Ende April 2001 ist der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg Prof. Dr. Claus Meissner in den Ruhestand getreten.
Der am 01.10.2001 zum Nachfolger gekörte Dr. Weingärtner hat, so wie es bei Beamten quasi verpflichtend ist, am 16.10.2001 seinen Einstand gegeben. Als gleichzeitiger Vorsitzender des mit der Hundeverordnung befassten 1. Senates konnte es kaum
eine bessere Gelegenheit geben, seinen politischen Gönnern und Förderern gegenüber zu dokumentieren, dass man politisch zuverlässig ist.
Als besonders unverschämt werte ich es, wenn bei solch einer komplizierten Materie das Urteil bereits am Schluss der mündlichen Verhandlung gefällt wird. Ein eindeutiges Indiz dafür, dass das Urteil schon vorher feststand und die Richter die mündliche Verhandlung lediglich als Tribut an das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere über sich haben ergehen lassen:
Ein Tritt in den Hintern der Kläger, denen man damit unverblümt zeigen wollte, was man von ihnen hält!!
In Rheinland-Pfalz hat man wenigstens noch Fingerspitzengefühl gezeigt und eine Schamfrist von mehreren Wochen verstreichen lassen, um so zu tun, als würde man noch kräftig überlegen.
Grüße Villiers