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Pearl08

10 Jahre Mitglied
Wenn das Landratsamt einem vorschreibt das man nur 1 Hund haben darf und wie oft man Besuch mit Hund(en) empfangen darf

 
  • 15. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Pearl08 ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
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hätte mir jemand bis vor ein paar Sekunden gesagt, dass so was in diesem Lande sein kann, hätte ich den Kopf geschüttelt

also nach meinem Rechtsverständnis geht das gar nicht ....

dat wird doch immer mistiger mit diesem "Rechts-System"
 
Ich frage mich auch gerade, ob die das wirklich dürfen oder ob das eher in Richtung Behördenwillkür geht ...

Hoffentlich kommt hier keiner auf so ne bekloppte Idee ... aber zum Glück ist Dorf "Mischgebiet" -kein reines Wohngebiet.
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Landratsamt damit durchkommt.
 



Pro Grundstück, egal wie viele Wohneinheiten das sind. Ist ja irre!
Und die Einschränkung des Besuchsrechts von Amts wegen - unglaublich.
 
sorry, alles was recht ist, aber das ist in meinen augen völlig undenkbar. dann dürfte ich auch keine hunde halten, meine freundin hat 3 RR, 1 königspudel, 1 amstaff mädchen, ein mann hat in warthausen (LK biberach ) 8 !!! husky, man kann ihm die hunde nicht wegnehmen, weil die mindestangaben erfüllt sind.

hier im ort hat einer 3 DSH in einer wohnung - auch LK biberach.. ich könnte etliche aufzählen, die hier im LK weit über 2 hunde halten..
 
Ich könnte mir vorstellen, dass vielleicht noch mehr Dinge vorgefallen sind, von denen hier nichts steht und dass von Behördenseite jetzt irgendwelche Argumente gesucht werden. Was Dümmeres ist denen vielleicht nicht eingefallen
In dem Text stand ja auch, dass zeitweise sehr viele Hunde von ihrem Verein bei ihr lebten.... wer weiß was Nachbarn usw. da dann sauer aufgestoßen war.

Kann man nur hoffen, dass das jetzt nicht weite Kreise zieht und der ein oder andere Nicht-Hundehalter versucht, sich auf diese Regelung zu berufen um Hunde aus der Nachbarschaft loszuwerden...
 
In dem Dorf gibt es sicher noch mehr Haushalte in denen mehrere Hunde leben, bin mal gespannt ob die auch ihre Hunde Abgeben müssen.

Wenn ja, gibt es hoffentlich einen ordentlichen Aufstand.
 
sie lebt für die hunde..........darf sie ja.
nur eben nicht so, nicht in reinem wohngebiet, und vor allem nicht, wenn es beschwerden gibt, und auch lt artikel sie wohl eine art durchgangslager für diese hundehilfe ist.
da ist denk ich einiges mehr im argen.

wir hatten das thema schon mal, und ja, bauamt,gemeinde etc, die können das sehr wohl beschränken.

forum.ksgmeinde.de/verordnungen-rechtliches/133718-kann-bauamt-anzahl-der-hunde-vorschreiben.html
 
Wie viele Kinder oder ältere Leute dürfen denn auf einem bestimmten Grundstück leben?
Man könnte ja auch noch die Anzahl der Singvögel und Regenwürmer reglementieren!

Wenn es wirklich zu nachweisbaren Belastungen, der Nachbarn, durch die Hunde kommt müsste irgendwie gehandelt werden, aber, dass es so rechtlich in Ordnung ist kann ich auch nicht glauben!

Bin ich froh, dass wir nicht so empfindliche Nachbarn haben!
 
Ist das nicht vergleichbar?



Dann würde es indirekt doch gehen, wenn ich es richtig verstanden habe!
 
Einer Bekannten von mir wurde (in einem Wohngebiet) auch untersagt mehr als vier Neufundländer zu halten.

Sie ist dann in einen anderen LK umgezogen.
 

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