die standesrechtliche klage wird von einem tierarzt gemacht.. ( da findet man immer einen ), dann bekommt alles eine andere gewichtigkeit, weil es an die bundestierärztekammer u.a. geht. da haben sie richtig respekt vor..
es kann ruck zuck den job kosten.
ob vergehen gg tschg dazu berechtigen ist ja nicht die frage. die berufsordnung eines jeden Ta gibt es sowieso her.
du sagst aber:es bekommt alles eine andere gewichtung,alle haben heidenrespekt davor.
das ist eine klare aussage.hergeleitet, so interpretiere ich,aus selbsterlebten, oder aus mitbekommenen fällen / fall.
und du sagst,"hier" wurde es gemacht. wo immer hier ist, es gibt also mind. einen konkreten fall, wo es scheinbar erfolg hatte.
daß die standesr klage einen fall verbessert, dreht oder im besten fall zum erfolg führt, sollte belegbar sein.danach frage ich.
sonst ist es auch nicht mehr wie die antwort"vetamt tut nicht,was soll ich tun": mach ne dienstaufs.beschw.
das hilft.
was ja in sich auch quatsch ist.
wenn man ein rechtsmittel in aussicht stellt,und dazu sagt,es hilft (analog haben nen heidenrespekt) dann sollte es quellen geben.
vielen dank.