Verstümmeln und Verschachern

Wakan

15 Jahre Mitglied
Ich sage lieber nicht, was ich von diesem Herrn halte. Das solche Anzeigen überhaupt aufgenommen werden ist allein aber schon eine Sauerei, ebenso der Link zu diesem Anzeigenmagazin auf Tierschutzseiten.

Anzeige Daten:
DOBERMANN (coupiert)
Anzeige von: Hainer Ruschmeier
Telefon: 05775-9661818
Eingetragen am: 29.09.2002
Preis: 750,-- €

Schwarze und braune Welpen von ungarischem Spitzen-Züchter, 3 Monate alt, FCI-Papiere, coupiert, tätowiert, entwurmt, geimpft, untersucht, Aufzucht in deutschem Freigehege, Bilder per E-Mail auf Anfrage

 
  • 3. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Wakan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ist doch keine Seltenheit so eine Anzeige.Viele eingefleischte Fans dieser Rasse stehen auf kupierte Hunde.Ich persönlich beobachte das immer beim Dobermann Verein,sie trainieren ihre Hunde auf Leistung mit fragwürdigen Methoden(junge Hunde,die alle kupiert sind).Alles unter den Augen des Tierschutzvereines!!!!!!!
 
Dieser Herr wird kurzfrisitg Post erhalten. Allerdings nicht von Kaufinteressenten. Scheinbar kennt er die Gesetze nicht.

Sab.
 
Sabine, dazu eine Frage:

Es IST doch verboten, kupierte Hunde nach Deutschland zu importieren, oder habe ich da was falsches im Hinterkopf? Da hatte ich neulich eine sehr "interessante" Diskussion drüber...
frown.gif
 
Original erstellt von Marion:
Sabine, dazu eine Frage:

Es IST doch verboten, kupierte Hunde nach Deutschland zu importieren, oder habe ich da was falsches im Hinterkopf? Da hatte ich neulich eine sehr "interessante" Diskussion drüber...
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Joup, diese Frage wollte ich auch stellen, und wenn, könnte ich dann den Paragraphen haben??? Ich glaube nämlich, daß ich da einen coupierten Jack-Russel-Welpen gesehen habe und da werde ich den Besitzer dann mal drauf ansprechen.
 
Hier:

Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
§ 12

(1) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.

(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist,

das Verbringen von Tieren oder Erzeugnissen tierischer Herkunft aus einem Staat, der nicht der Europäischen Gemeinschaft angehört, in das Inland (Einfuhr) von der Einhaltung von Mindestanforderungen hinsichtlich der Tierhaltung oder des Tötens von Tieren und von einer entsprechenden Bescheinigung abhängig zu machen sowie deren Inhalt, Form, Ausstellung und Aufbewahrung zu regeln,
die Einfuhr bestimmter Tiere von einer Genehmigung abhängig zu machen,
das Verbringen bestimmter Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten,
das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Abs. 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Abs. 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,
das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,
vorzuschreiben, dass Tiere oder Erzeugnisse tierischer Herkunft nur über bestimmte Zollstellen mit zugeordneten Überwachungsstellen eingeführt oder ausgeführt werden dürfen, die das Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat.
--------------------------------

Fassung von 04/2001 in Kraft getreten 09/2001
 
vielen Dank
smile.gif


das druck ich mir gleich aus, und falls der Besitzer mit irgendwelchen Ausreden daherkommen will, kann ich ihm das Ding unter die Nase halten <img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />
 
Solveig, Du solltest in jedem Fall mit dem bei Dir zuständigen Vet-Amt Kontakt aufnehmen, denn da gibt es Ausführungsbestimmungen, was das Alter des Hundes, bzw. den Zeitpunkt des Kupierens betrifft. Wenn der Hund VOR 09/2001 kupiert wurde, durfte er noch importiert werden.

Sab.
 
Das ist ein 6 Monate alter Welpe Sabine, der wurde dieses Jahr geboren.
 
Danke Sabine, ich habe es bereits weitergeleitet!

Seit wann werden Jack Russels kupiert?? *nochniegesehenhab*
 
@Marion:
Nur an der Rute; beim JRT wurde ein Drittel der Rute wegkupiert.
 
<img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />

Danke für die Info...
 
Danke, Sabine!

Ich sehe hier auch oft noch kupierte junge Hunde rumrennen - u.a. Cockerspaniel, Jack-Russells etc.

@Snief:

Bitte auch in dieser Sache nicht alles über einen Kamm scheren.
Sicherlich gibts auch im DV viele Verfechter der Kupiererei - aber langsam und stetig setzt gottlob ein Wandel ein zugunsten des "naturbelassenen" Dobis.
In unserer Abteilung des Dobermann-Vereins sind z.Zt. 21 Hunde, davon sind 15 unkupiert!

Von den 6 kupierten "Exoten" auf unserem Platz sind drei über 7 Jahre alt.

Und 1/3 unserer Hundis sind sogar braun/rot.
wink-new.gif
Soweit dazu.

Außerdem arbeiten wir in unserer Abteilung des Dobermann-Vereins mit so "fragwürdigen" Methoden wie Lob, Leckerlie, Bällchen, Gruppenarbeit und viel Spass + Spiel.

Gruß
tessa
 
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