!!

Wer nicht kämpft hat schon verloren....

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shevoice
 
Voraussetzung ist wiederum das Bundes-Hundegesetz !
Ergo : Unterstützung des Molosser-Klub bzw. des VDH bei seiner Klage vor dem BVG ist angesagt !!!

Vera

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Ja genau. Danke Bickrotti
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Beckersmom
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