Untersuchungsunterlagen/Röntgenbilder

ines111

10 Jahre Mitglied
Ich habe letztes Jahr einen Hund gekauft,mir ist gesagt worden,der Hund hatte ein Hüft OP ist aber wieder gesund. In Kaufvertrag steht nur drin,der Hund hatte eine Hüft OP.

Ich habe Röntgenbilder machen lassen und das sieht garnicht gut aus,also mei TA meint das kann nicht operiert worden sein und wenn weiss er nicht was da gemacht wurde. Der Hund hat aber Narben am Oberschenkel.

Jetzt habe ich in der TK angerufen und gefragt ob ich die Rötgnenbilder,wie die Hüfte vor der OP aussah haben kann,der Arzt sagte mir,er habe die Bilder nicht mehr. Hätte er irgendeinem neuen Besitzer des Hundes zugeschickt.
Aber der TA muß die Röntgenbilder doch 10 Jahre aufbewahren,oder? Was mache ich da jetzt?
Und kann ich als Privatperson die Untersuchungsunterlagen einfordern,oder sollte das besser mein TA machen?
 
  • 16. Juni 2024
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ich hab letztens die Bilder von Darla haben wollen da sagte man mir , dass die nur 2 Jahre aufbewahrt werden :(
Weiß aber nicht ob alle TA das so machen, frag doch mal Caro, die weiß das bestimmt :)
 
Menschliche Ärzte und Zahnärzte müssen Röntgenbilder 10 Jahre aufbewahren (hab ich zufällig gerade in dem Buch gelesen, das ich gerade bearbeite... ein Rechtsratgeber für Medizinberufe)

§ 28 Abs. 3, Satz 1 und 2 der Röntgenverordnung:

(Und diese gilt auch für Tierärzte)

Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen sind 30 Jahre lang nach der letzten Behandlung aufzubewahren. Röntgenbilder und die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 über Röntgenuntersuchungen sind zehn Jahre lang nach der letzten Untersuchung aufzubewahren.
(Quelle: )

Aber auch:

§ 28 Abs. 8:
Wer eine Person mit Röntgenstrahlung untersucht oder behandelt, hat einem diese Person später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt auf dessen Verlangen Auskünfte über die Aufzeichnungen nach Absatz 1 Satz 2 zu erteilen und ihm die Aufzeichnungen und Röntgenbilder vorübergehend zu überlassen. Auch ohne dieses Verlangen sind die Aufzeichnungen und Röntgenbilder der untersuchten oder behandelten Person zur Weiterleitung an einen später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt vorübergehend zu überlassen, wenn zu erwarten ist, dass dadurch eine weitere Untersuchung mit Röntgenstrahlung vermieden werden kann. Sofern die Aufzeichnungen und Röntgenbilder einem beauftragten Dritten zur Weiterleitung an einen später untersuchenden oder behandelnden Arzt oder Zahnarzt überlassen werden, sind geeignete Maßnahmen zur Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht zu treffen. Auf die Pflicht zur Rückgabe der Aufzeichnungen und Röntgenbilder an den Aufbewahrungspflichtigen ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
(Quelle: )

Sprich: Wenn der TA darauf hingewiesen hat, die Bilder aber nicht wiederbekommen hat - nuja. Andererseits hat er auch die Pflicht, sie dir zu überlassen, und müsste ja notiert haben, wem er die Bilder zugeschickt hat...

Ich frag mich schon, ob er da nicht eigentlich sich auf die Suche machen und sie wieder auftreiben müsste? (Aber, wie gesagt - keine Ahnung.)

Einfordern kannst du sie genausogut wie dein Tierarzt. Bei Humanmedizinern ist es manchmal besser, das läuft von Arzt zu Arzt, beim TA vielleicht auch - das ist aber mehr ein zwischenmenschliches als ein formales Problem.
 
Sprich: Wenn der TA darauf hingewiesen hat, die Bilder aber nicht wiederbekommen hat - nuja. Andererseits hat er auch die Pflicht, sie dir zu überlassen, und müsste ja notiert haben, wem er die Bilder zugeschickt hat...
da musste ich damals einen Wisch unterschreiben das ich NUR die Dienstleistung bezahlen und nicht die "Rechte" an den Bildern :verwirrt:
Ist das normal?
 
Ja.

Das ist normal. Ich hätte schreiben müssen: Er hat die Pflicht, sie dir vorübergehend zu überlassen, damit du sie dem anderen TA zeigen kannst.

Du hast dann eigentlich die Pflicht, sie ihm anschließend zurückzugeben.

Bei digital erfassten Bildern kann er sie dir natürlich auch kopieren, darf dir das aber in Rechnung stellen.

Edit: Es wird übrigens immer gesagt, es so schwer, Röntgenbilder zu kopieren.

Finde ich gar nicht. Ich hab die vom Spacko einfach auf einen Scanner gelegt und in Schwarz-weiß gescant. Bisschen rumprobiert, etwas an der Gammakorrektur verstellt - ging.

Die kann man hinterher einfach an nem Laserdrucker ausdrucken.

Gut - ab einer gewissen Größe braucht man einen recht großen Scanner, das könnte ein Problem sein...
 
Ja.

Das ist normal. Ich hätte schreiben müssen: Er hat die Pflicht, sie dir vorübergehend zu überlassen, damit du sie dem anderen TA zeigen kannst.

Du hast dann eigentlich die Pflicht, sie ihm anschließend zurückzugeben.

Bei digital erfassten Bildern kann er sie dir natürlich auch kopieren, darf dir das aber in Rechnung stellen.

.

ich hab da noch nie was unterschreiben müssen und hab auch gesagt, ich möchte die Bilder bitte mitnehmen.

Kostete 5,- für die CD auf der die digitalen Bilder gebrannt wurden.

"normale" bilder hol ich mir einfach bei meiner TÄ... ich hatte da noch nie Probleme damit.

Zur Frage: gut, es waren auch Bilder von Hunden, die zu dem Zeitpunkt mir gehörten...
 
die röntgenaufnahmen sind eigentum des herstellers, in diesem fall der tierarzt...
er kann so nett sein und sie dir leihen, oder auch überlassen, das muß man dann aber mit einer unterschrift bestätigen...aufbewahrungsfrist für tierärzte sind 10 jahre...
wenn der besitzer die aufnahmen mitnimmt und das unterschreibt ist er die nächsten 10 jahre dafür zuständig...

das kopieren was der tierarzt meint ist in der tat schwierig und doof...da wird mit licht und einem speziellem film rumprobiert, oder man hat für viele euros nen rö.-kopierer...ich kenne allerdings keinen der sowas hat ;)

wenn du aufnahmen auf cd bekommst sind das kopien...ebenso kann man ewig viele kopien von digitalem röntgen mit einem speziellen drucker ausdrucken, sehen aus wie normale röntgenbilder...

wenn du raus bekommst wer sie hat, würde ich einfach mal nachfragen...vobei natürlich geklärt werden muß ob die aufnahmen vor oder nach der op hergestellt wurden...
laß doch deinen tierarzt bei der klinik anrufen und fragen was gemacht wurde, diese auskünfte werden in der regel weitergegeben unter kollegen :)
 
Danke,für eure Antworten!
Ich werde mal mit unserem TA sprechen,was er sagt.
 
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